Lkw-Fahrer mit fremder Fahrerkarte unterwegs
Fridolfing - Als die Polizei am Sonntag einen LKW-Fahrer, der das Sonntagsfahrverbot missachtete, kontrollierte, erwartete sie mehr als nur diese Ordnungswidrigkeit.
Am Sonntag, den 11. Januar gegen 19:30 Uhr wurde ein Österreichischer Sattelzug auf der B20 auf Höhe Fridolfing einer Polizeikontrolle unterzogen, da dieser trotz Sonntagsfahrverbot unterwegs war.
Doch bei dieser Ordnungswidrigkeit blieb es nicht, da bei der Kontrolle festgestellt wurde, dass der 35-jährige Kraftfahrer aus Wals mit einer fremden Fahrerkarte unterwegs war und die eigene lediglich in der Jackentasche mitführte. Zudem wurde bei der genaueren Überprüfung noch festgestellt, dass der Mann eine gefälschte Bescheinigung über arbeitsfreie Tage seiner Firma mitführte, denn auf der Bescheinigung hätte er noch bis Montag frei gehabt. Den 35-Jährigen erwarten jetzt Strafverfahren wegen eines Vergehens der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und wegen eines Vergehens des „Missbrauchs von Ausweispapieren“. Hinzu kommen noch diverse Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz und den Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot. Auch die Firma wird sich in diesem Fall noch verantworten müssen.
Pressemeldung Polizeiinspektion Laufen
Lkw-Fahrer mit fremder Fahrerkarte unterwegs
Fridolfing - Als die Polizei am Sonntag einen LKW-Fahrer, der das Sonntagsfahrverbot missachtete, kontrollierte, erwartete sie mehr als nur diese Ordnungswidrigkeit.
Am Sonntag, den 11. Januar gegen 19:30 Uhr wurde ein Österreichischer Sattelzug auf der B20 auf Höhe Fridolfing einer Polizeikontrolle unterzogen, da dieser trotz Sonntagsfahrverbot unterwegs war.
Doch bei dieser Ordnungswidrigkeit blieb es nicht, da bei der Kontrolle festgestellt wurde, dass der 35-jährige Kraftfahrer aus Wals mit einer fremden Fahrerkarte unterwegs war und die eigene lediglich in der Jackentasche mitführte. Zudem wurde bei der genaueren Überprüfung noch festgestellt, dass der Mann eine gefälschte Bescheinigung über arbeitsfreie Tage seiner Firma mitführte, denn auf der Bescheinigung hätte er noch bis Montag frei gehabt. Den 35-Jährigen erwarten jetzt Strafverfahren wegen eines Vergehens der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und wegen eines Vergehens des „Missbrauchs von Ausweispapieren“. Hinzu kommen noch diverse Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz und den Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot. Auch die Firma wird sich in diesem Fall noch verantworten müssen.
Pressemeldung Polizeiinspektion Laufen
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