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Unternehmer bei Verstößen Verantwortlich

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  • Unternehmer bei Verstößen Verantwortlich

    Habe ich heute von einem ehemaligen Kollegen gehört...
    Sein Cheffe war zur Unternehmerschulung und er berichtete davon folgendes:
    Ab 2012 werden die Unternehmer bei LuRz-Überschreitungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen in die Pflicht genommen...
    Wird bei einer Kontrolle eines Fahrzeuges ein Verstoß festgestellt,erhält der Unternehmer eine Abmahnung...
    Sollte es dann zu einem Wiederholungsfall kommen,dann wird dem Unternehmer die Lizenz entzogen...


    Finde ich persönlich ganz schön hart...grade für die "Kleinunternehmer"...aber wahrscheinlich kann man nur so zu der Einhaltung aller Gesetze gelangen...(wenn es denn sostimmt,wie es mir erzählt wurde)

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    Habe ich heute von einem ehemaligen Kollegen gehört...
    Sein Cheffe war zur Unternehmerschulung und er berichtete davon folgendes:
    Ab 2012 werden die Unternehmer bei LuRz-Überschreitungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen in die Pflicht genommen...
    Wird bei einer Kontrolle eines Fahrzeuges ein Verstoß festgestellt,erhält der Unternehmer eine Abmahnung...
    Sollte es dann zu einem Wiederholungsfall kommen,dann wird dem Unternehmer die Lizenz entzogen...


    Finde ich persönlich ganz schön hart...grade für die "Kleinunternehmer"...aber wahrscheinlich kann man nur so zu der Einhaltung aller Gesetze gelangen...(wenn es denn sostimmt,wie es mir erzählt wurde)
    Mhhhhh, du bist jetzt schon der 3. von dem ich das höre,ist da vlt doch was dran?!
    Ich konnte es mir nicht ganz vorstellen,oder haben da 3 Leute auf einem Autohof gestanden. Böse Zunge ;)
    Mfg
    Fernweh79

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    • #3
      Ob dem Unternehmer die Lizenz entzogen wird, weiß ich nicht, aber der Unternehmer ist bei LuRZ-Verstößen schon immer mit im Boot.
      Bei Geschwindigkeitsübertretungen kann ich mir das nicht vorstellen, es sei denn, der Fahrer sagt, der Chef hätte ihm "befohlen", so schnell zu fahren, um die Tour zu schaffen.

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      • #4
        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
        Ob dem Unternehmer die Lizenz entzogen wird, weiß ich nicht, aber der Unternehmer ist bei LuRZ-Verstößen schon immer mit im Boot.
        Bei Geschwindigkeitsübertretungen kann ich mir das nicht vorstellen, es sei denn, der Fahrer sagt, der Chef hätte ihm "befohlen", so schnell zu fahren, um die Tour zu schaffen.
        Das die Unternehmer bei LuR-Verstößen generell mit dran sind ist ein Wunschdenken. Das wird von Gewerbeausichtsamt zu Gewerbeaufsichtsamt unterschiedlich gehandhabt. Ist leider so.
        Und das mit den Wiederholungsfällen und Lizenzentzug ist Äppel und Birnen zusammenschmeißen. Da wird sich viel anhand der VO 1071/2009 zusammengesponnen. Selbstverständlich ist ab Dezember für jedes Kraftverkehrsunternehmen eine benannte Person in der Pflicht. Aber es müssen schon sehr gravierende Gründe auftreten. Z.B:
        Überschreitung der 6-tägigen Lenkzeit um 25%
        oder tägliche Lenkzeit um über 50% überschritten
        oder unterschreitung der Ruhezeit um mind. 4,5 Std.
        oder Manipulation am Tachographen oder Schindluder mit der Fahrerkarte
        und ein paar andere nette Kleinigkeiten.


