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Lenk- und Ruhezeiten - Arbeitszeit

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  • #16
    Zitat von ScanLou Beitrag anzeigen
    Ohne Ausgleich. Oder muss ich dann vorher schon mal drei Std gestanden sein?
    Ohne Ausgleich...
    Wenn du die 3 Stunden am Stück Pause innerhalb der 15 Std. Schichtzeit hast,dann zählt es zusammen mit den 9 Stunden Tagesruhezeit als komplette Tagesruhezeit(als ob du 11 Stunden gemacht hast)...

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    • #17
      Einen Ausgleich für verkürzte Tagesruhezeiten gibt es nicht mehr.

      Entweder
      - du splittest 3 + 9 innerhalb von 24 Stunden
      oder
      - du darfst 3 x in einer Woche auf 9 Stunden (+ 15 Stunden Schichtzeit) verkürzen.

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      • #18
        Ok. Danke Leute.

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        • #19
          Hallo,die eigentliche Frage ist aber noch nicht beantwortet.

          Wenn ich am einen Tag 7 Std Lenkzeit weg habe und 2 Std Arbeitszeit ist dann Feierabend?
          Oder kann ich die 2 Std noch fahren um auf 9Std zu kommen?

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          • #20
            Zitat von thom1 Beitrag anzeigen
            Hallo,die eigentliche Frage ist aber noch nicht beantwortet.

            Wenn ich am einen Tag 7 Std Lenkzeit weg habe und 2 Std Arbeitszeit ist dann Feierabend?
            Oder kann ich die 2 Std noch fahren um auf 9Std zu kommen?
            eigentlich darfst du max 10 stunden am tag arbeiten. sprich 7h lenkzeit und 2h arbeitszeit = 9h
            dann darfst du lt gesetz nur noch 1h lenken
            Wir sind die Träger der Firma

            Einer träger als der Andere

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            • #21
              Ich dachte, 10 St. Arbeitszeit gilt nur bei Nachtarbeit? Werde mir wohl den Arbeitszeitgesetz durchstudieren müssen
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #22
                Zitat von fasconal Beitrag anzeigen
                eigentlich darfst du max 10 stunden am tag arbeiten. sprich 7h lenkzeit und 2h arbeitszeit = 9h
                dann darfst du lt gesetz nur noch 1h lenken
                Das wäre ja schön wenn das so einfach wäre. Leider stimmt das nicht so ganz. Aber ich nehme an das der Bigfoot das nochmal genau erklären wird. Jedenfalls darfst du unter bestimmten Umständen sehr wohl länger arbeiten. Das heißt, Du darfst 9 oder 10 Stunden lenken und dann noch zusätzlich Dein Fahrzeug beladen oder entladen. Das heißt du kannst durchaus mehr als 10 Arbeitsstunden am Tag haben. Hier trefffen die Sozialvorschriften und die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten in der Woche, oder pro Tag aufeinander. Ich hoffe das es noch mal einer der User hier, der das besser erklären kann, genau beschreibt.

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                • #23
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Das heißt, Du darfst 9 oder 10 Stunden lenken und dann noch zusätzlich Dein Fahrzeug beladen oder entladen. Das heißt du kannst durchaus mehr als 10 Arbeitsstunden am Tag haben.
                  wenn du beim laden auf pause stellst, dann "darfst" du das, ansonsten :
                  lenkzeit ist gleich arbeitszeit ; arbeitszeit ist nicht gleich lenkzeit
                  du darfst lt gesetz eben NICHT mehr als 10 stunden arbeiten. dann gibt es noch den wochendurchschnitt (innerhalb von 3 monaten??) der 48h/woche nicht überschreiten darf.

                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Hier trefffen die Sozialvorschriften und die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten in der Woche, oder pro Tag aufeinander.
                  da brauch nix aufeinander treffen .... das eine ergänzt das andere und spielt nur mit einher. keineswegs hebelt das eine das andere aus!!
                  Wir sind die Träger der Firma

                  Einer träger als der Andere

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                  • #24
                    Also, wenn ein Fahrer eine verkürzte Pause 9 St. hat, bedeutet es nicht, dass er 15 St. arbeiten darf, sondern, von den 15 St. hat er z.B. Wartezeit vor abladen oder beladen, was nicht als Arbeitszeit gilt, verstehe ich es richtig? Und diverse kleine Pausen, so, dass er praktisch von den 15 St. nur 10 arbeiten darf?
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #25
                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      Also, wenn ein Fahrer eine verkürzte Pause 9 St. hat, bedeutet es nicht, dass er 15 St. arbeiten darf, sondern, von den 15 St. hat er z.B. Wartezeit vor abladen oder beladen, was nicht als Arbeitszeit gilt, verstehe ich es richtig? Und diverse kleine Pausen, so, dass er praktisch von den 15 St. nur 10 arbeiten darf?
                      wenn ich dich richtig verstehe, dann verstehst du mich richtig ;-)

                      schau dir mal das arbeitszeitgesetz an. das sagt eigentlich nur 8 stunden!!

                      da wir aber schon 9 / 10 stunden lenken dürfen, tritt bei uns bereits die im gesetz erwähnte ausnahme in kraft!
                      Wir sind die Träger der Firma

                      Einer träger als der Andere

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                      • #26
                        Habe den ArbZG auf die schnelle durchgeflogen, dafür müsste ich mir Urlaub nehmen um es ordentlich studieren zu können. Das war aber ganz am Anfang, das habe ich noch verstanden:

                        § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

                        Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #27
                          Bei dem ganzen Lenk-Arbeits-Ruhe-Bereitschaftszeit-Gedöns blickt doch fast keiner mehr durch.

                          Ich habe es da ein wenig einfacher, aber ist es Ruhezeit, wenn man ins Bett steigt und die Frau hat Gelüste?

                          Was ist das denn nun....Arbeit, Ruhe (ich liege im Koma und lasse machen) oder Bereitschaft?

                          Muss das auch auf die Karte?

                          Viele Fragen vom Schwampf

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                          • #28
                            Ich denke - das ist ein sehr harter Job , immer in Bereitschaft zu sein und dann noch evtl. Arbeiten zu müssen .
                            Kein Bier für Schröter



                            Gruß Lutz

                            Der Waldgeist

                            Kommentar


                            • #29
                              ist doch ganz klar bei dir geregelt. Skydiver"

                              ruhe=klein

                              bereit=groß

                              arbeit=bearbeitet werden

                              lenk= wenn du den weg suchst und nicht findest.

                              Da du ja im deinen betrieb... en nur lenk und ruhe kennst. wünsche ich dir viel spass. :lmao[1]::rofl2[1]:

                              lach mich weg.

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von celader Beitrag anzeigen
                                ist doch ganz klar bei dir geregelt. Skydiver"

                                ruhe=klein

                                bereit=groß

                                arbeit=bearbeitet werden

                                lenk= wenn du den weg suchst und nicht findest.

                                Da du ja im deinen betrieb... en nur lenk und ruhe kennst. wünsche ich dir viel spass. :lmao[1]::rofl2[1]:

                                lach mich weg.
                                :rofl2[1]::rofl2[1]::rofl2[1]:
                                Kein Bier für Schröter



                                Gruß Lutz

                                Der Waldgeist

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