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Abfahrkontrolle.....

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  • Abfahrkontrolle.....

    Bei einer Polizeikontrolle wurde einem Kollegen zur Last gelegt,das er morgens,nach seiner täglichen Ruhezeit und vor Beginn der Fahrt,nicht mindestens 5Minuten Arbeitszeit gedrückt hätte,womit er einen Nachweis für seine Abfahrkontrolle hätte.Dies soll nun per Bußgeld geahndet werden.Wie hoch das Bußgeld denn sei,konnte ihm nicht beantwortet werden.Er bekomme dann Post vom TPA.
    Ich habe nichts im Internet gefunden,das die Abfahrkontrolle nachweispflichtig sei und per Bußgeld belangt werden könnte.....oder liege ich hier falsch.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

  • #2
    AW: Abfahrkontrolle.....

    Ich hab da noch was von wegen bremsprobe im hinterkopf. Und die ist ja dokumentiert. Sei es jetzt scheibe oder karte. Ich vermute mal kann mam ahnden, muss aber nicht sein.

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    • #3
      AW: Abfahrkontrolle.....

      Wenn da was kommt, sofort Einspruch einlegen. Es ist vollkommen Latte was er drückt. Ich gehe mal davon aus dass der Tacho auf Pause stand.
      Ich würde damit argumentieren, dass die Pause dem Fahrer zur freien Verfügung steht, er kann in der Pause machen was er will. Und wenn er halt eine Abfahrkontrolle machen will, who care´s?
      Gruss, Anaconda.44

      Actros 1844 Chemietanker

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      • #4
        AW: Abfahrkontrolle.....

        Die Verpflichtung, vor Fahrtantritt eine Abfahrtkontrolle durchzuführen, ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift § 36 Abs. 1 "Fahrzeuge". Es darf bezweifelt werden, dass die Mißachtung dieser berufsgenossenschaftlichen Vorschrift zu einem Bußgeld führt.
        Im Bereich der STVO § 23 und der STVZO § 31 ist schon eher ein Bußgeld möglich, wenn erkennbare Mängel aufgetreten sind und der Fahrzeugführer seiner Prüf-Pflicht nicht nachgekommen ist. Wurde kein Mangel festgestellt, sehe ich auch keine Möglichkeit, ein Bußgeld wegen Unterlassen zu verhängen.
        Es ist nirgendwo festgeschrieben, wie lange eine Abfahrtkontrolle dauern sollte. Würde man den gesamten Prüfkatalog der Berufsgenossenschaft als Maßstab nehmen, wäre eine Stunde nicht ausreichend.

        Es wird vielmehr so sein, dass der Kollege bei der Kontrolle etwas zu geschwätzig war. Auf die Frage, ob vor Fahrtantritt eine Abfahrtkontrolle durchgeführt wurde, pflegt der Kraftfahrer mit "ja" zu antworten. Ist dann aber keine Arbeitszeit vor Fahrtantritt auf der Karte, liegt zumindest eine Fehlbedienung des Tachos vor, was zu einem Bußgeld führt.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          AW: Abfahrkontrolle.....

          Interessant, das mit der geachwätzigkeit. Das kommt vom jahrelangen allein fahren.
          Wenn ich jetzt bluten muß weil ich mein kontrollgerät falsch bedient hab, ok. und pech, aber sehr kleinlich. Egal wie eng der zeitplan ist, ich mache jeden morgen meine abfahrtkontrolle. Die mach ich für mich. Ob die beamten das nun glauben oder nicht. Ich finds aber sehr befredlich wenn so ein mist geahndet wird. Warscheinlich hat der sohn des beamten am tag vorher ne 5 nach hause gebracht.

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          • #6
            AW: Abfahrkontrolle.....

            Hallo

            Wo steht den wenn ich Abfahrtskontrolle am Morgen mache,

            das die Karte drin sein Muss?

            Ich kann das ja auch Machen bevor ich die Karte einstecke.

            Gruß Georg
            Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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            • #7
              AW: Abfahrkontrolle.....

              Na ja, hat anaconda schon gesagt. In deiner freizeit kannst du machen was du willst. Warum nicht mal ne abfahrtskontrolle zur abwechslung.
              Nu regt euch doch nicht auf. Das sind so ausreißer bei kontrollen, aber doch nicht die regel. Ist halt pech wenn man an so einen beamten gerät. Wichtig ist, der kraftfahrer sagt nicht einfach nur ja, sondern hat die abfahrtkontrolle wirklich gemacht. Ob in der fteizeit oder auf karte.

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              • #8
                AW: Abfahrkontrolle.....

                Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
                Ich habe nichts im Internet gefunden,das die Abfahrkontrolle nachweispflichtig sei und per Bußgeld belangt werden könnte.....oder liege ich hier falsch.
                Natürlich muss die Abfahrtkontrolle belegt werden. Das ist Arbeitszeit und für Arbeiten muss immer am Tachograph das Arbeitszeichen gedrückt werden. Wenn man angibt man hat die Abfahrtkontrolle eben in der Pausenzeit gemacht, dann ist das ein Fehlbedienung des Tachografen und kann auch mit Bußgeld belegt werden.
                Giacomo Leopardi

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                • #9
                  AW: Abfahrkontrolle.....

                  Zitat von Georg Beitrag anzeigen
                  Hallo

                  Wo steht den wenn ich Abfahrtskontrolle am Morgen mache,

                  das die Karte drin sein Muss?

