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Fronleichnam-Fahrverbot???

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  • Fronleichnam-Fahrverbot???

    Nächsten Donnerstag ist ja in einigen Bundesländern dieser Feiertag...
    aber wie sieht es in diesen Bundesländern mit dem Fahrverbot aus???
    Man hört da so unterschiedliche Sachen:
    1.generelles Fahrverbot...
    2.Fahrverbot nur auf Autobahnen...
    3.kein Fahrverbot...
    4.wenn man Transit durch das Bundesland fährt,darf man fahren...

    Und was stimmt nun???:noclue:

  • #2
    Im § 30 StVO steht u.a.(Feiertag in diesen Bundesländern):

    ....Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

    Also Umfahren oder Ausnahmegenehmigung. Oder dem § entsprechende Ware ;-)

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    • #3
      Also in Bayern ist definitiv Fahrverbot und wir fahren mit Ausnahmegenehmigung.
      Gruß Holger :D:D

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      • #4
        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
        Im § 30 StVO steht u.a.(Feiertag in diesen Bundesländern):

        ....Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

        Also Umfahren oder Ausnahmegenehmigung. Oder dem § entsprechende Ware ;-)
        Ich fahr Fleisch und Army Versorgung, ich darf dann wohl.

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        • #5
          Ob ich mal darf entscheidet immer meine Frau. XXD oder so :-)

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          • #6
            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Ich fahr Fleisch und Army Versorgung, ich darf dann wohl.
            Frisches Fleisch wäre okay, eine Zuladung von max. 10 % anderen Sachen, zB Tiefkühlware, auch, um dass der Transport genehmigungsfrei bleibt.
            Reine Tiefkühlladung braucht hingegen eine Ausnahme, da nicht leicht verderblich.

            Was versteht man unter Army Versorgung ?

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            • #7
              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen

              Was versteht man unter Army Versorgung ?
              Ich versorge Amerikanische Stützpunkte mit Lebensmitteln. Nach meiner Kenntnis ist die Versorgung von militärischen Stützpunkten, egal ob Möbel oder Käse von dem Fahrverbot ausgenommen.

              Und bei TK ist es doch so das Speiseeis auch vom Fahrverbot ausgenommen ist oder?

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              • #8
                Zur Versorgung von Lebensmitteln amerikanischer Stützpunkte konnte ich keinen Hinweis finden, das Du ohne Ausnahmegenehmigung fahren darfst, es sei denn, wie schon gesagt, frische Sachen wie in § 30 StVO aufgezählt. Vielleicht gibt es ja noch ein anderes Abkommen, von dem ich nichts weiß. Würde mich aber gerne eines Besseren belehren lassen

                Speiseeis: Warum sollte es als TK ausgenommen sein? TK ist haltbare Ware, also AG.

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                • #9
                  Wir hatten eine Sondergenehmigung für Enteiser. Wir durften/mussten auch dann fahren wenn aufgrund der Wetterlage ein generelles Fahrverbot für LKWs gab.
                  Gruss Frank

                  Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                  PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                  • #10
                    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                    Zur Versorgung von Lebensmitteln amerikanischer Stützpunkte konnte ich keinen Hinweis finden, das Du ohne Ausnahmegenehmigung fahren darfst, es sei denn, wie schon gesagt, frische Sachen wie in § 30 StVO aufgezählt. Vielleicht gibt es ja noch ein anderes Abkommen, von dem ich nichts weiß. Würde mich aber gerne eines Besseren belehren lassen

                    Speiseeis: Warum sollte es als TK ausgenommen sein? TK ist haltbare Ware, also AG.
                    Speiseeis ist sehr empfindlich. Es muß konstant bei -25 Grad gefahren werden. Es ist soweit ich weiß vom Fahrverbot ausgenommen, in Frankreich auf jeden Fall. Und was das für ein Gesetz ist bei der Truppenversorgung, keine Ahnung. Jedenfalls haben wir noch nie Probleme gehabt in Kontrollen. Notfalls geht es dann über Telefon. Da beschweren sich dann irgendwelche Behörden und dann läßt uns die Polizei fahren. Ich selbst habe allerdings noch nie eine Kontrolle deshalb gehabt. Mal sehen, heute Nachmittag starte ich Richtung Frankfurt mit meinem LKW. Evtl. habe ich ja dann eine Kontrolle.

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                    • #11
                      Da wir überwiegend Obst und Gemüse fahren ist das Fahrverbot für uns unrelevant! Ansonsten ist wohl in den einzelnen Bundesländern Fahrverbot! Ausnahmen bestätigen die Regel (Genehmigung)
                      Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                      Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                      Roger Andrew Caras

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