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Nichtlenkbescheinigung für Aushilfsfahrer?

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  • Nichtlenkbescheinigung für Aushilfsfahrer?

    Hallo liebe Trucker,

    meine Frage ist so speziell, dass selbst die Polizeibeamten bei der letzten Kontrolle nicht so ganz genau wussten, wie sie damit umgehen sollten ... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :-)
    Also:
    Ich bin kein Profi, sondern fahre nur zur Aushilfe bei einem Zeitarbeitsunternehmen, das sich auf den Verleih von LKW-Fahrern spezialisiert hat. Die Einsätze für mich sind alle paar Wochen bei einer anderen Firma und auf anderen LKWs, vom Müllauto bis zum 40to-Sattelzug war bisher alles dabei. Schön, abwechslungsreich und macht Spaß!
    Die LKWs bisher waren nicht alle mit einem Digitaltacho ausgerüstet, bei der letzten Kontrolle war es noch der alte Fahrtenschreiber.
    Bei dieser Kontrolle wurde ich nach den alten Tachoscheiben gefragt, die ich natürlich nicht vorweisen konnte, weil ich ja gar nicht gefahren bin. Der letzte Einsatz (mit Fahrerkarte) lag etwa 1 Monat zurück.
    Die Beamten wollten dann eine Nichtlenkbescheinigung haben. Das ist soweit ok, nur: Wer soll die denn ausstellen????
    Die Firma, für die ich unterwegs war, fällt schon mal aus, da ich dort ja nur für drei Tage gefahren bin und die ja nicht wissen können, was ich vorher gemacht habe.
    Die Zeitarbeitsfirma (also mein "Arbeitgeber") kann ja auch nicht wissen, was ich zwischen den Einsätzen bei Ihnen gemacht habe. Ich könnte ja, weil ich bei der Zeitarbeit auf Lohnsteuerkarte fahre, zwischenzeitlich noch auf 450 € - Basis irgendwo fahren (was ich auch tatsächlich vorhabe).
    Wer also kann denn mit "sachlicher Richtigkeit" eine Nichtlenkbescheinigung ausstellen? Bei Profis mit einem Arbeitgeber kein Problem, aber bei meiner Aushilfsfahrerei mit teils verschiedenen Auftrag-/ Arbeitgebern??? Der einzige, der das sicher weiß, bin ich selbst!

    DAS wussten die Polizisten allerdings auch nicht so ganz genau ... um die Strafe von 150 € bin ich gerade noch mal herumgekommen :-)
    Aber wie mache ich es denn richtig?

    Vielen Dank für eure Hinweise!
    Greetz,
    Micki

  • #2
    Hallo Micki,

    das ist eine gute Frage, die du hier in den Raum stellst. Ich wüsste jetzt auch nicht auf Anhieb, wie man das regeln kann.

    Tatsache ist aber: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Das heisst, das nicht du deine Unschuld beweisen musst, sondern dass die Behörden dir nachweisen müssen, dass du etwas falsch gemacht hast. Insofern würde ich dir raten, dass du genau Buch führst über deine Einsatzzeiten, und dass du bei einer Kontrolle den Beamten erklärst, wie du als Aushilfsfahrer dein Geld verdienst. Wenn du deine Arbeitszeiten nachweisen kannst (mit deinen Aufzeichnungen) und den Beamten das nicht gefällt, dann müssen die halt Nachforschungen anstellen. Das ist dann deren Problem.

    Eine Strafe würde ich keinesfalls akzeptieren und sofort juristisch dagegen vorgehen.

    Ich hoffe sehr, dass sich unsere "Profis" Bigfoot und BAB2 zu diesem Thema melden, denn die sind Polizisten und können sicherlich mehr dazu sagen.
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    • #3
      Hallo zusammen.

      In einem älteren Thread hatte ich zu dem Thema mal unter Beitrag #9 folgendes geschrieben:

      Klick!

      Im Zweifel wird das Kontrollpersonal immer eine Anzeige für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (GAA) schreiben. "Zuständig" ist immer das GAA, welches für den Sitz des Transportunternehmens zuständig ist. Die kümmern sich auch um die Bußgeldbescheide der bei diesen Unternehmen angestellten Fahrern.

      Bei behaupteter oder vermuteter Selbstständigkeit des Fahrers bearbeitet das für den Wohnort des Fahrers zuständige GAA weiter.

