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Was passiert wenn man mehrere Tachoscheiben von verschiedenen Fahrer dabei hat

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  • Was passiert wenn man mehrere Tachoscheiben von verschiedenen Fahrer dabei hat

    Folgende Situation...

    Ich fahre meistens mit meiner Fahrerkarte...nur manchmal muss ich mit nem alten LKW fahren...Analog...

    Irgendwie sind in der Firma alle der Meinung es müssen alle Scheiben der letzten 28 Tage im LKW verbleiben...

    28 Tage ist ja in Ordnung... aber die Tachoscheiben sind doch Fahrer und nicht Fahrzeug gebunden....

    Ich bin neu als Fahrer und möchte schon versuchen meine Sache einigermaßen vernümftig zu machen...

    Hab bei der Seite beim BAG geschaut finde aber nicht...vieleicht geb ich ja was unverständliches ein???

    Ich bräuchte ein Hinweiss wo ich was handfestes Ausdrucken kann...

    Da ich neu bin hab ich eh schon einige Verstöße auf meiner Karte, nicht aufgepasst, mal ein falscher Nachtrag...mal 20 Minuten zu lang gefahren...

    Wird bestimmt schon teuer genug, aber hinbekommen muss und will ich es ja....


    Mal gespannt was so als Antworten kommen...

    Was habt ihr den so bezahlt für zu langes Fahren usw... mir geht es um infos...


    Wissen ist Macht....und in unserem Beruf kann man damit richtig Geld sparen


    Gruss Peter

  • #2
    Zitat von PeterU Beitrag anzeigen
    Folgende Situation...

    Ich fahre meistens mit meiner Fahrerkarte...nur manchmal muss ich mit nem alten LKW fahren...Analog...

    Irgendwie sind in der Firma alle der Meinung es müssen alle Scheiben der letzten 28 Tage im LKW verbleiben...

    28 Tage ist ja in Ordnung... aber die Tachoscheiben sind doch Fahrer und nicht Fahrzeug gebunden....

    Ich bin neu als Fahrer und möchte schon versuchen meine Sache einigermaßen vernümftig zu machen...

    Hab bei der Seite beim BAG geschaut finde aber nicht...vieleicht geb ich ja was unverständliches ein???

    Ich bräuchte ein Hinweiss wo ich was handfestes Ausdrucken kann...

    Da ich neu bin hab ich eh schon einige Verstöße auf meiner Karte, nicht aufgepasst, mal ein falscher Nachtrag...mal 20 Minuten zu lang gefahren...

    Wird bestimmt schon teuer genug, aber hinbekommen muss und will ich es ja....


    Mal gespannt was so als Antworten kommen...

    Was habt ihr den so bezahlt für zu langes Fahren usw... mir geht es um infos...


    Wissen ist Macht....und in unserem Beruf kann man damit richtig Geld sparen


    Gruss Peter
    Dir passiert nichts, wenn fremde Tachoscheiben im Lkw rumliegen. Probleme kriegt dein Arbeitgeber und eventuell die Fahrer, die die erforderlichen Nachweise nicht mit sich führen.
    Ich habe schon seit Ewigkeiten kein Bußgeld mehr gezahlt, obwohl auch ich nicht immer eine völlig saubere Fahrerkarte habe. Über Kleinigkeiten, die nicht regelmässig passieren,würde ich mir keine Sorgen machen.

    Als Neuling rate ich, mal folgende Broschüre zu studieren. Da steht eigentlich alles drin, was du wissen musst. Reich diesen Link auch ruhig an deinen Chef weiter. Der hat es wohl nötig.



    Gruß

    McFly

    Kommentar


    • #3
      Danke...

      den hat mir schon mal einer geschickt...hab in ausgedruckt und im MAN liegen...
      Es kommen ja doch immer wieder Situationen wo man unsicher ist....
      Da ich aber auch öfters an den Frankfurter Flughafen muss... wird die erste Kontrolle schon irgendwann kommen...

      Nur in der Broschüre steht auch nix von wegen Fahrer oder Fahrzeug bezogen...mmhhhhhhh

      Kommentar


      • #4
        Zitat von PeterU Beitrag anzeigen
        Danke...

        den hat mir schon mal einer geschickt...hab in ausgedruckt und im MAN liegen...
        Es kommen ja doch immer wieder Situationen wo man unsicher ist....
        Da ich aber auch öfters an den Frankfurter Flughafen muss... wird die erste Kontrolle schon irgendwann kommen...

        Nur in der Broschüre steht auch nix von wegen Fahrer oder Fahrzeug bezogen...mmhhhhhhh
        Die Frage, ob Tachoscheiben personen- oder fahrzeugbezogen sind, ergibt sich aus der Logik. Die Sozialvorschriften und das Arbeitszeitgesetz enthalten Vorgaben und Grenzen, die vom Fahrer bzw. Unternehmer einzuhalten sind. Der Lkw ist eine Maschine und darf rund um die Uhr 365 Tage im Jahr rollen, ohne dass deswegen ein Bußgeld fällig wird. Der Fahrer darf das nicht. Zwangläufig ergibt sich daraus die Regel, dass der Fahrer seine Tätigkeiten nachweisen muss und nicht der Lkw. Gesetze regeln das Verhalten von Menschen. Bis jetzt ist niemand auf die Idee gekommen, dies auch noch in ein Gesetz zu verpacken.

