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60 Stundenwoche im Nahverkehr Normal bei Tarifvertrag ( Gehalt)

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  • 60 Stundenwoche im Nahverkehr Normal bei Tarifvertrag ( Gehalt)

    Moinsen Männer´s Nartürlich auch Frauen....

    Bin jetzt vor Kurzem in einer Großen Hamburger Transport unternehmen angefangen.

    Meine Hauptaufgabe besteht darin im Hamburger Freihafen ware aus der Freizone zubeförden.

    Selbstlade Tätigkeiten mit Zollabfertigung.....

    ( Echt "Hammer" seinen Trailer mit Stückgut selbst zu beladen ca. 40-50m³ mit bis zu 15 t.)

    Teilweise lose Ware (Kartonagen,Teppiche,Ballen usw.) per Hand verladen.

    Da ich als Schichtfahrer eingestellt worden bin von 6 - 18 Uhr oder von 18 - 6 Uhr

    Meine frage ist, ob es rechtmäßig ist, in der Woche 60 Stunden zu arbeiten ???

    (auf den Bock mit allem drum und dran)

    Gilt ihr nicht auch die 45 Stunden reglung mit Doppelwoche 90 Stunden ???

    und den dazugehörigen ausgleich ???

    Würde mich über antworten un anregung sehr freuen.......


    gruß der Exil Hamburger

  • #2
    Zitat von Exil-Hamburger Beitrag anzeigen
    Moinsen Männer´s Nartürlich auch Frauen....

    Bin jetzt vor Kurzem in einer Großen Hamburger Transport unternehmen angefangen.

    Meine Hauptaufgabe besteht darin im Hamburger Freihafen ware aus der Freizone zubeförden.

    Selbstlade Tätigkeiten mit Zollabfertigung.....

    ( Echt "Hammer" seinen Trailer mit Stückgut selbst zu beladen ca. 40-50m³ mit bis zu 15 t.)

    Teilweise lose Ware (Kartonagen,Teppiche,Ballen usw.) per Hand verladen.

    Da ich als Schichtfahrer eingestellt worden bin von 6 - 18 Uhr oder von 18 - 6 Uhr

    Meine frage ist, ob es rechtmäßig ist, in der Woche 60 Stunden zu arbeiten ???

    (auf den Bock mit allem drum und dran)

    Gilt ihr nicht auch die 45 Stunden reglung mit Doppelwoche 90 Stunden ???

    und den dazugehörigen ausgleich ???

    Würde mich über antworten un anregung sehr freuen.......


    gruß der Exil Hamburger
    Jo, im groben hast Du Recht. Da werden Dich die anderen noch mit Gesetzen zunageln.

    Einfacher Tipp, lege Dich doch einfach jeden Mittag für 3 Stunden in die Koje. Dann noch Frühstück und Mittagspause und schon passt es. Dann warst du von 6 bis 18 Uhr in der Schicht und hast gegen kein Gesetz verstossen. Kann eigetlich keiner was sagen.

    Na ja, warts ab was die anderen sagen.

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    • #3
      Die 90 Stunden in der Doppelwoche beziehen sich auf die Lenkzeit nach VO (EG) 561/2006.

      Die Arbeitszeit ergibt sich grundsätzlich für das Fahrpersonal aus dem § 21a ArbZG.
      Hier ist geregelt, dass am Tag grundsätzlich 8 Stunden gearbeitet werden dürfen. Die tägliche ArbZ darf bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 4 Monaten ein Wochendurchschnitt von 48 Stunden nicht überschritten wird. Tarifverträge dürfen die gesetzlichen Vorgaben weiter einschränken, aber nicht erweitern...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Vom 8 std tag weis ich nichts. Jedoch 48 std Woche,die,falsch schriftlicher Vertrag mit Firma vereinbart,auf 60 Std die Woche ausgedehnt werden darf.Jedoch,nach 17 Wochen,bzw nach 26 Wochen fall Vertrg unterzeichnet,muss jede Stunde die ueber den 48 Std/Woche war,unentgeldlich zurueck gezahlt werden.
        kurz gesagt:"Jede Stunde die du laenger als 48 Stunden pro Woche laenger arbeitest musst unbezahlt frei nehmen. kommt auf etwa 2 wochen Urlaub alle 3 monate wenn du 60 Stunden/Woche arbeitest. Wir haben hier ein System das sich
        "4ON/4Off" nennt. Arbeitest 4 Tage mit je 12 stunden und hast 4 Tage frei,
        "4ON/3OFF" 4 tage zu je 12 Std und 3 Tage frei die Woche
        oder komplete Woche mit 60 Std ueber 6 Tage und 2 Tage frei.
        Am Flughafen,wenns bloed hergegangen ist,habe ich bei Hand vollgeladen und den Uebernahme Zettel nicht unterschrieben,weil 3 Karton fehlten.Abladen musstens selber und nachzaehlen,weil meine Arbeit ist ja nur das Laden. Nach nachzaehlen haben wir dann alles mit Palleten geladen.:rofl2[1]::rofl2[1]::rofl2[1]:
        Musst aber nicht nachmachen wenn dir der Job was wert ist.:36_1_72[1]:
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Die 90 Stunden in der Doppelwoche beziehen sich auf die Lenkzeit nach VO (EG) 561/2006.