      Am Rande: Von Auslandsfahrten bei Micki´s Fallkonstellation würde ich per Bauchgefühl abraten ;-)

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      • #4
        Zitat von Micki Beitrag anzeigen
        Die LKWs bisher waren nicht alle mit einem Digitaltacho ausgerüstet, bei der letzten Kontrolle war es noch der alte Fahrtenschreiber.
        Das kann schon mal passieren.
        Bei dieser Kontrolle wurde ich nach den alten Tachoscheiben gefragt, die ich natürlich nicht vorweisen konnte, weil ich ja gar nicht gefahren bin. Der letzte Einsatz (mit Fahrerkarte) lag etwa 1 Monat zurück.
        Schon die Frage nach den alten Tachoscheiben war schon nicht richtig. Das Kontrollpersonal hat den lückenlosen "Nachweis" für die 28 Tage vor dem Kontrolltag zu verlangen.
        Diese setzen sich aus
        1. Digitalen Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte
        2. automatischen Aufzeichnungen auf einem Fahrtschreiberschaublatt
        3. manuellen Nachträgen im digitalen Kontrollgerät auf die Fahrerkarte
        4. handschriftliche Aufzeichnungen auf der Rückseite des Fahrtschreiberschaublattes
        5. Bescheinigungen des Unternehmers gemäß § 20 FPersV ("Freibescheinigung")
        6. personalisierten Ausdrucken des digitalen EG - Kontrollgerätes bei Beschädigung oder Verlust der Fahrerkarte
        zusammen.
        Nichtlenkbescheinigung. ... Wer soll die denn ausstellen????
        Die Firma, für die ich unterwegs war, fällt schon mal aus, da ich dort ja nur für drei Tage gefahren bin und die ja nicht wissen können, was ich vorher gemacht habe.
        Genau.
        Die Zeitarbeitsfirma (also mein "Arbeitgeber") kann ja auch nicht wissen, was ich zwischen den Einsätzen bei Ihnen gemacht habe.
        Das sehe ich anders. Der Arbeitgeber (AG) sollte immer wissen, was sein Arbeitnehmer (AN) so während seiner Arbeitszeit treibt. Wenn die Zeitarbeitsfirma mit der Disposition freier Fahrer als Aushilfsfahrer für andere Unternehmen überfordert ist, sollte sie die Branche wechseln.
        Ich könnte ja, weil ich bei der Zeitarbeit auf Lohnsteuerkarte fahre, zwischenzeitlich noch auf 450 € - Basis irgendwo fahren (was ich auch tatsächlich vorhabe).
        Diese "Nebentätigkeit" musst du deinem Hauptarbeitgeber anzeigen und in der Regel auch genehmigen lassen. Für die Fahrtzeiten während dieser Nebenbeschäftigung hast du dann entweder Fahrtschreiberschaublätter oder Einträge auf der Fahrerkarte: Der AG der Nebenbeschäftigung wird dich ja nicht als Fahrer beschäftigen und dir "Nichtfahren" bezahlen ;-)
        Wer also kann denn mit "sachlicher Richtigkeit" eine Nichtlenkbescheinigung bei meiner Aushilfsfahrerei mit teils verschiedenen Auftrag-/ Arbeitgebern ausstellen??? Der einzige, der das sicher weiß, bin ich selbst!(Zitat sinnwahrend umgestellt)
        Dein AG - also die Zeitarbeitsfirma.
        um die Strafe von 150 € bin ich gerade noch mal herumgekommen :-)
        ... diesmal ;-)

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        • #5
          Danke, Bigfoot und Rainer, für die umfangreichen Antworten!

          Meine Zeitarbeitsfirma hat mir schon angeboten, eine Nichtlenkbescheinigung auszustellen, aber das können die ja auch bloß auf "Treu und Glauben" aufgrund meiner Aussage machen ... ich arbeite zwischen deren Einsätzen ja bei einem ganz anderen AG (nicht fahren), der die Nebentätigkeit als Fahrer selbstverständlich genehmigt hat.

          Nur: Für die Fahrzeiten während der Nebentätigkeit gibt`s natürlich Nachweise via Fahrerkarte oder Schaublätter, das ist auch kein Problem.
          Aber was ist zwischen den Einsätzen, wenn ich für die Zeitarbeit gar nicht fahre? Der ruft mich halt an, wenn er mich braucht, und was ich zwischendrin mache, KANN (und braucht) er ja nicht wissen ... War ich in meinem normalen "Job"? Oder habe ich ein paar freie Tage genutzt und bin bei einer Spedition gefahren?

          Ich möchte ja bloß eine allgemeine verkehrsrechtliche Sicherheit, die muss es doch wohl geben ... auch, wenn ich mal ins Ausland fahre.
          Bigfoot, bei allem Respekt und Dank für deinen Tipp, aber ich bleibe doch nicht wegen formaler Unzulänglichkeiten zuhause, wenn ich schon mal weiter weg könnte.
          Ich habe doch nichts falsch gemacht, außer dass ich 3 Wochen vorher NICHT gefahren und vollkommen erholt bin!

          Denke ich da vielleicht zu kompliziert oder habe ich einfach was nicht kapiert (oder mich bisher einfach falsch ausgedrückt)?

