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Datenschutz bei der Arbeit?

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  • Datenschutz bei der Arbeit?

    Habe mal wieder etwas für mich interessantes ausgegraben. Thema Datenschutz.

    Immer wieder kommt es bei mir vor, das ich eine Ladung nur bekomme wenn ich meinen Personalausweis vorlege. Meist kopiert dann der Verlader den Ausweis. Warum muss er den kopieren? Was gehen ihn meine persönlichen Daten an?

    Regelmäßig wird der Führerschein bei LKW Fahrern von der eigenen Firma kontroliert, Begründung ist meist Aufsicht- und Fürsorgepflilcht. Aber ist es denn statthaft jedesmal eine Kopie zu machen? Genügt nicht das dokumentieren der Kontrolle? Was geschieht mit den Kopien?

    Satelitenüberwachung, Computer zeichnen automatisch eure Bewegungsdaten auf, wie lange dürfen die wohl gespeichert werden? Ist es erlaubt, das Kunden von der eigenen Firma evtl. Zugang zu Euren Bewegungsdaten erhalten?

    Sagt mal Eure Meinung, ist es Euch egal was die Firma, die fremde Firma mit euren persönlichen Daten macht?

  • #2
    "Immer wieder kommt es bei mir vor, das ich eine Ladung nur bekomme wenn ich meinen Personalausweis vorlege."

    1.Er möchte wissen welchen Fahrer er seine ladung anvertraut. Was auch sein gutes Recht ist!
    2.Was ich schon erlebt habe! Da mußte mein Chef vorher sagen welche SZM welcher auflieger und welcher Fahrer kommt.
    stimmen die übermittelten daten nicht überein gibts keine Ladung.

    Bei uns in der region sind in der letztenzeit ganze LKW mit ladungen verschwunden. Von daher wird das wohl immer mehr werden mit den kontrollen.


    "Meist kopiert dann der Verlader den Ausweis."

    Spart sich die Arbeit, die Daten mit Hand abzuschreiben.

    "Was gehen ihn meine persönlichen Daten an?"

    Normal nichts. Du bist auch nicht verpflichtet, gegenüber eine Privatperson dich auszuweisen. Wirst dann wohl keine Ladung bekommen.

    "Regelmäßig wird der Führerschein bei LKW Fahrern von der eigenen Firma kontroliert, Begründung ist meist Aufsicht- und Fürsorgepflilcht. Aber ist es denn statthaft jedesmal eine Kopie zu machen?"

    Wenn man dem Gesetz zu 100% nachkommen möchte, muss deine Frima, bzw beauftragter, vor jeder Abfahrt vom Betriebshof deinen Führerschein kontrollieren. Du könntes ihn ja in über we abgenommen bekommen haben.

    "Genügt nicht das dokumentieren der Kontrolle? Was geschieht mit den Kopien?"

    Ja das würde genügen! Ein beserer beweiss der Kontrolle ist aber jedesmal eine Kopie zu machen, datum der Kopie draufschreiben, und vom fahrer unterschreiben zu lassen. Bei ein einfaches dokumentieren könnte man ja einfach so eintragungen machen ob man kontroliert hat oder nicht.

    "Satelitenüberwachung, Computer zeichnen automatisch eure Bewegungsdaten auf, wie lange dürfen die wohl gespeichert werden?"

    Ewig! Solange sie für die Datenverarbeitung in deinen Betrieb gebraucht werden könnten.

    "Ist es erlaubt, das Kunden von der eigenen Firma evtl. Zugang zu Euren Bewegungsdaten erhalten?"

    Nein das ist nicht erlaubt!
    Aber Vorsicht!
    Es ist erlaubt das der Kunde die Bewegungsdaten von seiner Ware erhält!
    Solange die Bewegungsdaten von der Ware mit deiner gleich sind Ja. die bewegungs daten von dir, vor den transport, und nach den transport, gehen den Kunden nichts an.