                  Ich kann das ja auch Machen bevor ich die Karte einstecke.

                  Gruß Georg
                  Georg, es steht in 3821/85, dass du die Karte stecken musst. Ist sie nicht gesteckt, musst du die Zeit als Arbeit nachtragen.

                  Gruß

                  McFly

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                  • #10
                    AW: Abfahrkontrolle.....

                    Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                    Na ja, hat anaconda schon gesagt. In deiner freizeit kannst du machen was du willst. Warum nicht mal ne abfahrtskontrolle zur abwechslung.
                    Nu regt euch doch nicht auf. Das sind so ausreißer bei kontrollen, aber doch nicht die regel. Ist halt pech wenn man an so einen beamten gerät. Wichtig ist, der kraftfahrer sagt nicht einfach nur ja, sondern hat die abfahrtkontrolle wirklich gemacht. Ob in der fteizeit oder auf karte.
                    Du hast natürlich recht. In deiner Freizeit kannst du machen, was du willst. Selbst arbeiten darfst du, wenn es privat veranlasst ist. Nur eines darfst du nicht, deiner Arbeit zur Erfüllung des Arbeitsvertrages nachgehen. Und dazu gehört nun mal die Abfahrtkontrolle.

                    Gruß

                    McFly

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                    • #11
                      AW: Abfahrkontrolle.....

                      Ich danke euch.....
                      Also,wenn es auf eine Fehlbedienung des Digitachos hinaus läuft,dann wären das 15,oder 30,- Euro.
                      Wenn man also die Frage gestellt bekommt,ob man die Abfahrkontrolle gemacht hat....und das im Rahmen einer Kontrolle,sollte man sich seine Antwort überlegen.
                      Würde man das jetzt weiter spinnen:
                      Nehmen wir mal an,jemand hat ganz genau 9Std.Ruhezeit auf der Uhr und beantwortet diese Frage mit "ja",würde das ja heißen,das diese Zeit von seiner Pause als Arbeitszeit abgestrichen werden müßte.Ergo,er hätte also keine 9 Std.Pause und damit wäre diese Pause null und nichtig......damit würde die Pause entfallen und die Lenkzeit der beiden Tage zusammengerechnet,was dann eine heftige Lenkzeitüberschreitung nach sich ziehen würde.......

                      .......liege ich damit richtig?

                      Leben ist das was passiert,
                      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                      .....

                      LG Marion

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Abfahrkontrolle.....

                        Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
                        Ich danke euch.....
                        Also,wenn es auf eine Fehlbedienung des Digitachos hinaus läuft,dann wären das 15,oder 30,- Euro.
                        Wenn man also die Frage gestellt bekommt,ob man die Abfahrkontrolle gemacht hat....und das im Rahmen einer Kontrolle,sollte man sich seine Antwort überlegen.
                        Würde man das jetzt weiter spinnen:
                        Nehmen wir mal an,jemand hat ganz genau 9Std.Ruhezeit auf der Uhr und beantwortet diese Frage mit "ja",würde das ja heißen,das diese Zeit von seiner Pause als Arbeitszeit abgestrichen werden müßte.Ergo,er hätte also keine 9 Std.Pause und damit wäre diese Pause null und nichtig......damit würde die Pause entfallen und die Lenkzeit der beiden Tage zusammengerechnet,was dann eine heftige Lenkzeitüberschreitung nach sich ziehen würde.......

                        .......liege ich damit richtig?
                        Eine schwierige Frage. Ich denke, die Pause wird auch weiterhin als Pause anerkannt. Um ein Bußgeld zu verhängen, müsste ja auch ein Zeitrahmen vorhanden sein, der als Vorwurf dient. Da niemand beweisen kann, wie lange die Abstandskontrolle gedauert hat, wäre das also schwierig.
                        Das Summieren der Lenkzeiten bei unzureichender Tagesruhezeit gehört ebenfalls der Vergangenheit an, wenn die Ruhezeit mindestens 7 Stunden betragen hat. Das steht in einer neuen EU-Verordnung, deren Nummer ich jetzt nicht im Kopf habe. Bei Ruhezeiten unter 7 Stunden ist das Summieren aber noch möglich.

                        Besser ist es, bei einer Kontrolle auf Fragen erst gar nicht zu antworten, also weder ja noch nein. Ohne eigene Aussage muss der Verstoß dann erst bewiesen werden, was nicht leicht ist.

                        Gruß

                        McFly

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                        • #13
                          AW: Abfahrkontrolle.....

                          Danke,McFly......das mit den 7 Stunden wußte ich nicht.Ist aber auf jedem Fall vernünftig.
                          Wenn man bestimmte Fragen gar nicht beantwortet,wird aber so manches Gespräch mehr ein Monolog....;-)
                          Im Endeffekt bliebe also der Bedienfehler des Digitachos.Selbst wenn man sagt,man hätte keine Abfahrkontrolle gemacht,gäbe es dafür kein Strafmaß....

                          Leben ist das was passiert,
                          während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                          .....

                          LG Marion

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Abfahrkontrolle.....

                            Ich hole das jetzt mal nach und stelle hier den Link ein zu der entsprechenden EU-Verordnung über die Berechnung der Tageslenkzeiten.



                            Gruß

                            McFly

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                            • #15
                              AW: Abfahrkontrolle.....

                              .....prima,da stehts ja schwarz auf weiß....,mit den 7 Std.

                              Leben ist das was passiert,
                              während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                              .....

                              LG Marion

                              Kommentar

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