        So schnell wird der Unternehmer die Lizenz nicht los. Eher hagelt es für den Fuhrparkleiter oder Disponenten Berufsverbote.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Ich sehe es auch so...,

          Der Unternehmer sitzt schon immer mit im Boot und wird es auch weiterhin tun. Allerdings mussten - und müssen - auch in Zukunft, dem Unternehmer ein Mitverschulden nachzuweisen sein. Der Unternehmer hat Pflichten - und denen muss er nachkommen! Tut er das nicht, ist er in diesem Rahmen verantwortbar!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Sind das neue Gesetze,oder schon bestehendes Recht.

            Gibts das irgendwo nachzulesen?

            schönes Wochenende Daniel
            Mfg
            Fernweh79

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            • #7
              Du kannst das zB in § 1 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung nachlesen, dass der Unternehmer für die Einhaltung der LuRZ zu sorgen hat.

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              • #8
                Ich habe heute morgen darüber nochmal mit nem befreundetem Unternehmer gesprochen...
                Das Gesetz ist noch nicht durch für 2012...er rechnet damit,das es 2015 kommt...

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                • #9
                  Verkehrsleiter - Pflicht für jeden Fuhrpark
                  Gemäßder EU-Verordnung 1071/2009 muss jedes Verkehrsunternehmen vom4. Dezember 2011einen sogenannten „Verkehrsleiter“ bestimmen.Dabei kann der Verkehrsunternehmer einen IHK-geprüften Verkehrsleiter einstellen,diese Position selbst einnehmen oder seinen Betrieb von einem qualifizierten externenVerkehrsmanager betreuen lassen.Der Verkehrsleiter muss laut EU-Verordnung außer der fachlichen Eignung seineZuverlässigkeit unter Beweis stellen, um seine Tätigkeit ausüben zu dürfenVerstößt ein Transportunternehmen unter der Verantwortung des Verkehrsleiters gegengeltendes Recht, wird dieser nicht mehr als zuverlässig angesehen und kann in der
                  gesamten EU zwei Jahre lang keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten.

                  Dieses Stand in einer Informationsmail der Schwerlastgruppe Münster bzw. Direktion Verkehr/ Verkehrssicherheitsberatung

                  Und in Bezug auf diese Regelung kommt dann das was Elo-1 geschrieben hat.Bei Verstössen wie von ihm genannt ist der zuständige Verkehrsleiter und in Folge dann auch das Unternehmen dran.
                  Gilt ab Dezember diesen Jahres und nicht erst ab 2012.
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    Richtig. Fast.
                    Durch die am 4.12. in Kraft tretende VO(EG)1071/2009 (+1072 und 1073) ist im Prinzip nur eine neue Begrifflichkeit entstanden.
                    Es ist ein und die gleiche Person, die im Güterkraftverkehrsgesetz, bzw. Personenbeförderungsgesetz genannte "die zur Führung der Güterkraftverkehrsbeschäftigte / Personenbeförderungsbeschäftigte bestellte Person", genannt wurde.
                    Den "Verkehrsleiter" gibt es also schon immer, hatte der nur einen anderen Namen.
                    Einzige Änderung ist, das diese Person nun nur vier Unternehmen mit Flotte von zusammen max. 50 Fahrzeugen verantwortlich tätig sein darf.

                    Es wird an die Betriebe seitens des BAG auch keine Fragebögen geschickt, um diese Personen zu erfassen, weil diese Personen gibt es schon. Steht eigentlich in jeder EU-Lizenz drin. Nur wenn diese Person in mehr als 50 Lizenzen steht, werden vom BAG weitere Personen zur Stellung verlangt.
                    Das wars. Mehr nicht. Keine weiteren Änderungen für die bisherigen Unternehmen.
                    Zitat von Robert Lyndt:
                    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                    • #11
                      Gibt es denn einen Unterschied beim Furhrparkleiter zum Niederlassungsleiter? .....Aus gegebenen Anlass.....

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                      • #12
                        Kommt drauf an mit welchen Aufgaben er vertraglich betraut worden ist. Der Fuhrparkleiter braucht auch nicht an der Niederlassung sein, sondern im Hauptsitz.
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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