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    • #3
      Tja Celader, du hast sehr flüssig genau so geantwortet wie ich es erwartet habe. Genau so ist es ja auch Alltag. Es überzeugt mich allerdings nicht. In der nächsten Woche spreche ich mit einem Datanschutzbeauftragten und werde neben vielen anderen Fragen auch diese ansprechen. Dann werde ich sehen was er sagt. Denn das Kopieren von meinen persönlichen Daten sollte an Bedingungen geknüpft sein. Wann werden diese Daten wieder vernichtet? Wie lange darf der Kunde diese aufheben? Ich weiß das diese Dinge eigentlich alle irgendwo geregelt sind, sich aber kein Mensch danach richtet.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Tja Celader, du hast sehr flüssig genau so geantwortet wie ich es erwartet habe. Genau so ist es ja auch Alltag. Es überzeugt mich allerdings nicht. In der nächsten Woche spreche ich mit einem Datanschutzbeauftragten und werde neben vielen anderen Fragen auch diese ansprechen. Dann werde ich sehen was er sagt. Denn das Kopieren von meinen persönlichen Daten sollte an Bedingungen geknüpft sein. Wann werden diese Daten wieder vernichtet? Wie lange darf der Kunde diese aufheben? Ich weiß das diese Dinge eigentlich alle irgendwo geregelt sind, sich aber kein Mensch danach richtet.
        Ich weiß nicht, wie du das handhabst. Aber ich persönlich habe nie viel Bargeld bei mir gehabt. Die EC-Karte war da viel nützlicher. Die meisten meiner Kollegen machen es nicht anders. Niemand fragt danach, was mit den Daten geschieht, die beim Einkauf mit einer EC-Karte erhoben werden. Deshalb verstehe ich nicht, warum man so auf den Datenschutz pocht, wenn es um die Kopie des Personalausweises beim Kunden geht. Regelmäßig gehört es nicht zum Geschäftszweck des Kunden, Daten zu verkaufen. Die Erhebung der Daten hat lediglich pragmatische Ursachen. Das kann aus einem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis heraus passieren oder wie bei mir in der Vergangenheit die Einhaltung der HACCP-Richtlinien. Diese sehen eine genaue Dokumentation von temperaturgeführten Waren vor, was auch den Fahrer als Verantwortlichen einschließt. In diesem Sinne lässt sich auch die Frage beantworten, was mit den Daten passiert. Sie werden für den Zeitraum archiviert, den der Gesetzgeber für Geschäftspapiere vorgesehen hat. Ich meine, es sind 10 Jahre, kann mich aber auch irren. Die Daten liegen also irgendwo vor sich hin, bis sie vernichtet werden.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Hallo Mcfly, am Freitag gibt es ein Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten. Der ist Pflicht in jedem Betrieb. Mit seinem antworten werde ich mich hier wahrscheinlich wieder melden.

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          • #6
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            "Immer wieder kommt es bei mir vor, das ich eine Ladung nur bekomme wenn ich meinen Personalausweis vorlege."

            1.Er möchte wissen welchen Fahrer er seine ladung anvertraut. Was auch sein gutes Recht ist!
            Dafuer gibts eine Refernce Nummer
            2.Was ich schon erlebt habe! Da mußte mein Chef vorher sagen welche SZM welcher auflieger und welcher Fahrer kommt.
            stimmen die übermittelten daten nicht überein gibts keine Ladung.
            Kontrolle ob Kennzeichen,fahrer Name und Referenz Nummer stimmen
            Bei uns in der region sind in der letztenzeit ganze LKW mit ladungen verschwunden. Von daher wird das wohl immer mehr werden mit den kontrollen.


            "Meist kopiert dann der Verlader den Ausweis."
            Kontroliert wird mit den Augen.Wenn alles stimmt gibts die Ladung,wenn was nicht stimmt gibts einen kontroll anruf.
            Spart sich die Arbeit, die Daten mit Hand abzuschreiben.

            "Was gehen ihn meine persönlichen Daten an?"

            Normal nichts. Du bist auch nicht verpflichtet, gegenüber eine Privatperson dich auszuweisen. Wirst dann wohl keine Ladung bekommen.
            Fuer das habe ich einen firmen Ausweis mit Foto,Firmen Name und telefon nummer,meinen Namen und Unterschrift Proble.

