Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfertigungen im Seezollhafenstatus – Rückstaus an den Containerterminals

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Abfertigungen im Seezollhafenstatus – Rückstaus an den Containerterminals

    06.12.2012 | Am letzten Wochenende startete der Überleitungsmonat zur Auflösung des Hamburger Freihafens. Nicht ganz unerwartet bereitet der Wechsel in der Anfangsphase einigen Unternehmen Anpassungsschwierigkeiten an die neuen Abläufe. Aktuell bauen sich Staus vor den manuellen Vorprüfungen der Containerterminals auf, die ausschließlich durch Lkw-Fahrer verursacht werden, die auf die Klärung ihrer Zollformalitäten warten.

    Insofern an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die Containerterminals erst angefahren werden dürfen, wenn die weiteren Zollformalitäten abschließend geklärt sind. Die Terminals liefern Container nur aus, wenn deren zollrechtliche Verwahrung beendet ist!

    Den aktuellen Verwahrstatus können Sie in der IMP (Import Message Platform) oder den Auskunftssystemen der Containerterminals (COAST oder INFOGATE) einsehen.

    Bitte achten Sie ferner darauf, dass bei einer Verzollung / bei einem Versandverfahren die ATB-Nummer im Zollantrag eingetragen ist. Nur so kann die Verwahrung in ATLAS beendet werden.

    Die Containerterminals haben z.T. bereits angekündigt, dass sie zu Beginn der morgigen Frühschicht dazu übergehen werden, Fahrer ohne erledigte Zollformalitäten von den Anlagen zu verweisen, bis die Zollformalitäten geklärt sind.

    Wir bitten noch einmal dringend um Beachtung der „Spielregeln“ in einem Seezollhafen. Bitte informieren Sie unbedingt – falls noch nicht geschehen - auch Ihre Fahrer über die eingetretenen Änderungen. Spezielle Informationen für Fahrer finden Sie hier.

    Diese und weitere Informationen rund um das Thema Freihafen-Auflösung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Zollabwicklung anlässlich der Auflösung des Hamburger Freihafens, welches wir Ihnen mit Rundschreiben SP 174/2012 zur Verfügung gestellt haben. Sofern Sie weitere Exemplare benötigen, können Sie diese hier bestellen

    www.hafen-hamburg.de

    "Rückstau" ist aber geschmeichelt. Dort geht das Chaos um. Solltet ihr von der A7 kommend über die Köhle wollen, fahrt an der langen LKW-Schlange einfach vorbei und dann zum Zollposten für den Brückenschein wieder rein. Die LKW die dort im Stau stehen wollen i.d.R. zum Eurogate oder BuKai.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
    06.12.2012 | Am letzten Wochenende startete der Überleitungsmonat zur Auflösung des Hamburger Freihafens. ...
    Ich bitte um eine Erklärung, was ist das, ich meine wie wird es denn aufgelöst :) ? Und warum und was haben wir dann davon? :)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

    Kommentar


    • #3
      Ab 2013 gibt es keinen Hamburger Freihafen mehr. Wie die Verzollung dann genau läuft weiss ich nicht, da mit damit nichts zutun habe. Aber, die Köhle und der Hafen wird frei befahrbar sein. Also KEIN Brückenschein und Co. mehr notwendig.
      Das dürfte, obwohl der Verkehr sicher zunehmen wird, deutlich einfacher und entspannter werden.

      Habe hier noch einiges gefunden:





      Zuletzt geändert von Querdenker; 09.12.2012, 20:08.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

      Kommentar


      • #4
        Danke für die Erklärung.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

        Kommentar

        Online-Benutzer

        Einklappen

        45305 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 9, Gäste: 45296.

        Mit 422.444 Benutzern waren am 13.03.2025 um 19:21 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

        Lädt...
        X