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Hacker halfen Drogenschmugglern beim Containerklau

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  • Hacker halfen Drogenschmugglern beim Containerklau

    Europol hat gemeinsam mit der belgischen Polizei eine Bande von Drogenschmugglern zerschlagen. Die Täter gingen äußerst raffiniert zu Werke: Sie versteckten ihre Fracht in fremden Containern - und engagierten Hacker, um diese Container im Hafen von Antwerpen wiederzufinden.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-928661.html


    Also aufpassen beim Büchsenziehen...
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Haben die etwa jeden Container mit Schmuggelware dann ausserhalb vom Terminal abgefangen oder hab ich da was falsch verstanden?
    Irgendwie müssen die ja die Ware aus den Containern wieder raus bekommen.Und im Terminal selber müsste das doch auffallen wenn sich da irgendwelche Leute an den Containern zu schaffen machen.....es sei denn die hatten im Terminal selber Helfer die dort gearbeitet haben.
    Vorallem dachte ich es gäbe so eine Art Fahrerbezogene Zufahrtskarte für die Terminals.Und nur mit dieser Karte käme man auf das Gelände.Da kann doch nicht einfach irgendwo mal so ein Container verschwinden.

    Was es nicht alles gibt.......
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Also auf dem Bukai in HH kannst du mit leeren Chassis einfach so auf das Gelände fahren, kommst aber nur durch den Checker wieder raus.

      Ich lese es so dass die Hacker den Vorgang manipuliert haben. Eben das es für das Personal ganz legal aussah dass du den Container holst. Oder wie in dem Fall des Überfallenden Fahrers eben einfach abgefangen haben.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Gerade in Antwerpen ist es ein leichtes,so etwas durchzuziehen.Das geht aber nur mit bestechung.Es muss mitwisser gegeben haben.Für einen Zoll Beamten ist es doch ein leichtes,einen Container NICHT durch den Scanner zu ziehen.
        Let´s go Geocaching !

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