            "Regelmäßig wird der Führerschein bei LKW Fahrern von der eigenen Firma kontroliert, Begründung ist meist Aufsicht- und Fürsorgepflilcht. Aber ist es denn statthaft jedesmal eine Kopie zu machen?"
            Die Firma ist dazu gesetzlich verpflichtet weil sich Punkte angesammelt haben koennten
            Wenn man dem Gesetz zu 100% nachkommen möchte, muss deine Frima, bzw beauftragter, vor jeder Abfahrt vom Betriebshof deinen Führerschein kontrollieren. Du könntes ihn ja in über we abgenommen bekommen haben.

            "Genügt nicht das dokumentieren der Kontrolle? Was geschieht mit den Kopien?"
            An manchen flughaefen musst Finger abdruecke abgeben.Diese werden gascanned und 1.) offiziel spaeter vernichtet,und 2.) inoffiziel wird die Kopie in den EU-Zentral Register gespeichert.
            Ja das würde genügen! Ein beserer beweiss der Kontrolle ist aber jedesmal eine Kopie zu machen, datum der Kopie draufschreiben, und vom fahrer unterschreiben zu lassen. Bei ein einfaches dokumentieren könnte man ja einfach so eintragungen machen ob man kontroliert hat oder nicht.

            "Satelitenüberwachung, Computer zeichnen automatisch eure Bewegungsdaten auf, wie lange dürfen die wohl gespeichert werden?"
            Ich bin nicht sicher,solange dein Privat Leben in Ruhe gelassen wird.
            Ewig! Solange sie für die Datenverarbeitung in deinen Betrieb gebraucht werden könnten.

            "Ist es erlaubt, das Kunden von der eigenen Firma evtl. Zugang zu Euren Bewegungsdaten erhalten?"

            Nein das ist nicht erlaubt!
            Aber Vorsicht!
            Es ist erlaubt das der Kunde die Bewegungsdaten von seiner Ware erhält!
            Solange die Bewegungsdaten von der Ware mit deiner gleich sind Ja. die bewegungs daten von dir, vor den transport, und nach den transport, gehen den Kunden nichts an.
            edited

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            • #7
              Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
              "Regelmäßig wird der Führerschein bei LKW Fahrern von der eigenen Firma kontroliert, Begründung ist meist Aufsicht- und Fürsorgepflilcht. Aber ist es denn statthaft jedesmal eine Kopie zu machen?"
              Die Firma ist dazu gesetzlich verpflichtet weil sich Punkte angesammelt haben koennten
              Wenn die Firma gesetzlich verpflichtet ist, kannst du dieses Gesetz bestimmt auch nennen, oder? Mir ist jedenfalls keines bekannt.

              Gruß

              McFly

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              • #8
                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Wenn die Firma gesetzlich verpflichtet ist, kannst du dieses Gesetz bestimmt auch nennen, oder? Mir ist jedenfalls keines bekannt.

                Gruß

                McFly
                Unternehmen mit einem eigenen Fuhrpark haben als Fahrzeughalter zahlreiche Pflichten. Eine der wichtigsten ist die Führerscheinkontrolle.

                Gesetzliche Grundlage dafür ist § 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Regelung besagt, dass der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme des Fahrzeuges nicht anordnen oder zulassen darf, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer des Fahrzeugs nicht zu dessen selbstständiger Leitung geeignet ist. Das ist bei einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis der Fall.
                Um dieser Führerscheinkontrollpflicht ordnungsgemäß nachzukommen, ist der Fahrzeughalter oder der vom Fahrzeughalter beauftragte Dritte verpflichtet, sich bei der erstmaligen Überlassung des Firmenwagens vom Vorliegen der gültigen Fahrerlaubnis des Fahrers zu überzeugen. Die weiteren Führerscheinkontrollen sollten zweimal pro Jahr vorgenommen werden. Es gibt auch Fälle, die eine intensivere Überprüfung nötig machen: zum Beispiel bei bekannten Alkoholproblemen oder auch bekannten Sehstörungen eines Fahrers.

