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Job als LKW-Fahrer ohne Ausbildung zum Berufskraftfahrer möglich?

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  • Job als LKW-Fahrer ohne Ausbildung zum Berufskraftfahrer möglich?

    Hi,

    ich überlege den CE-Führerschein zu machen, um dann später als LKW-Fahrer mein Geld zu verdienen. Natürlich auch den ADR-Schein. Und im Anschluss die Qualifikation durch die IHK, welche man seit 2009 braucht.

    Habe eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker absolviert und bestanden, aber mir fehlt das Interesse diesen Beruf langfristig auszuüben. Daher habe ich überlegt woran ich interesse habe. Und da bin ich zudem Entschluss gekommen, das ich gerne Fahrzeuge bewege und mir das auch Beruflich vorstellen kann.

    Nun frage ich mich, ob es denn Jobs im Brummi-Gewerbe gibt, die auch an Interessenten ohne BKF-Ausbildung vergeben werden. Könnt ihr mir da vielleicht antworten zu geben?

    Danke im voraus

    Greetz
    Oliver

  • #2
    Ich bin zwar ein Kraftfahrer ohne BKF Ausbildung, seit gut 20 Jahren.

    Aber ich glaube den reinen Führerschein kann man heute nicht mehr machen ohne BKF Ausbildung. Da gibt es hier aber einen Fahrlehrer, der wird bestimmt im laufe des Abends noch antworten.

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    • #3
      Man kann die Frage auch frei nach Vicco von Bülow alias Loriot beantworten:

      Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos.

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      • #4
        @OKittel:

        Grundsätzlich gilt:
        Wenn du jetzt den Führerschein der Klassen C/CE machen möchtest, dann kannst du das zwar machen, darfst aber damit nicht gewerblich fahren.
        Um gewerblich fahren zu dürfen, musst du zusätzlich die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation" machen mit abschliessender Prüfung vor der IHK. Keine Angst diese Prüfung ist machbar!

        Andererseits wäre wichtig welche Führerscheinklassen du denn derzeit schon hast, wann diese erworben wurden und wie alt du bist!
        Evtl. fällst du dann unter den Bestandsschutz.

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        • #5
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Ich bin zwar ein Kraftfahrer ohne BKF Ausbildung, seit gut 20 Jahren.

          Aber ich glaube den reinen Führerschein kann man heute nicht mehr machen ohne BKF Ausbildung.
          Den Führerschein ansich kann jeder machen der möchte. Nur darf man damit nicht gewerblich fahren! Für privat ist das kein Thema.
          Ab 2014 (+ Übergangszeit) benötigt man aber im Führerschein die eingetragene "Ziffer 95".
          Diese bescheinigt, dass man die nötige Qualifizierung besitzt, um gewerblich LKW fahren zu dürfen!

          Das gilt national. International benötigt man die 95 wohl auch jetzt schon!

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          • #6
            Wenn ich Ihn richtig verstanden habe möchte er wissen ob er die Ausbildung (Lehre) machen muss damit er fahren kann. BKF ist nicht Grundqualifikation.

            Ich habe nur den Führerschein gemacht (mein Führerschein fiel noch unter bestandsschutz) und habe keine Ausbildung zum BKF gemacht.

            Also Führerschein machen dazu die Grundqualifikation dann kann es losgehen.
            Gruss Frank

            Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


            PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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            • #7
              Ja hatte ich ja geschrieben.
              Wenn er jetzt seine C/CE macht, muss er die Grundquali mitmachen!
              Das ist keine BKF-Ausbildung, sondern "nur" die Grundquali.

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              • #8
                hast recht asche auf mein haupt
                Gruss Frank

                Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                • #9
                  Man bin ich alt, solche Ausdrücke kenn ich gar nicht. Dachte immer ich hätte es drauf....

                  Kommentar


                  • #10
                    jeder findet mal seinen Meister
                    Gruss Frank

                    Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                    PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                    • #11
                      Danke schonmal für die Antworten von euch.

                      Das ich die Grundquali bei der IHK machen werde, hatte ich ja geschrieben. Das wurde mir bei UPS schon mal gesagt. Arbeite da zur Zeit als Be-/Entlader (aber ab Juli vorerst wieder als KFZ-Mechatroniker, da ich FS sonst nicht bezahlen kann). Hatte dort mal nachgefragt, ob ich Zusteller werden könnte. Ist aber alles ein wenig komisch gelaufen. Da hatten die mir das wie erwähnt schon gesagt.

                      Aber wenn man die gemacht hat und dann natürlich die entsprechenden Scheine, ist es möglich auch als Fahrer ohne BKF-Ausbildung Stellen zu finden. Habe ich das so richtig verstanden?

                      @Absorber

                      Bin 25 Jahre alt, besitze bisher nur den Führerschein Klasse B, fahre aber Unfallfrei und habe auch keine Punkte in Flensburg. Den FS besitze ich nun seit August 2005.

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                      • #12
                        Zitat von OKittel Beitrag anzeigen

                        Aber wenn man die gemacht hat und dann natürlich die entsprechenden Scheine, ist es möglich auch als Fahrer ohne BKF-Ausbildung Stellen zu finden. Habe ich das so richtig verstanden?
                        So isses
                        Gruss Frank

                        Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                        PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                        • #13
                          Dir Möglichkeit als Quereinsteiger die Tätigkeit als Kraftfahrer auszuüben hast du selbstverständlich. Der BKF (Berufskrafttfahrer) ist ein Ausbildungsberuf gemäß der entsprechenden Ausbildungsverordnung. Wie hier schon geschrieben, brauchst du den entsprechenden Führerschein und die entsprechende (Grund-)Qualifikation.
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Auch für das internationale fahren benötigt man die 95 im Führerschein erst ab 2014.
                            Gruß Holger :D:D

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                              Auch für das internationale fahren benötigt man die 95 im Führerschein erst ab 2014.
                              Mir wurde gesagt, dass man auch jetzt schon Probleme bekommen könnte, wenn man im Ausland in eine Kontrolle kommt und die 95 nicht vorweissen kann.
                              Ist die in einigen Ländern schon eher als bei uns Pflicht? Bin noch nicht ins Ausland gefahren.

                              Auf jedenfall sollte man sich die 95 schon eintragen lasen, wenn man sie schon hat und ins Ausland fährt.

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