        Die Arbeitszeit ergibt sich grundsätzlich für das Fahrpersonal aus dem § 21a ArbZG.
        Hier ist geregelt, dass am Tag grundsätzlich 8 Stunden gearbeitet werden dürfen. Die tägliche ArbZ darf bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 4 Monaten ein Wochendurchschnitt von 48 Stunden nicht überschritten wird. Tarifverträge dürfen die gesetzlichen Vorgaben weiter einschränken, aber nicht erweitern...

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        • #5
          THX Leutz...

          Also wenn ich es jetzt richtig gelesen habe ist die 60 Stunden Woche nicht zulässig ohne Ausgleich ?

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Exil-Hamburger Beitrag anzeigen
            THX Leutz...

            Also wenn ich es jetzt richtig gelesen habe ist die 60 Stunden Woche nicht zulässig ohne Ausgleich ?
            Genau so ist es. Aber lies deinen Arbeitsvertrag bitte ganz genau durch, sonst bekommst du ein Problem wenn darin nicht ausdrücklich auf die geforderte Areitszeit hingewiesen wird. Bedenke Pausen und Bereitschaftszeiten. Die kannst Du leider nicht mitrechnen.

            Kommentar


            • #7
              also ich habe nochmal im Arbeitsvertrag geschaut..... und folgene sachen mal rausgepickt...

              § 5. Für die Arbeitszeit sind tariflichen Bestimmungen maßgebend. Der Arbeitnehmer verplichtet sich zur Leistung von mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn und Feiertagarbeit sowie die zulässigen Schichtzeiten im Rahmen der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitnehmer hat sämtliche Sozialvorschriften im Stvo einzuhalten.

              Also Von Stunden steht in meinen Vetrag NIX .... also bleibt die Tarifvertrag unberührt oder ?

              Hmmm ich soll mich an alles halten, der Chefe meint die 60 Stunden seien OK ???

              naja wenn ich noch schreiben würde was ich verdien dann.... auch egal.... bei MC Donald gibt es mehr geld fürs Bürger Braten

              Kommentar


              • #8
                Also... Dich treffen... das ArbZG par. 21a und die VO(EG)561/2006. Da du nicht schreibst, welcher TV dich trifft, kann man daraus nichts ableiten... Also bleiben 48 Wochenstunden im Durchschnitt..
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  Warte ...... hmmmm Such und Studier....

                  ich habe den Manteltarivertrag für Lohnempfänger im Güternahverkehrs und Spiditionsgewerbe....

                  Was das auch immer heißen mag......???

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                  • #10
                    Oh Man(n),

                    also wenn ich so etwas lese bekomm ich das blanke Entsetzen... Wenn mein Vater das von seinen Männern erwarten würde, würden die uns mit den Füßen nach oben am Fahnenmast aufhängen. Die quaken ja schon, wenn die nicht rechtzeitig zum Abendbrot zu hause sind :-D

                    Also ich habe hier mal zwei leichtverdauliche Quellen für Dich:


                    Arbeitszeit


                    Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten - Aufzeichnungspflichten

                    Wann (Lage) und wie viel (Umfang) der Arbeitnehmer täglich, wöchentlich oder monatlich zu arbeiten hat, ist zunächst einmal Sache der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Gibt es keine vertragliche Regelung, gelten in der Regel die betriebsüblichen Arbeitszeiten bzw. Umfang und Lage der Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber einseitig aufgrund seines Weisungsrechtes festgelegt. Um den Arbeitnehmer allerdings vor gesundheitlicher Überforderung zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem sog. Arbeitszeitgesetz Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit festgelegt.