        In der Broschüre steht auch ganz klar drin, dass der Fahrer eine Mitführpflicht hat über einen Zeitraum von 28 Tagen. Mitführen bedeutet, die Tachoscheiben sind am Mann. Das gleiche gilt für die Fahrerkarte. Sie bleibt auch immer am Mann. Niemand bekommt mehrere Fahrerkarten, für jeden Lkw eine.

        @PeterU, es gibt Dinge, die erklären sich von selbst, ohne dass man hierfür eine verbindliche Grundlage schaffen muss. Wie soll denn auch ein Kontrollbeamter deine Zeiten auswerten können, wenn die Tachoscheiben in einem ganz anderen Lkw liegen?

        Gruß

        McFly

        Kommentar


        • #5
          Hallo Peter,
          die Mitführpflicht der Diagrammscheiben ergibt sich aus § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung:
          "Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und der der laufenden Woche vorausgegangenen 15 Kalendertage sind vom Fahrer mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; ab dem 1. Januar 2008 umfasst dieser Zeitraum den laufenden Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage. "

          Kommt der andere Fahrer, dessen Scheiben Du an Bord hast, in eine Kontrolle, hat er unter Umständen Pech, denn er/es macht die ( lückenlose ) Kontrolle im amtsdeutsch damit unmöglich... als Fahrer von Fahrzeugen mit analogem und digitalem Kontrollgerät bist Du verpflichtet, beides mitzuführen.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von McFly Beitrag anzeigen
            Die Frage, ob Tachoscheiben personen- oder fahrzeugbezogen sind, ergibt sich aus der Logik. Die Sozialvorschriften und das Arbeitszeitgesetz enthalten Vorgaben und Grenzen, die vom Fahrer bzw. Unternehmer einzuhalten sind. Der Lkw ist eine Maschine und darf rund um die Uhr 365 Tage im Jahr rollen, ohne dass deswegen ein Bußgeld fällig wird. Der Fahrer darf das nicht. Zwangläufig ergibt sich daraus die Regel, dass der Fahrer seine Tätigkeiten nachweisen muss und nicht der Lkw. Gesetze regeln das Verhalten von Menschen. Bis jetzt ist niemand auf die Idee gekommen, dies auch noch in ein Gesetz zu verpacken.

            In der Broschüre steht auch ganz klar drin, dass der Fahrer eine Mitführpflicht hat über einen Zeitraum von 28 Tagen. Mitführen bedeutet, die Tachoscheiben sind am Mann. Das gleiche gilt für die Fahrerkarte. Sie bleibt auch immer am Mann. Niemand bekommt mehrere Fahrerkarten, für jeden Lkw eine.

            @PeterU, es gibt Dinge, die erklären sich von selbst, ohne dass man hierfür eine verbindliche Grundlage schaffen muss. Wie soll denn auch ein Kontrollbeamter deine Zeiten auswerten können, wenn die Tachoscheiben in einem ganz anderen Lkw liegen?

            Gruß

            McFly

            Ja ich weiss das, aber wieso weiß mein Chef das dann nicht, naja zumindest hat er jetzt eingesehen das die Karten aus dem LKW kommen und jeder Fahrer eine Mappe bekommt...

            Gruß Peter

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            • #7
              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
              Hallo Peter,
              die Mitführpflicht der Diagrammscheiben ergibt sich aus § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung:
              "Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und der der laufenden Woche vorausgegangenen 15 Kalendertage sind vom Fahrer mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; ab dem 1. Januar 2008 umfasst dieser Zeitraum den laufenden Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage. "

              Kommt der andere Fahrer, dessen Scheiben Du an Bord hast, in eine Kontrolle, hat er unter Umständen Pech, denn er/es macht die ( lückenlose ) Kontrolle im amtsdeutsch damit unmöglich... als Fahrer von Fahrzeugen mit analogem und digitalem Kontrollgerät bist Du verpflichtet, beides mitzuführen.
              Ich kann meine Zeiten lückenlos nachweisen, die anderen fahren nur hin und wieder, ich bin eigentlich der Hauptfahrer...mir ging es nur darum alle die nicht regelmäßig fahren und etwas behaupten was nicht stimmt zeigen zu können das das Blödsinn ist was sie sagen...

              Aber was mach ich mir darüber Gedanken, mein Kram ist einigermaßen in Ordnung und das ist das was zählt...

              Danke euch trotzdem für die Antworten...

              Eine Frage noch....

              Wisst ihr wo man Fahrermappen bekommt wo mann auch die Tachoscheiben, Lieferscheine und so reintun kann....

              Hab viel geschaut aber irgendwie nichts was mich zufriedenstellen würde???

              Kommentar


              • #8
                Für deine Papiere nimmst du einfach eine schwarze Dokumentenmappe, für die Tachoscheiben, eine kleine CD-Rom box,

                Kommentar

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