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          • #6
            Zitat von Micki Beitrag anzeigen
            Meine Zeitarbeitsfirma hat mir schon angeboten, eine Nichtlenkbescheinigung auszustellen, aber das können die ja auch bloß auf "Treu und Glauben" aufgrund meiner Aussage machen
            Wie wäre es denn, wenn du deiner Zeitarbeitsfirma vor einem anstehenden Auftrag deine zwischenzeitlich angefallenen Arbeitszeitnachweise vorlegst?

            Also mal angenommen, du bist vor zwei Wochen für diese Firma gefahren.
            Weiter angenommen, du bist vorige Woche für einen anderen AG gefahren.
            Wenn deine Firma dich jetzt wieder anfragt, fährst du hin, zeigst denen deine Tachoscheiben der Vorwoche (oder lässt schnell die Fahrerkarte auslesen) - dann wissen die genau, für welche Zeiträume sie eine Bescheinigung ausstellen müssen. Das wäre der sauberste Weg.
            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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            • #7
              Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
              Wenn deine Firma dich jetzt wieder anfragt, fährst du hin, zeigst denen deine Tachoscheiben der Vorwoche (oder lässt schnell die Fahrerkarte auslesen) - dann wissen die genau, für welche Zeiträume sie eine Bescheinigung ausstellen müssen. Das wäre der sauberste Weg.
              Das funktioniert nicht. Die Zeitarbeitsfirma kann keine ordnungsgemäße (!) Bescheinigung für Zeiten ausstellen, in denen der AN der Dispo eines anderen AG unterlag.

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              • #8
                Zitat von Micki Beitrag anzeigen
                Meine Zeitarbeitsfirma hat mir schon angeboten, eine Nichtlenkbescheinigung auszustellen, aber das können die ja auch bloß auf "Treu und Glauben" aufgrund meiner Aussage machen ...
                ... und genau das geht nicht.
                Der Unternehmer (also die Zeitarbeitsfirma) hat gemäß Art. 10 VO EG 561/2006 die Arbeit des Fahrpersonals zu organisieren und dementsprechend auch über Art und Umfang der Beschäftigung Bescheinigungen auszustellen. Kein Unternehmen darf Bescheinigungen für Zeiten ausstellen, während denen ihm das Fahrpersonal nicht im Sinne des Art. 10 unterstand.

                Aber was ist zwischen den Einsätzen, wenn ich für die Zeitarbeit gar nicht fahre? Der ruft mich halt an, wenn er mich braucht, und was ich zwischendrin mache, KANN (und braucht) er ja nicht wissen ... War ich in meinem normalen "Job"? Oder habe ich ein paar freie Tage genutzt und bin bei einer Spedition gefahren?
                Die eleganteste Lösung in deinem Fall ist wahrscheinlich der manuelle Nachtrag auf der Fahrerkarte oder die handschriftliche Aufzeichnung auf der Diagrammscheibe - was nichts anderes bedeutet als dass du dir bestimmte "Nichtlenktätigkeiten" selbst bescheinigst.
                Ich möchte ja bloß eine allgemeine verkehrsrechtliche Sicherheit, die muss es doch wohl geben ... auch, wenn ich mal ins Ausland fahre.
                Sicherlich. Die Form deiner Arbeitsausübung stößt aber tief in den Grenzbereich der durch die Sozialvorschriften geregelten Arbeitszeitüberwachung vor. Das mag national kein Problem darstellen da du hier deinen Wohnsitz hast und ggf. im Anschluss an die erforderlichen Ermittlungen Post bekommst. Im Ausland sieht es anders aus: Besteht dort der Verdacht eines Verstoßes und kann dieser vor Ort nicht ausgeräumt werden, so zahlst du entweder (je nach Staat) sofort ein Strafmandat oder du musst zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung (Kaution) hinterlegen.
                Bigfoot, bei allem Respekt und Dank für deinen Tipp, aber ich bleibe doch nicht wegen formaler Unzulänglichkeiten zuhause, wenn ich schon mal weiter weg könnte.
                Ich habe doch nichts falsch gemacht, außer dass ich 3 Wochen vorher NICHT gefahren und vollkommen erholt bin!
                Ich habe nicht gesagt, dass du "zu Hause" - also in Deutschland - bleiben sollst.
                Fakt ist, dass du die Forderung der EG VO nicht erfüllst in dem du aus unterschiedlichen Gründen keinen lückenlosen Nachweis vorlegen kannst. Und genau dass kann im Ausland zu einem handfesten Problem werden. Du darfst auf keinen Fall davon ausgehen, dass der (ausländische) Kontrolleur bei lückenhaften Belegen eine ordnungsgemäße Beschäftigung unterstellt. Das Gegenteil wird eher der Fall sein.

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