06.12.2012 | Am letzten Wochenende startete der Überleitungsmonat zur Auflösung des Hamburger Freihafens. Nicht ganz unerwartet bereitet der Wechsel in der Anfangsphase einigen Unternehmen Anpassungsschwierigkeiten an die neuen Abläufe. Aktuell bauen sich Staus vor den manuellen Vorprüfungen der Containerterminals auf, die ausschließlich durch Lkw-Fahrer verursacht werden, die auf die Klärung ihrer Zollformalitäten warten.
Insofern an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die Containerterminals erst angefahren werden dürfen, wenn die weiteren Zollformalitäten abschließend geklärt sind. Die Terminals liefern Container nur aus, wenn deren zollrechtliche Verwahrung beendet ist!
Den aktuellen Verwahrstatus können Sie in der IMP (Import Message Platform) oder den Auskunftssystemen der Containerterminals (COAST oder INFOGATE) einsehen.
Bitte achten Sie ferner darauf, dass bei einer Verzollung / bei einem Versandverfahren die ATB-Nummer im Zollantrag eingetragen ist. Nur so kann die Verwahrung in ATLAS beendet werden.
Die Containerterminals haben z.T. bereits angekündigt, dass sie zu Beginn der morgigen Frühschicht dazu übergehen werden, Fahrer ohne erledigte Zollformalitäten von den Anlagen zu verweisen, bis die Zollformalitäten geklärt sind.
Wir bitten noch einmal dringend um Beachtung der „Spielregeln“ in einem Seezollhafen. Bitte informieren Sie unbedingt – falls noch nicht geschehen - auch Ihre Fahrer über die eingetretenen Änderungen. Spezielle Informationen für Fahrer finden Sie hier.
Diese und weitere Informationen rund um das Thema Freihafen-Auflösung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Zollabwicklung anlässlich der Auflösung des Hamburger Freihafens, welches wir Ihnen mit Rundschreiben SP 174/2012 zur Verfügung gestellt haben. Sofern Sie weitere Exemplare benötigen, können Sie diese hier bestellen
www.hafen-hamburg.de
"Rückstau" ist aber geschmeichelt. Dort geht das Chaos um. Solltet ihr von der A7 kommend über die Köhle wollen, fahrt an der langen LKW-Schlange einfach vorbei und dann zum Zollposten für den Brückenschein wieder rein. Die LKW die dort im Stau stehen wollen i.d.R. zum Eurogate oder BuKai.
Insofern an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die Containerterminals erst angefahren werden dürfen, wenn die weiteren Zollformalitäten abschließend geklärt sind. Die Terminals liefern Container nur aus, wenn deren zollrechtliche Verwahrung beendet ist!
Den aktuellen Verwahrstatus können Sie in der IMP (Import Message Platform) oder den Auskunftssystemen der Containerterminals (COAST oder INFOGATE) einsehen.
Bitte achten Sie ferner darauf, dass bei einer Verzollung / bei einem Versandverfahren die ATB-Nummer im Zollantrag eingetragen ist. Nur so kann die Verwahrung in ATLAS beendet werden.
Die Containerterminals haben z.T. bereits angekündigt, dass sie zu Beginn der morgigen Frühschicht dazu übergehen werden, Fahrer ohne erledigte Zollformalitäten von den Anlagen zu verweisen, bis die Zollformalitäten geklärt sind.
Wir bitten noch einmal dringend um Beachtung der „Spielregeln“ in einem Seezollhafen. Bitte informieren Sie unbedingt – falls noch nicht geschehen - auch Ihre Fahrer über die eingetretenen Änderungen. Spezielle Informationen für Fahrer finden Sie hier.
Diese und weitere Informationen rund um das Thema Freihafen-Auflösung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Zollabwicklung anlässlich der Auflösung des Hamburger Freihafens, welches wir Ihnen mit Rundschreiben SP 174/2012 zur Verfügung gestellt haben. Sofern Sie weitere Exemplare benötigen, können Sie diese hier bestellen
www.hafen-hamburg.de
"Rückstau" ist aber geschmeichelt. Dort geht das Chaos um. Solltet ihr von der A7 kommend über die Köhle wollen, fahrt an der langen LKW-Schlange einfach vorbei und dann zum Zollposten für den Brückenschein wieder rein. Die LKW die dort im Stau stehen wollen i.d.R. zum Eurogate oder BuKai.
:) ? Und warum und was haben wir dann davon? :)
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