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Darf der Chef das? - Urlaub abziehen?

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  • Darf der Chef das? - Urlaub abziehen?

    Mein Schwager erzählte mir heute morgen am Telefon, dass der Chef ihm, weil er 3 Wochen zur Kur war, 5 Tage Urlaub abzieht.

    Er bekommt 25 Tage Jahresurlaub. Also 1 Tag mehr als der gesetzliche Mindesturlaub.
    Ich meine das er an den gesetzlichen Mindesturlaub nicht ran darf und halte es sowiso für fragwürdig Urlaub abzuziehen.
    Kennt da jemand Gesetze oder Urteile zu?

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Mein Schwager erzählte mir heute morgen am Telefon, dass der Chef ihm, weil er 3 Wochen zur Kur war, 5 Tage Urlaub abzieht.

    Er bekommt 25 Tage Jahresurlaub. Also 1 Tag mehr als der gesetzliche Mindesturlaub.
    Ich meine das er an den gesetzlichen Mindesturlaub nicht ran darf und halte es sowiso für fragwürdig Urlaub abzuziehen.
    Kennt da jemand Gesetze oder Urteile zu?
    Guten Abend!

    Natürlich darf der Arbeitgeber die Kur nicht mit dem Urlaub verrechnen, auch nicht teilweise. Eine Kur ist Teil des Gesundungsprozesses und hat mit dem Erholungsurlaub nichts zu tun. Während einer Kur ist der Arbeitnehmer krank geschrieben. Die Krankschreibung äußert sich durch die Bewilligung der Krankenkasse oder eines sonstigen Versicherungsträgers. Dass es sich nicht um Erholungsurlaub handelt geht schon aus dem Anspruch auf Lohnfortzahlung hervor.
    Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Bundesurlaubsgesetzes auch verpflichtet, im Anschluß an die Kur den sogenannten Genesungsurlaub zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer das will. Sinn der Regelung ist es, durch die anschließende Erholungsphase wieder die volle Erwerbstätigkeit herzustellen. Der Genesungsurlaub im Anschluß wird dann aber als regulärer Jahresurlaub gewertet.

    Herzliche Grüße

    Der Bolf

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
      Guten Abend!

      Natürlich darf der Arbeitgeber die Kur nicht mit dem Urlaub verrechnen, auch nicht teilweise. Eine Kur ist Teil des Gesundungsprozesses und hat mit dem Erholungsurlaub nichts zu tun. Während einer Kur ist der Arbeitnehmer krank geschrieben. Die Krankschreibung äußert sich durch die Bewilligung der Krankenkasse oder eines sonstigen Versicherungsträgers. Dass es sich nicht um Erholungsurlaub handelt geht schon aus dem Anspruch auf Lohnfortzahlung hervor.
      Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Bundesurlaubsgesetzes auch verpflichtet, im Anschluß an die Kur den sogenannten Genesungsurlaub zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer das will. Sinn der Regelung ist es, durch die anschließende Erholungsphase wieder die volle Erwerbstätigkeit herzustellen. Der Genesungsurlaub im Anschluß wird dann aber als regulärer Jahresurlaub gewertet.

      Herzliche Grüße

      Der Bolf
      Danke für Deine Antwort.
      Der Chef äussert sich sinngemäß so in der Firma, bei einer speziellen Betriebsgröße wäre das legitim.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Danke für Deine Antwort.
        Der Chef äussert sich sinngemäß so in der Firma, bei einer speziellen Betriebsgröße wäre das legitim.
        Der Chef hat ein ganz anderes Rechtsverständnis als der Arbeitnehmer oder der Gesetzgeber. Demzufolge wird der Arbeitgeber auch immer eine passende Rechtfertigung zur Hand haben, die ihm unter Umständen der Arbeitnehmer auch abnimmt. Würde ich jede gesetzliche Definition so umsetzen, wie mein Chef sie versteht, hätte ich mir schon lange einen Strick besorgt.
        Weder der Urlaub noch die Kur oder die Kombination aus beiden ist mit der Betriebsgröße verknüpft.

        Herzliche Grüße

        Der Bolf

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        • #5
          Nochmals, danke Dir.

          Und ich nehme an, auch wenn sich hier niemand sonst äussert das es mich nicht allein interessiert hat.

          Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
          Der Chef hat ein ganz anderes Rechtsverständnis als der Arbeitnehmer oder der Gesetzgeber. Demzufolge wird der Arbeitgeber auch immer eine passende Rechtfertigung zur Hand haben, die ihm unter Umständen der Arbeitnehmer auch abnimmt. Würde ich jede gesetzliche Definition so umsetzen, wie mein Chef sie versteht, hätte ich mir schon lange einen Strick besorgt.
          Weder der Urlaub noch die Kur oder die Kombination aus beiden ist mit der Betriebsgröße verknüpft.

          Herzliche Grüße

          Der Bolf

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          • #6
            Genauso ist das....habe mit großem Interresse gelesen.Ich hab nichts geschrieben,da hier Halbwissen oder was man "glaubt"nicht weiter genützt hätte.

            Leben ist das was passiert,
            während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
            .....

            LG Marion

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