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Jobcenter will wegen 15 Cent vor höchstes Gericht

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    Streit um Hartz IV: Jobcenter will wegen 15 Cent vor höchstes Gericht

    Ein Jobcenter in Thüringen will einen Streit um 15 Cent in höchster Instanz ausfechten. Das Center weigert sich, eine Hartz-IV-Summe aufzurunden. Dabei hat es schon zweimal in unteren Instanzen verloren...

    Ein Jobcenter in Thüringen will einen Streit um 15 Cent in höchster Instanz ausfechten. Das Center weigert sich, eine Hartz-IV-Summe aufzurunden. Dabei hat es schon zweimal in unteren Instanzen verloren.


    Ja, schön wenn man einfach so "rumklagen" kann.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    So werden mal wieder Gelder verpulvert die an anderer Stelle dringend gebraucht werden.........es gibt Behörden die müssten einfach geschlossen werden,.......da reichen Strafzahlungen schon nicht mehr aus......
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      tja ämter halt wegen 15 cent ne klage starten die mehrere tausend euro kostet tz da kann man nur mit dem kopf schütteln

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      • #4
        da kann ich nur sagen "das ist Deutschland", und weiter mit der Verwaltung

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        • #5
          Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
          Ja, schön wenn man einfach so "rumklagen" kann.
          Vor Gericht gibt es einen Kläger und einen Beklagten. Der Buhmann ist die Arge, die ja in erster Instanz die Beklagte war. Dass der Arbeitslose für 15 Cent geklagt hat, scheinen einige hier ja in Ordnung zu finden. Ist auch in Ordnung, um das gleich mal zu bekräftigen. Niemand muss sich etwas gefallen lassen. Aber das Recht, dass der Kläger hat, muss man auch dem Beklagten zusprechen. Das ist eben ein Qualitätsmerkmal unseres Rechtssystems.

          Ich habe übrigens auch mal eine Lohndifferenz von 1,50 DM eingeklagt. Gewissensbisse hatte ich keine und in die Schlagzeilen ist das auch nicht gekommen. Auch in dem Fall wurde die Berufung wegen des geringen Streitwertes nicht zugelassen. Mein Chef hatte keine Rechtsbeschwerde wegen der Nichtzulassung eingelegt. Aber er hätte es tun können.

          Gruß

          McFly

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          • #6
            "Recht" mag es sein, bekloppt ist es dennoch!
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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