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  • #16
    Hallo Großer

    Also ich nehm die Karte immer raus.
    Habe aber gelernt, dass man keinen Nachtrag der Tagesruhezeit machen muss, wenn man am Firmenstandort ist! Soll wohl keine Pflicht sein, wenn man nur national fährt.
    Wochenruhezeit muss man aber wohl eigentlich nachtragen.

    Vielleicht kann Tommy dazu noch was sagen..
    V8 - Aus Freude am Tanken....

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    • #17
      Moin Absorber...dann hoffe ich mal,dasn Tommyk das hier irgendwann mal liest...
      beim Modul LuRz wurde jedenfalls nicht auf Ausnahmen hingewiesen...aber Dozenten wissen ja auch nicht alles:)

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      • #18
        Ich habe einen neuen Infobrief von der SVG. Da steht u.a. drin:

        Nach jedem "Ziehen" der Fahrerkarte hat ein manueller Nachtrag zu erfolgen und die kontrollierenden Behörden würden demnächst gesteigerten Wert auf diesen Nachtrag legen. Also immer nachbuchen, egal ob Tages- oder Wochenruhezeit....selbst wenn es nur 1 Stunde ist.

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        • #19
          @Großer:
          Mein Dozent hat mir das Ende letzter Woche so gesagt, dass es im nationalen Verkehr nicht notwendig sei.
          Aber wie du schon schreibst, wissen die auch nicht immer alles zu 100 Prozent.

          @Skidiver:
          Danke für die Info!
          V8 - Aus Freude am Tanken....

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          • #20
            Ungeteilte tägliche Ruhezeiten die nicht länger als ein Kalendertag sind, brauchen nicht nachgetragen werden. Vgl. "Leitfaden Rechtsvorschriften" Stand: 01.12.2010
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #21
              Danke Tommy.
              Also lag ich damit doch richtig.
              V8 - Aus Freude am Tanken....

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              • #22
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                Ungeteilte tägliche Ruhezeiten die nicht länger als ein Kalendertag sind, brauchen nicht nachgetragen werden. Vgl. "Leitfaden Rechtsvorschriften" Stand: 01.12.2010
                wenn ich das dann richtig interpretiere,müssen nur die Wochenruhezeiten,die nicht auf 24 Stunden verkürzt sind,nachgetragen werden...
                richtig???

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                • #23
                  Da ist dann mal wieder Aussage gegen Aussage und kann eine Kontrolle in die Länge ziehen, bzw. bei einem Bußgeld unnötigen Ärger und Zeitaufwand.

                  Der Nachtrag ist doch schnell gemacht, warum nicht einfach auf die sichere Seite gehen?

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    wenn ich das dann richtig interpretiere,müssen nur die Wochenruhezeiten,die nicht auf 24 Stunden verkürzt sind,nachgetragen werden...
                    richtig???
                    Wochenruhezeiten sind immer nachzutragen... das hier bezieht sich nur auf die täglichen Ruhezeiten...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #25
                      Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                      Da ist dann mal wieder Aussage gegen Aussage und kann eine Kontrolle in die Länge ziehen, bzw. bei einem Bußgeld unnötigen Ärger und Zeitaufwand.

                      Der Nachtrag ist doch schnell gemacht, warum nicht einfach auf die sichere Seite gehen?
                      Damit hast du nicht unrecht..., ist wohl schnell gmeacht... aber es geht hier auch ums Prinzip einer verbindlichen Aussage der Behörden...



                      Herunterladen - ausdrucken - mitführen - vorzeigen... Verweis auf die Seite 2: Bearbeiter... da findet sich ein Herr vom BAG...

                      Tim Segger
                      Bundesamt für Güterverkehr

                      und als Erstes eine Frau vom Bundesministerium für Verkehr

                      Sabine Weber (Vorsitz),

                      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

                      aus meiner Sicht ist damit diese Publikation für den Fahrer verbindlich.
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #26
                        Jaaaa, aber....

                        mit den paar Sekunden Nachbuchzeit kann ich mir den Aufwand der Diskussion doch ersparen.

                        Kommentar


                        • #27
                          Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                          Jaaaa, aber....

                          mit den paar Sekunden Nachbuchzeit kann ich mir den Aufwand der Diskussion doch ersparen.
                          In gewisser Weiße hast du ja recht!
                          Aber warum soll immer der Fahrer der "Trottel" sein, der nachgibt, selbst wenn die Vorschrift es anders sieht?

                          Ich werde es demnächst drauf ankommen lassen.
                          Bisher hatte ich wie gesagt in noch keiner BAG-Kontrolle ein Problem mit den Nachträgen....
                          V8 - Aus Freude am Tanken....

                          Kommentar


                          • #28
                            Vor Gericht, der Polizei und der BAG ist es wie auf hoher See...den Rest kennt ihr wahrscheinlich.

                            Kommentar


                            • #29
                              Ich trage immer manuell nach. Auch wenn ich meine 11 Std Pause zu Hause gemacht habe und deswegen meine Karte entnommen habe. Denn, je weniger " Lücken " auf der Karte sind, desto weniger Diskussionen hat man.

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                              • #30
                                Hier zu diesem Thema noch ein aktueller Auszug aus der letzten SVG-Info:

                                Manueller Nachtrag
                                Nach jedem „Ziehen“ der Fahrerkarte hat ein manueller Nachtrag zu erfolgen. Wir weisen noch einmal darauf hin,
                                dass
                                die Fahrerkarte lückenlos zu führen ist. Zieht der Fahrer die Fahrerkarte während einer Pause, täglichenoder
                                wöchentlichen Ruhezeit
                                muss beim erneuten „Stecken“ der Fahrerkarte ein manueller Nachtrag erfolgen.
                                Dieser manuelle Nachtrag schließt die Lücke, die durch das Ziehen der Fahrerkarte entstanden ist. Weisen Sie
                                Ihre Fahrer noch einmal ausdrücklich darauf hin manuelle Nachträge zu machen, da die kontrollierenden Behörden
                                gesteigerten Wert auf diesen Nachtrag legen.
                                Auch bei Fahrzeugen mit analogem Tachographen müssen ab sofort Nachträge erfolgen. Das heißt, der Fahrer
                                dokumentiert auf der Tachoscheibe seine lenkfreien Tage. Der freie Samstag wird z.B. auf der Tachoscheibe des
                                folgenden Montags dokumentiert. Eine genaue Formvorschrift gibt es hierfür nicht. Es sollten jedoch das genaue
                                Schichtende und der genaue Schichtbeginn eindeutig erkennbar sein.
                                Beispiel:

                                Wochenendruhezeit: FR 15.04.2011; 18.30 Uhr – MO 18.04.2011; 05.30 Uhr
                                plus Unterschrift des Fahrers.
                                Die Nachträge im digitalen und analogen Bereich können nun auch an lenkfreien Werktagen angewendet werden.

                                Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Ausland weiterhin die schriftliche Bescheinigung
                                gem. § 20 nutzen sollten!!!

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