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Handel mit Teilnahmebescheinigungen Weiterbildung

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  • Handel mit Teilnahmebescheinigungen Weiterbildung

    Auszug aus kleiner Anfrage Bundestag:
    Besonders brisant ist aber, dass sowohl Vertreterinnen und Vertreter von Bundesländer
    und aus der Aus- und Weiterbildungsbranche seit Längerem den
    missbräuchlichen Handel mit Teilnahmebescheinigungen beobachten, die an
    Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer verkauft werden, ohne dass eine
    Schulung stattgefunden hat. Dies war bereits im November 2011 Anlass dafür,
    dass sich der Bund-Länder-Arbeitskreis „Berufskraftfahrerqualifikation“ auf
    einer seiner Sitzungen in Erfurt damit beschäftigte.
    BSP
    Ein ehemaliger Teilnehmer hat seine Bescheinigung vervielfältigt und den Namen des "neuen Teilnehmers" eingetragen. Ist aufgefallen, weil soviele Bescheinigungen(vom gleichen Schulungsveranstalter) beim gleichen Amt eingereicht worden sind

  • #2
    Anfrage an wen? Mit einer "XXXXXX" Quelle ist es gar nicht so einfach das nach zu vollziehen...
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Also wenn einer sowas loswerden will,ich kenn da jemand der intresse hätte;)

      Natürlich diskret !
      Mfg
      Fernweh79

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      • #4
        Habe ich angeboten bekommen, aber welchen Zweck hat das denn, wenn ich sowieso bezahlen muss kann ich auch das jeweilige Modul machen. Wer das nicht macht weil er glaubt es nicht zu brauchen sollte seinen Lappen abgeben und nicht auf die Strasse mit 40 Tonnen.

        Gruß Peter

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        • #5
          Ich denke auch,dass man die 35 Std investieren sollte und auch kann......schaden kann es ganz sicher nicht. Mir jedenfalls hat die Auffrischung in Erster Hilfe gut getan hat. Der Grundkurs ist ja dann auch schon Jahre her.
          Gruß Holger :D:D

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          • #6
            Ich habe nichts gegen diese Kurse. Finde es nur komisch das eine LKW Fahrer nicht mehr fahren darf, wenn er sich nicht fortbildet, ein Arzt aber munter weiter operieren darf wenn er sich nicht fortbildet.

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            • #7
              Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
              Ich habe nichts gegen diese Kurse. Finde es nur komisch das eine LKW Fahrer nicht mehr fahren darf, wenn er sich nicht fortbildet, ein Arzt aber munter weiter operieren darf wenn er sich nicht fortbildet.
              Fahren(Bus/LKW) darf er, aber nur rein privat. Wenn er immer seine Untersuchungen macht ,damit die Fahrerlaubnis(Bus/LKW) nicht abläuft.

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              • #8
                Unser Beruf ist eben einer der wenigen wo man noch Geld mitbringen muss um überhaupt weiter arbeiten zu dürfen.......
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  hab das in DK gemacht, alles in einem Rutsch, lustig war der Teil mit dem ökonomischen Fahren:
                  Die Leute mit der größten Klappe lagen alle bei ca 30% Einsparung...bei gleicher oder schnellerer Durchschnittsgeschwindigkeit!

                  im übrigen werden die Kosten für Lehrgänge, Fahrerkarte etc. hier vom Arbeitgeber bezahlt..

                  zumindest sollten die Selbstzahler die Kosten als Werbungskosten absetzen können?

                  gRuß, Michael

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