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Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

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  • #31
    AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

    Ja :lmao[1]:

    Du, der ABS Stecker war garnicht richtig drauf.

    Ja, weiß ich!

    Äh, wenn du es weißt, warum....?

    Ging nicht drauf, war zu schwach.

    Ahh....ja....ok....

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    • #32
      AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

      bischen mehr Ernst wenn ich bitten darf..............:rofl2[1]:

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      • #33
        AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

        So eine Abfahrtskontrolle ist ja total überbewertet! :D
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #34
          AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

          Es steht in Keinerlei Gesetz wie lange eine Abfahrtskontrolle zu dauern hat. Wer was anderes sagt : Gesetzestext her.
          Die Kontrolle vor Abfahrt auf Arbeitszeit, Und trotzdem dürfen 10 Stunden gefahren werden. Das Gesetz mit den max 10 Arbeitsstunden gilt nicht im Kraftfahrerbereich. Bei Uns zählt : 48 Arbeitsstunden wöchentlich. Hier auch wenns nicht stimmen sollte den Gesetzestext posten.

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          • #35
            AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

            Gut, eine Zeitangabe habe ich nicht gefunden. Aber wen es interessiert................http://kompendium.bg-verkehr.de/index.jsp

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            • #36
              AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

              Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
              Das Gesetz mit den max 10 Arbeitsstunden gilt nicht im Kraftfahrerbereich. Bei Uns zählt : 48 Arbeitsstunden wöchentlich. Hier auch wenns nicht stimmen sollte den Gesetzestext posten.
              Ich weiß nicht, was du während des Modul-Unterrichts gemacht hast, als die Sozialvorschriften dran waren. Hättest du aber aufgepasst, würdest du hier nicht so einfache Dinge in Frage stellen wie die 10-Stunden-Höchstarbeitszeitgrenze. Sogar Anfänger wissen das.

              Es gibt wohl den § 21 a im Arbeitszeitgesetz, der speziell nur für uns Kraftfahrer gilt. Das bedeutet aber nicht gleich, dass alle anderen Paragraphen für uns jetzt keine Gültigkeit haben. Der § 21 a spezifiziert nur gewisse Dinge, die nur für uns gelten. Ansonsten ist der § 3 für uns bindend. Der besagt, dass die normale Arbeitszeit 8 Stunden beträgt und auf höchstens 10 Stunden verlängert werden kann. Was der Begriff "höchstens" bedeutet, dürfte dir bekannt sein. Ich weiß, dass jetzt der Einwand kommt, dass in anderen Branchen oftmals mehr als 10 Stunden gearbeitet wird, ohne dass es Sanktionen gibt. Ja, das ist richtig. Trotzdem ist es verboten. In anderen Branchen wird es nur nicht so überwacht wie bei uns.

              Ich bitte darum, über dieses Thema nicht weiter zu diskutieren. Es ist einfach nur peinlich, das einem Kraftfahrer erklären zu müssen. Es wirft ein ziemlich schiefes Bild auf unsere Zunft.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #37
                AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                :thinking: Ein Forum lebt von seinen Beiträgen. Deshalb kann und darf Alles diskutiert werden.
                Peinlich? Peinlich ist es höchstens für den, der etwas Falsches schreibt, aber nicht für die
                BO-Gemeinschaft der User, der Fahrer. Peinlich wäre es auch, wenn Fehler nicht von der
                BO-Gemeinschaft gelesen und nicht korrigiert würden, wenn sie dann gemacht werden.
                Dafür ist das Forum ja da, zur Information der Berufskraftfahrer.

                :D Aber das wurde ja gerade auf eine "reizende" Art und Weise erledigt! Also ist auch nichts mehr peinlich!
                Zuletzt geändert von Sunlight; 17.10.2016, 14:02.
                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                • #38
                  AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                  Ich war Samstag bei dem Modul - Sozialvorschriften, dort wurde erläutert das für Kraftfahrer nicht die 10 Arbeitsstunden maßgeblich sind, sondern die 48 Wochenstunden, das Arbeitszeitgesetz wird somit anders gedeutet, ich war selbst erstaunt dadrüber.

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                  • #39
                    AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                    Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
                    Ich war Samstag bei dem Modul - Sozialvorschriften, dort wurde erläutert das für Kraftfahrer nicht die 10 Arbeitsstunden maßgeblich sind, sondern die 48 Wochenstunden, das Arbeitszeitgesetz wird somit anders gedeutet, ich war selbst erstaunt dadrüber.
                    Gut, beschäftigen wir uns damit.

                    Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden (§ 21a Abs. 4 ArbZG).
                    Dies bedeutet also, dass die wöchentlich zulässige Arbeitszeit für Fahrpersonal, das die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.-- 561/2006 bzw. des AETR einzuhalten hat, nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes maximal 60 Stunden beträgt und sich die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden beläuft. Eine maximale Ausschöpfung der wöchentlichen bzw. täglichen Arbeitszeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Bedingungen von § 21 a Abs. 4 bzw. § 3 ArbZG eingehalten werden.
                    Die Arbeitszeit wird dabei in § 2 Abs. 1 ArbZG definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhezeiten.
                    Das Arbeitszeitgesetz kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.gesetze-im-internet.de/arbzg.
                    Ist es das, was du meinst?
                    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                    • #40
                      AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                      Die Arbeitswoche beginnt Montags 0Uhr und endet Sonntags 24 Uhr.
                      Arbeitsbeginn : Montag 0 Uhr bis 10 Uhr =inclusive Pause 9Std 15 Min. Arbeitszeit
                      Verkürzte Ruhezeit von 9 Std= Arbeitsbeginn :19 Uhr - Arbeitsende 23 Uhr 30. ist Az 4 Std 30 Min
                      Somit kommst Du in einem 24 Stunden Tag auf 13 Std 45 Min Arbeitszeit. Das ist vollkommen legal.
                      Das ganze Spiel kann sich in der Woche wiederholen.......

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                      • #41
                        AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                        Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
                        Die Arbeitswoche beginnt Montags 0Uhr und endet Sonntags 24 Uhr.
                        Arbeitsbeginn : Montag 0 Uhr bis 10 Uhr =inclusive Pause 9Std 15 Min. Arbeitszeit
                        Verkürzte Ruhezeit von 9 Std= Arbeitsbeginn :19 Uhr - Arbeitsende 23 Uhr 30. ist Az 4 Std 30 Min
                        Somit kommst Du in einem 24 Stunden Tag auf 13 Std 45 Min Arbeitszeit. Das ist vollkommen legal.
                        Das ganze Spiel kann sich in der Woche wiederholen.......
                        Das hört sich schon ganz anders an als die Behauptung, die 10 Stunden Höchstarbeitszeit gelten nicht für Kraftfahrer. Du definierst hier nicht die 10 Stunden Höchstarbeitszeit sondern den 24 Stunden-Zeitraum. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #42
                          AW: Abfahrtskontrolle Gesetz/ Regelung über die Dauer ?

                          Das war wohl eins der "berühmten" virtuellen Missverständnisse, wie man jetzt sieht.
                          Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind sowohl im Arbeitszeitgesetz sowie auch
                          in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den
                          Güterverkehr definiert.
                          Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                          #deletefacebook - Löscht Facebook

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