Hallo liebe Trucker,
meine Frage ist so speziell, dass selbst die Polizeibeamten bei der letzten Kontrolle nicht so ganz genau wussten, wie sie damit umgehen sollten ... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :-)
Also:
Ich bin kein Profi, sondern fahre nur zur Aushilfe bei einem Zeitarbeitsunternehmen, das sich auf den Verleih von LKW-Fahrern spezialisiert hat. Die Einsätze für mich sind alle paar Wochen bei einer anderen Firma und auf anderen LKWs, vom Müllauto bis zum 40to-Sattelzug war bisher alles dabei. Schön, abwechslungsreich und macht Spaß!
Die LKWs bisher waren nicht alle mit einem Digitaltacho ausgerüstet, bei der letzten Kontrolle war es noch der alte Fahrtenschreiber.
Bei dieser Kontrolle wurde ich nach den alten Tachoscheiben gefragt, die ich natürlich nicht vorweisen konnte, weil ich ja gar nicht gefahren bin. Der letzte Einsatz (mit Fahrerkarte) lag etwa 1 Monat zurück.
Die Beamten wollten dann eine Nichtlenkbescheinigung haben. Das ist soweit ok, nur: Wer soll die denn ausstellen????
Die Firma, für die ich unterwegs war, fällt schon mal aus, da ich dort ja nur für drei Tage gefahren bin und die ja nicht wissen können, was ich vorher gemacht habe.
Die Zeitarbeitsfirma (also mein "Arbeitgeber") kann ja auch nicht wissen, was ich zwischen den Einsätzen bei Ihnen gemacht habe. Ich könnte ja, weil ich bei der Zeitarbeit auf Lohnsteuerkarte fahre, zwischenzeitlich noch auf 450 € - Basis irgendwo fahren (was ich auch tatsächlich vorhabe).
Wer also kann denn mit "sachlicher Richtigkeit" eine Nichtlenkbescheinigung ausstellen? Bei Profis mit einem Arbeitgeber kein Problem, aber bei meiner Aushilfsfahrerei mit teils verschiedenen Auftrag-/ Arbeitgebern??? Der einzige, der das sicher weiß, bin ich selbst!
DAS wussten die Polizisten allerdings auch nicht so ganz genau ... um die Strafe von 150 € bin ich gerade noch mal herumgekommen :-)
Aber wie mache ich es denn richtig?
Vielen Dank für eure Hinweise!
Greetz,
Micki
meine Frage ist so speziell, dass selbst die Polizeibeamten bei der letzten Kontrolle nicht so ganz genau wussten, wie sie damit umgehen sollten ... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :-)
Also:
Ich bin kein Profi, sondern fahre nur zur Aushilfe bei einem Zeitarbeitsunternehmen, das sich auf den Verleih von LKW-Fahrern spezialisiert hat. Die Einsätze für mich sind alle paar Wochen bei einer anderen Firma und auf anderen LKWs, vom Müllauto bis zum 40to-Sattelzug war bisher alles dabei. Schön, abwechslungsreich und macht Spaß!
Die LKWs bisher waren nicht alle mit einem Digitaltacho ausgerüstet, bei der letzten Kontrolle war es noch der alte Fahrtenschreiber.
Bei dieser Kontrolle wurde ich nach den alten Tachoscheiben gefragt, die ich natürlich nicht vorweisen konnte, weil ich ja gar nicht gefahren bin. Der letzte Einsatz (mit Fahrerkarte) lag etwa 1 Monat zurück.
Die Beamten wollten dann eine Nichtlenkbescheinigung haben. Das ist soweit ok, nur: Wer soll die denn ausstellen????
Die Firma, für die ich unterwegs war, fällt schon mal aus, da ich dort ja nur für drei Tage gefahren bin und die ja nicht wissen können, was ich vorher gemacht habe.
Die Zeitarbeitsfirma (also mein "Arbeitgeber") kann ja auch nicht wissen, was ich zwischen den Einsätzen bei Ihnen gemacht habe. Ich könnte ja, weil ich bei der Zeitarbeit auf Lohnsteuerkarte fahre, zwischenzeitlich noch auf 450 € - Basis irgendwo fahren (was ich auch tatsächlich vorhabe).
Wer also kann denn mit "sachlicher Richtigkeit" eine Nichtlenkbescheinigung ausstellen? Bei Profis mit einem Arbeitgeber kein Problem, aber bei meiner Aushilfsfahrerei mit teils verschiedenen Auftrag-/ Arbeitgebern??? Der einzige, der das sicher weiß, bin ich selbst!
DAS wussten die Polizisten allerdings auch nicht so ganz genau ... um die Strafe von 150 € bin ich gerade noch mal herumgekommen :-)
Aber wie mache ich es denn richtig?
Vielen Dank für eure Hinweise!
Greetz,
Micki
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