                    Der Arbeitgeber muss diese Höchstgrenzen zwingend beachten. Verstößt der Arbeitgeber hiergegen, können ihm -wie bei anderen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz- empfindliche Geldbußen bis zu 15.000 € drohen. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird von den Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsämter) überprüft.
                    Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen (Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen können den Ausgleichszeitraum abweichend regeln) wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt.
                    Nur ganz ausnahmsweise dürfen die 10 Stunden täglich überschritten werden, wenn z.B. ein Notfall (z.B. Brand, Überschwemmung) oder ein nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Fall (z.B. Rechnerabsturz) oder andere unaufschiebbare Arbeiten vorliegen. Werktage sind insoweit die Tage von Montag bis Samstag. Damit beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich 48 Stunden.
                    Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/...ontent_06.html



                    Arbeitszeitgesetz

                    Die Einhaltung der Vorschriften zur Regelung der täglichen Arbeitszeit bereitet den Unternehmen zusehends Schwierigkeiten und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind an der Tagesordnung. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zeigen, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten einer Abweichung von den grundsätzlichen Bestimmungen eröffnet, wenn man einige Dinge beachtet.

                    1. Grundsatz: Der 8-Stunden-Tag

                    § 3 des ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Wie die Überschrift schon besagt: Dies ist (aber nur) der Grundsatz.


                    Wichtig:
                    1. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG erfassen die 8 Sunden nur die reine Arbeitszeit, nicht dagegen die Pausen von einer viertel bis dreiviertel Stunde. Auch die Zeit von und zur Arbeit wird nicht eingerechnet.
                    2. Das Arbeitszeitgesetz findet keine Anwendung bei Leitenden Angestellten, Chefärzten und Dienststellen- und Personalleitern im öffentlichen Dienst, § 18 ArbZG. Eine Ausnahme wird auch bei solchen Arbeitnehmern gemacht, die (wie eine angestellte Erzieherin) mit den Ihnen anvertrauten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

                    2. Zulässige Abweichungen

                    a) Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.


                    Beispiel:
                    Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen erhöhten Arbeitsanfall. Er kann deshalb die Arbeitszeit beispielsweise für vier Wochen auf werktäglich 10 Stunden ausdehnen, wenn innerhalb der nächsten 6 Monate vier Wochen lediglich 6 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.
                    In diesem Fall kann also nur noch von einem durchschnittlichen 8-Stunden-Tag die Rede sein.


                    b) § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG eröffnet die Möglichkeit, über den Tarifvertrag eine noch stärkere Flexibilisierung zu erreichen: Fällt in die Arbeitzeit regelmäßig und in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft, so kann die 10-Stunden-Grenze überschritten werden. Im Tarifvertrag kann auch ein längerer Ausgleichszeitraum (als der oben 1a beschriebene) festgelegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auf den Ausgleich ganz zu verzichten: Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Jahr an höchstens 60 Tagen zehn Stunden gearbeitet wird.
                    Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...etz/index.html


                    Ich hoffe, dass hilft Dir weiter,
                    ganz lieben Gruß
                    :p "Motivation durch Entsetzen!"
                    sigpic

                    Kommentar


                    • #11
                      Danke für eure tatkräftige Aufklärung meines Problems

                      Nun Werde ich gegen diese Arbeitsweise der Firma vorgehen.


                      Da wird mein Chef wahrscheinlich einen mittleren Kabelbrand im Herzschrittmacher und unerklärliche

                      Schnappatmung bekommen

                      und wenn er wieder zu sich kommt

                      wird er seine Demonstrative Macht zu Wirkung kommen lassen,

                      da ich ja in der Probezeit in einem befristen Arbeitsvertrag stecke.

                      aber egal, dann wird ein Williger Arbeitnehmer wieder mal im Bundeszentralregister der Agentur für Arbeit

                      gezählt.

                      aber ich habe mich gefragt warum meine Arbeitskollegen nicht gegen die 60 Std. Woche vorgehen?

                      ganz einfach die meisten Mitarbeiter dieser Firma kommen aus den neuen Bundesländern und da sieht es

                      mit der Arbeit mehr als schlecht aus für Berufskraftfahrer.

