Also ich würde defintiv nicht auf den Aufhebungsvertrag eingehen sondern erst mal versuchen in Ruhe mit El Cheffe zu reden ob er auch mit einer wie vertraglich vereinbarten fristgerechten Kündigung einverstanden wäre.
Selbst wenn er dann drauf bestehen würde die fristgerechte Kündigung zurück zu datieren,also Rückwirkend,dann käme immer noch der heutige Tag der 18. September dabei raus.Also gäbe es kein Problem wegen Arbeitsamt und er müsste dir die Tage bis zum 18.ten auf jedenfall noch bezahlen.
Wenn er nicht darauf eingeht kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.
Selbst wenn er dann drauf bestehen würde die fristgerechte Kündigung zurück zu datieren,also Rückwirkend,dann käme immer noch der heutige Tag der 18. September dabei raus.Also gäbe es kein Problem wegen Arbeitsamt und er müsste dir die Tage bis zum 18.ten auf jedenfall noch bezahlen.
Wenn er nicht darauf eingeht kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.
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