Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheinigung von Tätigkeiten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Bescheinigung von Tätigkeiten?

    Ich habe gerade beim Stöbern im Netz eine Vorlage gefunden zur Bescheinigung von Tätigkeiten.

    Eigentlich habe ich angenommen das es nur noch eine einzige Möglichkeit gibt so eine Bescheinigung auszufüllen und mitzuführen.
    Schaut ihr hier:

    http://www.eu-bkf.de/de/home/downloa...larefahrer.htm

  • #2
    AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

    Na ist ja wunderbar. Wenn mal die Zeit ausgeht, schnell den Wisch ausfüllen und schon kann's weitergehen. Ich persönlich finde es nicht schlecht, wenn der Disponent mitunterschreibt. Dann sitzt auch er mit im Boot bei Unstimmigkeiten. Bei der Methode hier, bleibt wie üblich, alles beim Fahrer hängen.
    Gruss Tim

    Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

    Kommentar


    • #3
      AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

      Ich dachte das solche Bescheinigungen gleich irgendwo online hinterlegt werden müssen und für die Behörden dort auch abrufbar sind? Keine Ahnung wo ich diese Info herhabe.

      Kommentar


      • #4
        AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

        Hi,
        nein diese Bescheinigung muss von der Firma/Unternehmer (Ausfüllen durch Fahrer ist verboten!) mit der Maschine/Computer ausgefüllt werden unterschrieben und gestempelt werden.
        Eine Ausfertigung bleibt bei der Firma, eine Ausfertigung beim Fahrer (nach 28 Tagen zurück an die Firma)
        Zusenden per Mail ist nicht zulässig, In Ausnahmefällen per Fax
        Das von Dir gefundene Formular ist Computergeeignet. Kannst Du auch bei der BAG und der EU runterladen
        Gruss
        Taggi

        Kommentar


        • #5
          AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

          Was soll daran jetzt so neu sein?

          Auf diese Art, weise ich so gut wie alle meine Zeiten nach, in denen meine Fahrerkarte nicht im Fahrtenschreiber steckt und das schon seid Jahren.

          Wie es sein soll und was man da so alles mit machen kann, sind zwei paar Schuhe.
          Und daher habe ich diese Datei, auch auf meinem Rechner.

          Kommentar


          • #6
            AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

            Ab dem 2. März diesen Jahres tritt Artikel 34 der neuen EU (VO) 165/2014 in Kraft. Ab diesem Tag muss niemand mehr eine Bescheinigung für arbeitsfreie Tage mit sich führen. Dann darf kein Mitgliedsland diese Bescheinigung verlangen. Der Nachtrag als Nachweis reicht völlig aus und ist sogar gewollt.
            Es bringt also nichts, wenn jetzt noch über das Formblatt der EU über arbeitsfreie Tage diskutiert wird. Es wird in Kürze nur noch Geschichte sein.

            Gruß

            McFly

            Kommentar


            • #7
              AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

              Mc Flly, sehe ich es richtig das ich wenn ich Stunden aus gleich, Urlaub , oder Au bin dann keinerlei Bescheinigung mehr brauche? Ich kann ja auch andere Tätigkeiten ohne Karte ausgeübt haben? Das oeffnet doch vielen Firmen viele Möglichkeiten.

              Kommentar


              • #8
                AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

                Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
                Mc Flly, sehe ich es richtig das ich wenn ich Stunden aus gleich, Urlaub , oder Au bin dann keinerlei Bescheinigung mehr brauche? Ich kann ja auch andere Tätigkeiten ohne Karte ausgeübt haben? Das oeffnet doch vielen Firmen viele Möglichkeiten.
                Du siehst das schon richtig. Du musst nicht nur noch den Nachtrag machen, es ist von Seiten der EU auch erwünscht. Es spielt keine Rolle mehr, ob du krank warst, in Urlaub oder ob du eine Wochenruhezeit eingelegt hast. Der Nachtrag im Tacho als Ruhezeit reicht aus. Neue Möglichkeiten eröffnet es für Firmen oder Fahrer nicht. Ob nun mit Nachtrag oder mit Bescheinigung, eine andere Tätigkeit als Fahren lässt sich immer verschleiern, indem man sie einfach unter den Tisch fallen lässt.

                Gruß

                McFly

                Kommentar


                • #9
                  AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

                  Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
                  Mc Flly, sehe ich es richtig das ich wenn ich Stunden aus gleich, Urlaub , oder Au bin dann keinerlei Bescheinigung mehr brauche? Ich kann ja auch andere Tätigkeiten ohne Karte ausgeübt haben? Das oeffnet doch vielen Firmen viele Möglichkeiten.
                  Danke Dir, Gruss Gerd

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Bescheinigung von Tätigkeiten?

                    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                    Du siehst das schon richtig. Du musst nicht nur noch den Nachtrag machen, es ist von Seiten der EU auch erwünscht. Es spielt keine Rolle mehr, ob du krank warst, in Urlaub oder ob du eine Wochenruhezeit eingelegt hast. Der Nachtrag im Tacho als Ruhezeit reicht aus. Neue Möglichkeiten eröffnet es für Firmen oder Fahrer nicht. Ob nun mit Nachtrag oder mit Bescheinigung, eine andere Tätigkeit als Fahren lässt sich immer verschleiern, indem man sie einfach unter den Tisch fallen lässt.

                    Gruß

                    McFly
                    Völlig richtig, das geht sogar mit dem Fahren auf Scheibe.

                    Aber den Nachweis per Papier zu machen, bleibt aber dennoch bestehen, oder fällt der ganz weg?

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    72854 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 20, Gäste: 72834.

                    Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X