Zitat:
Missbrauch der Karte wäre nicht gegeben da ich sie für eine dringende Reparatur am Fzg. der Firma gebrauche.
Zitat Ende.
Frage was ist eine dringende Reparatur, für mich als fahrer gehört da auch die standheizung im winter dazu, für manche sklaventreiber frimen nicht, da sich ein lkw ja auch bewegen läßt ohne standheizung.
Zitat.
Und ich hätte in jedem Fall die telefonische Genehmigung gehabt. Ich habe genau gehört wie er gesagt hat "Fahr in die Werkstatt", ganz sicher. ;)
Zitat Ende.
Jo mit sicherheit hast du das gehört. und vielleicht hat er es ja sogar gesagt. aber wie vergesslich können menschen vor gericht sein.
Dann kommt es darauf an wem der richter glaubt. bzw wer seine sichtweise am glaubwürdigsten darstellt.
Zitat:
Nicht rechtens? Oh, die Dispoanweisungen kommen auch immer telefonisch, sind die auch nicht rechtens?
Zitat Ende.
Im normalfall sind sie rechtens und verbindlich.
Aber da war doch was! Solange keiner was vergisst zu sagen. bzw man hat was gehört oder nicht gehört was der andere sagt. usw. von anweisungen die gegen die lur zeiten verstoßen sind auch nicht rechtens.
zitat
Und vor Gericht soll er dann mal die Anweisung erklären dass man den Motor laufen lassen soll, das ist nämlich ein Umweltvergehen.
zitat ende
Solange man damt menschleben schutzt und vor schaden bewart. wird es zur keine bestrafung kommen.
Die Standheizung verbraucht auch diesel ist das denn auch ein umweltvergehen?
Zitat:
Ausserdem bringt es je nach Hersteller gar nichts, meinen XF 105/460 konnte man Stundenlang im Leerlauf laufen lassen, der kam aus dem "Kalt Bereich"
nicht raus, bei den Kollegen war es das gleiche.
Zitat Ende:
Das glaube ich dir!
Es gibt aber lkw die haben eine sogenannte zusatzheizung, damit kommt man schneller an die betriebstemperatur des motors. ob es bei daf so ist weis ich nicht.
Missbrauch der Karte wäre nicht gegeben da ich sie für eine dringende Reparatur am Fzg. der Firma gebrauche.
Zitat Ende.
Frage was ist eine dringende Reparatur, für mich als fahrer gehört da auch die standheizung im winter dazu, für manche sklaventreiber frimen nicht, da sich ein lkw ja auch bewegen läßt ohne standheizung.
Zitat.
Und ich hätte in jedem Fall die telefonische Genehmigung gehabt. Ich habe genau gehört wie er gesagt hat "Fahr in die Werkstatt", ganz sicher. ;)
Zitat Ende.
Jo mit sicherheit hast du das gehört. und vielleicht hat er es ja sogar gesagt. aber wie vergesslich können menschen vor gericht sein.
Dann kommt es darauf an wem der richter glaubt. bzw wer seine sichtweise am glaubwürdigsten darstellt.
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Nicht rechtens? Oh, die Dispoanweisungen kommen auch immer telefonisch, sind die auch nicht rechtens?
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Im normalfall sind sie rechtens und verbindlich.
Aber da war doch was! Solange keiner was vergisst zu sagen. bzw man hat was gehört oder nicht gehört was der andere sagt. usw. von anweisungen die gegen die lur zeiten verstoßen sind auch nicht rechtens.
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Und vor Gericht soll er dann mal die Anweisung erklären dass man den Motor laufen lassen soll, das ist nämlich ein Umweltvergehen.
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Solange man damt menschleben schutzt und vor schaden bewart. wird es zur keine bestrafung kommen.
Die Standheizung verbraucht auch diesel ist das denn auch ein umweltvergehen?
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Ausserdem bringt es je nach Hersteller gar nichts, meinen XF 105/460 konnte man Stundenlang im Leerlauf laufen lassen, der kam aus dem "Kalt Bereich"
nicht raus, bei den Kollegen war es das gleiche.
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Das glaube ich dir!
Es gibt aber lkw die haben eine sogenannte zusatzheizung, damit kommt man schneller an die betriebstemperatur des motors. ob es bei daf so ist weis ich nicht.
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