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Nachtrag einer WRZ auf der Tachoscheibe,aber wie???

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  • Nachtrag einer WRZ auf der Tachoscheibe,aber wie???

    Hallo Kollegen,ich hab da mal eine Frage.

    Angenommen ich fahre Mischbetrieb (Tachoscheibe/Fahrerkarte) wie kann ich meine WRZ auf der Tachoscheibe nachtragen, und wieviel Scheiben brauch ich für den Nachtrag?

    Beispiel: Freitag 18Uhr Feierabend,Montag 5Uhr Arbeitsbeginn.
    Mfg
    Fernweh79

  • #2
    dafür gibt es den Schein von deinem Chef

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    • #3
      Zitat von peter58 Beitrag anzeigen
      dafür gibt es den Schein von deinem Chef
      Ja das hat er auch immer so gemacht,aber jetzt nicht mehr mit der Aussage,den Nachtrag Handschriftlich auf die Tachoscheibe zu dokumentieren.
      Ist er dazu Verpflichtet einen Schein auszufüllen für den Fahrer?
      Mfg
      Fernweh79

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      • #4
        Solange du nur innerdeutsch fährst, hast du kein Problem, nimm die Tachoscheibe vom Montag und schreibe ganz einfach auf die Rückseite etwas wie: "Wochenruhezeit vom 15.10.2011 03:30 Uhr bis 17.10.2011 01:00 Uhr" das reicht im innerdeutschen Verkehr aus. Fährst du aber international, dann brauchst du die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (EU-einheitliches Formular), da reicht der Nachtrag auf der Tachoscheibe oder auf der Fahrerkarte nicht aus.
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

        Kommentar


        • #5
          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
          Solange du nur innerdeutsch fährst, hast du kein Problem, nimm die Tachoscheibe vom Montag und schreibe ganz einfach auf die Rückseite etwas wie: "Wochenruhezeit vom 15.10.2011 03:30 Uhr bis 17.10.2011 01:00 Uhr" das reicht im innerdeutschen Verkehr aus. Fährst du aber international, dann brauchst du die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (EU-einheitliches Formular), da reicht der Nachtrag auf der Tachoscheibe oder auf der Fahrerkarte nicht aus.
          Danke Tommyk,sowas in der art hab ich mir gedacht,wollte mal auf Nr. sicher gehen bevor es Teuer wird.
          Mfg
          Fernweh79

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          • #6
            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
            Solange du nur innerdeutsch fährst, hast du kein Problem, nimm die Tachoscheibe vom Montag und schreibe ganz einfach auf die Rückseite etwas wie: "Wochenruhezeit vom 15.10.2011 03:30 Uhr bis 17.10.2011 01:00 Uhr" das reicht im innerdeutschen Verkehr aus. Fährst du aber international, dann brauchst du die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (EU-einheitliches Formular), da reicht der Nachtrag auf der Tachoscheibe oder auf der Fahrerkarte nicht aus.
            Da war der Tommyk mal wieder schneller:)...naja,ich mußte es auch erstmal googlen:D
            steht jedenfalls so im §21 FPersV

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              Da war der Tommyk mal wieder schneller:)...naja,ich mußte es auch erstmal googlen:D
              steht jedenfalls so im §21 FPersV
              Na denn muss ich mich ja bei beiden bedanken ;)
              Mfg
              Fernweh79

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