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Der tückische 24h-Zeitraum

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  • Der tückische 24h-Zeitraum

    Hier mein Knobel-Problem für die LuRZ-Cracks: (Naja, vielleicht isses ja auch nicht so knobelig):

    Laut der LuRz-Vorschriften muss ich in einem 24h-Zeitraum mind. 11 (bzw.9h) Ruhezeit haben. Daraus ergibt sich eine Einsatzzeit (auch Schichtzeit genannt) von 13h (bzw. 15h). Ein neuer 24h-Zeitraum beginnt jeweils nach einer Tages- oder Wochenruhezeit.
    Angenommen, ich starte Montags morgens um 0430 und arbeite bis 2030. Dann würden von meinem 24h-Zeitraum noch 8h übrig bleiben für Ruhezeit. Damit wäre das ein Verstoß.
    Wenn ich aber Dienstag morgen erst um 0730 wieder losfahre, habe ich 11h Ruhezeit gehabt.
    Im Prinzip bedeutet das doch, ich habe einen Verstoß begangen, obwohl ich genügend Ruhezeit gehabt habe. Oder?

    Angenommen, ich starte wieder am Tag1 um 0430h, arbeite bis 1630h. Ich starte meine nächste Schicht nach 11h, also am Tag2 um 0330h oder - wenn ich verkürze - um 0130h. Damit habe ich dann ja keinen kompletten 24h-Zeitraum mehr, denn der ginge ja bis Tag2 um 0430h. Begehe ich dann einen Verstoß? Eigentlich nicht, wenn ich davon ausgehe, dass ein neuer 24h-Zeitraum nach einer Ruhezeit beginnt.
    Aber ist das wirklich so? Ich habe von Leuten gehört, bei denen die BAG in einem solchen Fall die Lenkzeit zw. 0330h/0130h und 0430h und die Lenkzeit vom vorherigen Tag addiert haben, weil beide Lenkzeitphasen in einen einzigen 24h-Zeitraum fallen. Haben die Beamten das dann nicht falsch entschieden?

    Ein ähnliches Problem: Ich fahre Freitag morgen um 0500 los, beende meinen Arbeitstag um 2100. Dann hat mein Arbeitstag wieder 16h, und es bleiben wieder nur 8h bis zum Ende des 24h-Zeitraumes am Samstag morgen übrig. Um 2100 beginnt dann aber meine Wochenruhezeit. Hat dann also die 24h-Regel keine Relevanz mehr?

    Diese Arbeitszeiten sind natürlich hypothetisch...*gg*

    VG vom PapaFox

  • #2
    mir hat mal ein bag'ler gesagt, dass die 'echte pause', sprich, in der du ruhst, gar nicht auschlaggebend ist, sondern immer nur die, die sich durch die restlichen zeiten mehr oder weniger selbständig ergibt!

    ich habe aber die befürchtung, dass er auch nicht unbedingt wusste, wie er mir antworten soll, denn diese frage ist mehr als interessant!!!

    meines erachtens nach ist es eh völlig bescheuert geregelt. man könnte es für ALLE beteiligten (dispo, fahrer, polizei) wesentlich einfacher machen, wenn man gewisse ausnahmen entschärft.

    aber ich denke, es haben sich hochbezahlte menschen mit diesem thema beschäftigt, so dass man es nicht in frage stellen DARF!!
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      hallo ich versuchsmal. ist aber keine rechtsauskunft, sondern nur so wie ich es verstanden habe als es mir ein rechtsgelehrter versucht hat zu erklären.

      Laut der LuRz-Vorschriften muss ich in einem 24h-Zeitraum mind. 11 (bzw.9h) Ruhezeit haben.
      Daraus ergibt sich eine Einsatzzeit (auch Schichtzeit genannt) von 13h (bzw. 15h).
      Ein neuer 24h-Zeitraum beginnt jeweils nach einer Tages- oder Wochenruhezeit.

      Soweit so richtig.

      Angenommen, ich starte Montags morgens um 0430 und arbeite bis 2030.
      Dann würden von meinem 24h-Zeitraum noch 8h übrig bleiben für Ruhezeit.
      Damit wäre das ein Verstoß.

      Soweit ist es auch richtig.

      Wenn ich aber Dienstag morgen erst um 0730 wieder losfahre, habe ich 11h Ruhezeit gehabt.

      Auch richtig.

      Im Prinzip bedeutet das doch, ich habe einen Verstoß begangen, obwohl ich genügend Ruhezeit gehabt habe. Oder?

      Ebendfalls Richig.

      Angenommen, ich starte wieder am Tag1 um 0430h, arbeite bis 1630h.
      Ich starte meine nächste Schicht nach 11h, also am Tag2 um 0330h oder - wenn ich verkürze - um 0130h.
      Damit habe ich dann ja keinen kompletten 24h-Zeitraum mehr, denn der ginge ja bis Tag2 um 0430h.
      Begehe ich dann einen Verstoß?
      Eigentlich nicht, wenn ich davon ausgehe, dass ein neuer 24h-Zeitraum nach einer Ruhezeit beginnt.

      Die Frage hast du dir richtig beantwortet.

      Aber ist das wirklich so? Ich habe von Leuten gehört, bei denen die BAG in einem solchen Fall die Lenkzeit zw. 0330h/0130h und 0430h und die Lenkzeit vom vorherigen Tag addiert haben, weil beide Lenkzeitphasen in einen einzigen 24h-Zeitraum fallen. Haben die Beamten das dann nicht falsch entschieden?

      Nein. Die beamten sind dann nicht von den 24h-Zeitraum ausgegangen sondern vom 24h tag.

      Ein ähnliches Problem: Ich fahre Freitag morgen um 0500 los, beende meinen Arbeitstag um 2100.
      Dann hat mein Arbeitstag wieder 16h, und es bleiben wieder nur 8h bis zum Ende des 24h-Zeitraumes am Samstag morgen übrig.
      Um 2100 beginnt dann aber meine Wochenruhezeit. Hat dann also die 24h-Regel keine Relevanz mehr?

      Doch hat Sie. und somit wäre das wieder ein verstoß.

      Diese Arbeitszeiten sind natürlich hypothetisch...*gg*

      klar.

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      • #4
        Moin.
        Dazu lest Euch mal bitte den verlinkten Thread komplett durch:


        Gruß
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Hallo Elo-1

          ich wusste nicht bzw habe ich vergessen das, das schonmal thema war was du verlinkt hast.
          Deshalb habe ich ja diese antwort gegen bei einer frage von papafox

          ""Nein. Die beamten sind dann nicht von den 24h-Zeitraum ausgegangen sondern vom 24h tag.""

          nur ich war zu faul die ganze begründung für meine antwort aufzuschreiben. Deshalb danke für den Link.

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