AW: Anhängerzuschlag im Kombiverkehr???
so jetzt ist alles klar. aber wie ist es den wenn ich NUR im kombiverkehr tätig bin, wenn meine zugmaschine (schwarz) einen auflieger (grün) zieht, z.b. einen mietauflieger. muss ich dann für das fahrzeug noch zusätzlich den anhängerzuschlag bezahlen?
so jetzt ist alles klar. aber wie ist es den wenn ich NUR im kombiverkehr tätig bin, wenn meine zugmaschine (schwarz) einen auflieger (grün) zieht, z.b. einen mietauflieger. muss ich dann für das fahrzeug noch zusätzlich den anhängerzuschlag bezahlen?
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