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Wöchentliche Ruhezeit

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  • Wöchentliche Ruhezeit

    Hallo Kollegen,


    hier mal eine Frage zur Wöchentlichen Ruhezeit. /// Mehrfahrerbetrieb ///

    Geb euch einfach mal ne Aufstellung denke mal das ihr dann mir besser antworten könnt.


    vorher 7 Tage frei.....


    Anfang Dienstag 21.00 Uhr

    Ende Samstag 24.00 Uhr


    Nun meine Frage muss ich 24 Stunden Pause machen oder kann ich 22.00 Uhr wieder los.

    geplante Arbeit diese Woche

    Anfang Sonntag 22.00 Uhr

    Ende Mittwoch 01.00 Uhr (oder eher)



    anschliessen wieder 7 Tage frei........



    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :-)

    Also meine einzige Frage ist kann ich 22.00 Uhr wieder los oder muss ich bis 24 Uhr warten.



    MfG

  • #2
    spätestens nach 6 schichten ist eine WRZ von mind. 24 stunden einzuhalten....

    erklärt eigentlich alles!
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Naja das habe ich mir auch gedacht, aber eine Schicht ist bei mir 30 Stunden und nicht 24........

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      • #4
        Zitat von worf85 Beitrag anzeigen
        Naja das habe ich mir auch gedacht, aber eine Schicht ist bei mir 30 Stunden und nicht 24........

        hä??:10_1_138[1]:
        Wir sind die Träger der Firma

        Einer träger als der Andere

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        • #5
          Die länge der Schichtzeit hat nix mit mit der länge der Wochenruhezeit zu tun......es MÜSSEN mindestens 24 Stunden gemacht werden wenn verkürzt werden soll.......da geht nix vorbei
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            Bei einer Doppelbesatzung ist der 24 Stundenzeitraum, den wir vom Solofahrer kennen auf 30 Stunden verlängert... das hat aber, wie Speedy schon schrieb nicht mit der WRZ zu tun. die WRZ muss verkürzt mindestens 24 Stunden lang sein...

            also musst du bis 24:00 warten.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Moment Ihr versteht mich falsch....

              Ich stelle die Frage mal anderst... Wenn ich von Dienstag bis Mittwoch nur 6 Tage Arbeite dann muss ich doch keine 24 Stunden Ruhe einlegen... Oder sind es mehr wie 6 Tage???

              MfG

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              • #8
                Alles über die Aus - und Weiterbildung des Berufskraftfahrers
                Ratschläge, Hinweise und Fakten
                Alle Moderatoren


                Mehr wie 6 Tage am Stück ohne Wochenruhezeit ist eh nicht erlaubt......und nach spätestens 6 Schichten bzw 6 Tagen je nachdem wie es auskommt MUSS eine Wochenruhezeit von MINDESTENS 24 Stunden eingelegt werden......da gibbet nix zu drehen zu wenden oder falsch zu verstehen......du darfst erst um 24 Uhr losfahren wenn du in deinem Fall erst um 22 Uhr zum stehen kommst.Und in der drauffolgenden Woche MUSST du 45 Stunden Pause.

                Geh sonst mal auf suchfunktion dazu gabs hier schon einige Beiträge
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                Kommentar


                • #9
                  Rechnen wir doch mal... Auf wie viele 30-Stunden-Zeiträume kommst du denn insgesamt? Also konkret von Schichtanfang bis Ende der Schichtpause... Sind es mehr als 6 dann muss irgendwo eine WRZ rein... wenn nicht mehr als 6, dann nicht... und du machst deine WRZ halt ab Mittwoch...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von worf85 Beitrag anzeigen
                    Moment Ihr versteht mich falsch....

                    Ich stelle die Frage mal anderst... Wenn ich von Dienstag bis Mittwoch nur 6 Tage Arbeite dann muss ich doch keine 24 Stunden Ruhe einlegen... Oder sind es mehr wie 6 Tage???

                    MfG
                    Die EU 561 erlaubt ausdrücklich die Verlängerung einer Schicht inclusive Tagesruhezeit von 24 Stunden auf 30 Stunden. Ansonsten sind keine Ausnahmen erwähnt, d.h. im Falle der Wochenruhezeit gilt die Regel, nach sechs 24-Std-Zeiträumen ist eine Wochenruhezeit einzulegen. Ein 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit dem Ende der letzten Wochenruhezeit. 24 Stunden sind nicht 30 Stunden. Deshalb gilt, dass du zwar am Sonntag um 22 Uhr rausfahren darfst, aber keinesfalls bis Mittwoch.

                    Gruß

                    McFly

                    Kommentar


                    • #11
                      @tommy Dienstag Abend bis Mittwoch Abend 1. Schicht
                      Donnerstag früh bis Freitag früh 2. Schicht
                      Freitag früh (nach Pause) Freitag Abend 3. Schicht
                      Samstag früh bis Samstag Abend 24.00 Uhr 4. Schicht


                      Sonntag Abend bis Monat Abend 5. Schicht
                      Dienstag früh bis Mittwoche früh 6. Schicht



                      Also wenn du dannach gehst muss ich Zwischendurch keine Wochenruhezeit einlegen....


                      MfG





                      @McFly also habe ich Samstag Abend 21.00 Uhr = 4 x 24 Stunden
                      das heisst da ich bis 24.00 Uhr fahre das ich den 5 Tag anbreche


                      richtig???

                      Kommentar


                      • #12
                        Ich denke auch das McFly in seinem Post den Punkt getroffen hat. 24 Stunden Zeiträume sind eben keine 30 Stunden Zeiträume.

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                        • #13
                          Zitat von worf85 Beitrag anzeigen
                          @McFly also habe ich Samstag Abend 21.00 Uhr = 4 x 24 Stunden
                          das heisst da ich bis 24.00 Uhr fahre das ich den 5 Tag anbreche


                          richtig???
                          Es heißt, wenn du am Dienstag um 21 Uhr die Schicht beginnst, musst du bis folgenden Dienstag 21 Uhr mindestens einmal eine 24-stündige Ruhezeit gehabt haben.

                          Gruß

                          McFly

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                          • #14
                            Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                            Es heißt, wenn du am Dienstag um 21 Uhr die Schicht beginnst, musst du bis folgenden Dienstag 21 Uhr mindestens einmal eine 24-stündige Ruhezeit gehabt haben.

                            Gruß

                            McFly
                            Oder...um es mal anders auszudrücken:Montag um 21 Uhr endet der 6x24 Std-Zeitraum(144 Stunden)...spätestens dann muß eine Wochenruhezeit folgen...
                            PS: den Ausdruck "Schichtzeit"...egal ob in einer Einfahrer- oder Doppelbesatzung gibt es im Gesetz nicht...

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                            • #15
                              Moin,
                              der Kollege redet vom Mehrfahrerbetrieb, also 30 Std Zeiträume und nicht 24.
                              Wenn er die 30 Std wirklich voll ausnutzt dann hat er nach 180 Std seine Wochenruhezeit einzulegen.
                              Wenn er am Di 21.00 anfängt hört seine Woche Mi 6.00 Uhr auf.
                              Also kann er So ohne weiteres um 22.00 los machen.

                              Gruß
                              Heiko

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