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Moin, theoretisch darfst du fahren, das Fahrverbot gilt ja von 00:00 bis 22:00 Uhr. Demnach darfst du von 22:00 bis 00:00 Uhr fahren.
sonst kannst du hier mal schauen.
Ich bin der Ansicht,dass nur an "normalen" Sonntagen ab 22 Uhr gefahren werden darf.
An Feiertagen gilt das Verbot ganztägig,also bis 23.59 Uhr.
Berichtigt mich,wenn ich falsch liege.
Ich bin der Ansicht,dass nur an "normalen" Sonntagen ab 22 Uhr gefahren werden darf.
An Feiertagen gilt das Verbot ganztägig,also bis 23.59 Uhr.
Berichtigt mich,wenn ich falsch liege.
Moin, das ist tatsächlich so das du von 22:00 bis 00:00 fahren darfst. Ich habe einmal persönlich die Erfahrung sammeln dürfen, und zwar war das so das ich auf'n Samstag von Travemünde nach Geiselwind zum Autohof wollte und nicht daran gedacht hatte das an diesem Samstag in Bayern ein Feiertag war, bei uns im Norden gibt es diesen Feiertag nicht. Ich bin die A7 gefahren und zwischen den Raststätten Uttrichshausen und Rhön ist die Grenze zum Freistaat Bayern, die ich ca. um 21:30 Uhr "überschritten" bzw überfahren habe. Auf einen kleinen Parkplatz stand dein Freund und Helfer und als ich dort vorbeirauschte sind diese sofort durchgestartet und haben mich an der Raststätte Rhön herausgezogen und wollten von mir die Sonn- und Feiertagsgenehmigung sehen. Da wir damals noch keine hatten bekam ich eine Anzeige und mir wurde erklärt das ich um 22:00 Uhr weiterfahren darf und zwar bis 00:00 Uhr weil da dann das Sonntagsfahrverbot gelte. Anmerkung zum Schluß, die Anzeige wegen fahren im Feiertagsfahrverbot wurde dank meinem Anwaltes später eingestellt.....
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