Zitat von Skydiver
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Sommerzeit!!!
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da stehts trotzdem anders... ist zwar etwas älter aber aus meiner Sicht offizieller... was du machst ist dir überlassen, wenn du lückenlos führst, machst du nix falsch...
In einigen Fällen wird in Deutschland auf eine Bescheinigung des Unternehmers verzichtet.
Selbständige Kraftfahrer und selbstfahrende Unternehmer benötigen keine Bescheinigung.
In Deutschland wird keine Bescheinigung des Unternehmers für Tage verlangt, an denen der
Fahrer Nachtragungen auf der Fahrerkarte, dem Schaublatt oder dem Tageskontrollblatt vor
Fahrtantritt vorgenommen hat. Zu beachten ist, dass bei digitalen Kontrollgeräten bestimmter
Hersteller ein manueller Nachtrag nicht möglich ist bzw. keine Speicherung dieses Nachtrags
erfolgt. Es wird daher empfohlen sicherzustellen, dass Nachtragungen tatsächlich auf der Fahrerkarte
erfasst und bei Kontrollen ein Download der nachgetragenen Daten möglich ist.
Bei der Nachtragung von Ruhezeiten hat der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt
manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachzutragen (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der VO
(EWG) Nr. 3821/85).
Wenn ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die Ruhezeit auf
der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit verwendeten Schaublattes nachtragen.
Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t
ohne Kontrollgerät erfolgt der Nachtrag der Ruhezeit vor Fahrtantritt auf dem Tageskontrollblatt.
Für ungeteilte tägliche Ruhezeiten, die sich nicht über einen vollständigen Kalendertag erstrecken,
besteht keine Bescheinigungspflicht und damit auch keine Nachtragungspflicht.MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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