AW: Auswertung der Fahrerkartendaten?
@ Ramaanda
ich zitiere:
Beschäftigung im Strassenverkehr §21a
S 331
(Aushädigungspflichten) Nach Abs. 7 Satz 3 hat der Ag dem AN auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen auszuhädigen (vgl. Art 9 Buchst. b Satz 4 der RL 2002/15/EG). Der AN muss den Anspruch ausdrücklich geltend machen. Der Anspruch erstreckt sich aowohl auf die eigenen Aufzeichnungen des AG als auch auf Schaublätter und Fahrerkarten einschliesslich der vom AG heruntergeladenen DAten sowie davon erstellter Ausdrucke
Die Aushädigungspflicht dienst insbesondere dem Zweck dem AN den NAchweis geleisteter Arbeiststunden zu erleichtern ... etc etc etc
Quelle:
Rudolf Buschmann
Jürgen Ulber
Arbeitszeitgesetz
Basiskommentar mit Nebengesetzen und Europäischem Recht
8. Auflage
da hast Du Deine rechtliche Quelle
Gruss
taggi
@ Ramaanda
ich zitiere:
Beschäftigung im Strassenverkehr §21a
S 331
(Aushädigungspflichten) Nach Abs. 7 Satz 3 hat der Ag dem AN auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen auszuhädigen (vgl. Art 9 Buchst. b Satz 4 der RL 2002/15/EG). Der AN muss den Anspruch ausdrücklich geltend machen. Der Anspruch erstreckt sich aowohl auf die eigenen Aufzeichnungen des AG als auch auf Schaublätter und Fahrerkarten einschliesslich der vom AG heruntergeladenen DAten sowie davon erstellter Ausdrucke
Die Aushädigungspflicht dienst insbesondere dem Zweck dem AN den NAchweis geleisteter Arbeiststunden zu erleichtern ... etc etc etc
Quelle:
Rudolf Buschmann
Jürgen Ulber
Arbeitszeitgesetz
Basiskommentar mit Nebengesetzen und Europäischem Recht
8. Auflage
da hast Du Deine rechtliche Quelle
Gruss
taggi
Kommentar