                Eine Verletzung dieser Pflicht zur Führerscheinkontrolle wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG strafrechtlich verfolgt.
                Quelle:Corporate world
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                Kommentar


                • #9
                  Das ist mir schon klar @ELO-1. Ich frage nur nach der Grundlage, Kopien des Führerscheins bei der Kontrolle zu machen. Die gibt es nicht, weil es auch unsinnig ist. Sinn macht nur die Sichtkontrolle und die anschließende Dokumentation dieses Vorganges.

                  Gruß

                  McFly

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                    Das ist mir schon klar @ELO-1. Ich frage nur nach der Grundlage, Kopien des Führerscheins bei der Kontrolle zu machen. Die gibt es nicht, weil es auch unsinnig ist. Sinn macht nur die Sichtkontrolle und die anschließende Dokumentation dieses Vorganges.

                    Gruß

                    McFly
                    Richtig!
                    Aber mit der Kopie, und das draufschreiben des Kontrolldatums. mit unterschrieft von beiden ist das besser nachvollziehbar. als nur eine liste mit datum und unterschrieft. so kann man beweisen das der führerschein, personalausweis wirklich vorgelegen hat. und nicht nur auf annahme vorgelegen hat, weil man sein gegenüber ja wirklich gut kennt.

                    Kommentar


                    • #11
                      Beim Datenschutz gilt als wichtigste Regel der Minimalismus. Das bedeutet so wenig wie möglich Daten sind zu speichern. Das würde bedeuteten eine Kopie des Führerscheins ohne die schriftliche Garantie wie lang sie aufbewahrt wird und wann sie vernichtet wird wäre somit ein Verstoß. Das werde ich aber wie gesagt den Datenschutzbeauftragten am Freitag fragen. Bin gespannt was der sagt.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Beim Datenschutz gilt als wichtigste Regel der Minimalismus. Das bedeutet so wenig wie möglich Daten sind zu speichern. Das würde bedeuteten eine Kopie des Führerscheins ohne die schriftliche Garantie wie lang sie aufbewahrt wird und wann sie vernichtet wird wäre somit ein Verstoß.
                        Ich denke mal, es ist eine übliche Art und Weise eine Kopie des Führerscheins zu machen, diese anschließend in der Personalakte oder Fahrerakte abzulegen. Man kann es mit dem Datenschutz auch ein wenig übertreiben. In der Personal- Fahrerakte sind sowiso alle relevanten Daten des Angestellten drin. Sogar Bankverbindungen, Steuerklasse, Kopie vom Sozialversicherungsausweis, ADR- Bescheinigung, evtl. Daten über Lohnpfändungen etc. und persönliche Daten, die ja meist schon in einer Bewerbung abgegeben werden. Eine Debatte über irgendwelche Führerscheinkopien ist da irgendwo ein bisschen lächerlich.
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                        Kommentar


                        • #13
                          Ich habe den Datenschutz nicht erfunden. Bisher gebe ich nur wieder was ich im Rahmen meiner Nachforschungen erfahren durfte. Ich habe mit den Behörden telefoniert. Danach hat jeder Betrieb einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Intern oder extern. Bei einer Anzeige kann es zu Existenz bedrohenden Geldstrafen kommen. Aber wie gesagt,nach Freitag erhoffen ich mir einige antworten zu erhalten.

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                          • #14
                            Irgendwie mußich ELO recht geben...da wird sich über ne Kopie vom Ausweis oder Führerschein aufgeregt,den eine Firma macht...auf der anderen Seite geben sehr viele Menschen von sich aus im Internet private Daten bekannt,wie E-Mail-Addi,über Skipe zu erreichen oder ihren vollständigen Namen..
                            z.B.: Ich hab bei Google nur mal Brummionline eingegeben...und...siehe da...irgendwo in den Suchergebnissen hab ich auch den vollständigen richtigen Namen vom "Alter Elch" gefunden...

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                            • #15
                              Also, da ich gesagt habe ich melde mich noch einmal. Das kopieren von Ausweispapieren ist tatsächlich untersagt. Allerdings, wenn der Kunde das will, kann der Fahrer in der Regel nichts machen. In der eigenen Firma ist es allerdings nicht erlaubt um damit zu dokumentieren das der Führerschein noch vorhanden ist. Da genügt die Sichtkontrolle und das eintragen der Kontrolle in eine Liste.

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