Bei einer Polizeikontrolle wurde einem Kollegen zur Last gelegt,das er morgens,nach seiner täglichen Ruhezeit und vor Beginn der Fahrt,nicht mindestens 5Minuten Arbeitszeit gedrückt hätte,womit er einen Nachweis für seine Abfahrkontrolle hätte.Dies soll nun per Bußgeld geahndet werden.Wie hoch das Bußgeld denn sei,konnte ihm nicht beantwortet werden.Er bekomme dann Post vom TPA.
Ich habe nichts im Internet gefunden,das die Abfahrkontrolle nachweispflichtig sei und per Bußgeld belangt werden könnte.....oder liege ich hier falsch.
Ich habe nichts im Internet gefunden,das die Abfahrkontrolle nachweispflichtig sei und per Bußgeld belangt werden könnte.....oder liege ich hier falsch.
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