Zitat von Großer
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Tommy schrieb:
Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
Also müssen wir mutmassen, welcher Zwischenraum in einem angemessenen Abstand für uns zum Einscheren ausreichend ist?
Das scheint mal wieder so ein Gummiparagraf zu sein, bei dem Ermessensspielraum besteht (oder auch nicht, wenn der Highway-Cop schlechte Laune hat)...
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