Zitat von McFly
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D.h. er kann vorgeben das die Tante im Büro morgens um 9 anzufangen hat und nach 8,5 Stunden (halbe Stunde für die Pause), also um 17:30 Feierabend zu machen hat. Da Endet das Direktionsrecht. Somit kommen wir zu dem was Du geschrieben hast, er kann Indirekt auf die Tägliche Ruhezeit einfluß nehmen, er kann Sie aber nicht explizit vorgeben.
ABER hier kommen wir genau zu einem Problem. Im Arbeitsvertrag muss genau Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festgelegt sein. Was in unserer Branche für uns Fahrer allerdings nicht machbar ist. Somit stehen wir hier vor einem Problem wofür es juristisch bislang noch keine Lösung gibt.
So ganz kann ich dir jetzt nicht folgen. Wir beginnen langsam damit, Erbsen zu zählen und begeben uns auf eine Schiene, die mit der Praxis nichts mehr zu tun hat. Natürlich kann der Arbeitgeber dir vorschreiben, dass du im Lkw übernachtest, sofern eine geeignete Liege vorhanden ist.
Das wird er vor allem dann tun, wenn die Ladung aus hochwertigen Waren besteht. Ich glaube kaum, dass du da noch frei entscheiden kannst, wo du die Nacht verbringst.
Hierzu kann ich dir auch ein Beispiel liefern:
Bei einem meiner ehemaligen Arbeitgeber haben wir ab und an mal Handy's eines damaligen in der Branche aktiven Herstellers transportiert. Allerdings hatten wir hier als Fahrer einzig die Aufgabe, vor antritt der Pause die Polizei zur bewachung des LKW's zu ordern. Die mussten sich dann die ganze zeit in unmittelbarer Nähe meines LKW's aufhalten, da ja so nicht gewährleistet war, das wenn ich am schlafen bin, das ich das auch mitkriege wenn sich jemand an der Wechselbrücke am Anhänger zu schaffen machte.
Aber im Normalfall wird der Arbeitgeber auch nichts dagegen haben, wenn du ein Hotel auf eigene Kosten aufsuchst. Solange es ihn nichts extra kostet, ist jeder Arbeitgeber sehr entgegenkommend.
Ansonsten kannst du ja mal die Fernfahrer hier fragen, ob sie eine Chance sehen, selbst entscheiden zu können, ob sie im Lkw übernachten oder nicht.
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