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Erlaubte Ausnahmen bei der Lenkzeit?

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  • Erlaubte Ausnahmen bei der Lenkzeit?

    Ich hatte heute eine Unterhaltung mit der Autobahnmeisterei bei Stuttgart. Diese Jungens behaupten sie dürfen täglich 11 Spd. fahren wenn sie im Gegenzug 11 Spd. Pause machen. Sie hätten eine Sondergenehmigung. Ich meine hier kann etwas nicht stimmen. Was meint Ihr?

  • #2
    Was fährt denn eine Autobahnmeisterei???
    Schneepflug,Salzstreuer,Baustellen-und Unfallabsicherung...mehr fällt mir eben nicht ein...
    naja...ist im Winter bei richtigem Schnee wohl mal möglich,das sie da 11 Stunden fahren müssen...
    hast du dir die Genehmigung zeigen lassen???
    Ausnahmen gibt es ja immer...und ich meine mal etwas gelesen zu haben in Bezug "zum Schutz und zur Gefahrenabwendung der Allgemeinheit"...oder so ähnlich...

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    • #3
      Doch, eventuell könnte das stimmen. Hab gleich mal in meinem schlauen Buch nachgeschaut, Lenk-und Ruhezeiten Ausgabe 2010. Da steht unter Ausnahmen nach Paragraph 18 :"Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen fürKanalisation,Hochwasserschutz,Wasser-,Gas-und Elektrizitätsverrsorgung, VON DEN STRASSENBAUÄMTERN,.......verwendet werden."
      Allerdings steht da, daß die Fahrzeuge von der Verordnung ausgenommen werden aber vielleicht ist das mit den elf Stunden dann betriebsintern geregelt.
      www.stirnfett.de

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      • #4
        Ich würde dann unter Artikel 3(c) der VO(EG)561/2006 schauen

        Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          ja stimmt
          ab denn 14.9.2014 ist das auch hinfällig, dann muss sich jeder an die Lenkzeit und Ruhezeiten halten.
          so habs Ich raus gelesen !

          Stefan

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          • #6
            Zitat von Speedy875 Beitrag anzeigen
            ja stimmt
            ab denn 14.9.2014 ist das auch hinfällig, dann muss sich jeder an die Lenkzeit und Ruhezeiten halten.
            so habs Ich raus gelesen !

            Stefan
            Wo hast du das denn gelesen? Es liegt zwar ein Änderungsantrag der EU zum Digitalen Tachographen vor und damit verbunden auch Änderungen der 561/2006. Aber die betreffen nicht die derzeit geltenden Sozialvorschriften und die Ausnahmeregeln für bestimmte Fahrzeuge.

            Gruß

            McFly

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