                      Antwort auf eine meiner fragen ZITAT : " scheiß drauf Hauptsache Arbeit und die Kohle kommt Pünktlich "

                      und genau diese Situation kennt mein Arbeitgeber !!!!


                      lieben Gruß Exil-Hamburger

                      Kommentar


                      • #12
                        Weißt Du manchmal bin ich ganz froh, dass mein Vater gelernter BKF ist und ich als Fahrlehrer da auch mit gesundem Menschenverstand rangehe. Bei uns gibt es solche Akkorde Gott sei Dank nicht. Aber solange es solche Chefs wie Deinen gibt, ist es auch nicht verwunderlich, dass so viele Trucker täglich völlig übermüdet im Graben landen... Falls Du Arbeit in HH suchst hätte ich nen coolen Tipp für Dich ;-) LG
                        :p "Motivation durch Entsetzen!"
                        sigpic

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                        • #13
                          Zitat von Ing-Arts Beitrag anzeigen
                          Weißt Du manchmal bin ich ganz froh, dass mein Vater gelernter BKF ist und ich als Fahrlehrer da auch mit gesundem Menschenverstand rangehe. Bei uns gibt es solche Akkorde Gott sei Dank nicht. Aber solange es solche Chefs wie Deinen gibt, ist es auch nicht verwunderlich, dass so viele Trucker täglich völlig übermüdet im Graben landen... Falls Du Arbeit in HH suchst hätte ich nen coolen Tipp für Dich ;-) LG
                          Guten Morgen @Ing-Arts,

                          sicherlich stimmst du mir zu, dass der gesunde Menschenverstand besonders häufig bei den Theoretikern auftritt. Das will nicht heißen, dass die Praktiker blind sind und ihre Situation nicht einordnen können. Sie müssen nur mit einem Manko leben, dass zum Teil Existenzbedrohung heißt. Kennst du die Situationen aus der Praxis, arbeitslos zu sein? Damit verbunden sind viele kleine und größere Probleme, die ein Leben zerstören können. Die Schikanen der Behörden, die abwertende Meinung der arbeitenden Bevölkerung, die finanziellen Verpflichtungen aus besseren Zeiten, die Reibereien mit der Ehefrau wegen des chronischen Geldmangels und die eigene Unzufriedenheit mit sich selber, formen die Zukunft einer ganzen Familie nachhaltig.
                          Ich habe das alles hinter mir und ich musste Federn lassen. Während ich am Boden zerstört war, wurde ich regelmässig mit dem gesunden Menschenverstand von Theoretikern konfrontiert. Geholfen hatte es mir nicht. Es hat mich sogar noch weiter in den Sumpf getrieben, weil ich ständig an meine Hilflosigkeit erinnert wurde. Es ist eine Tretmühle, in der man sich befindet.

                          Herzlichen Glückwunsch an all diejenigen, die ohne Hilfe dieser Tretmühle entkommen konnten. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass hier nur ein Wechsel stattgefunden hat. Einer ist entkommen und der nächste steht schon bereit, die Nachfolge anzutreten. Das Problem ist mit einem Firmenwechsel also nicht aus der Welt. Es hat sich nur verlagert. Statt mit Paragraphen um sich zu werfen, sollte also lieber das Grundproblem angegangen werden. Das ist leicht dahergesagt und sehr schwer umzusetzen. Die Zeit ist auch noch nicht reif, sich massiv gegen die Zustände zu wehren. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich in naher Zukunft etwas ändern wird.
                          Wer sich heute erfolgreich wehren will, muss ein gesundes Sebstvertrauen und Stehvermögen mitbringen. Er braucht die Unterstützung seines familiären Umfeldes, sonst zerbricht er an seiner Aufgabe. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Fahrer gar nicht anders können, als entgegen ihrem gesunden Menschenverstand zu handeln.

                          In diesem Sinne wird auch die Ankündigung von @Exil-Hamburger, gegen die Firma vorzugehen, nur ein Lippenbekenntnis bleiben. Er wird nichts bewegen und auch nichts verbessern. Was sollte er auch schon großartig tun? Er hat sich nicht genügend vorbereitet, wie man unschwer erkennen kann. Er wird den Kampf verlieren, sollte er ihn beginnen. Im Moment wird der Anstoß zum Kampf lediglich von persönlichen Rachegelüsten getragen. Das ist die denkbar schlechteste Ausgangslage.

                          Herzliche Grüße

                          Der Bolf

                          Kommentar


                          • #14
                            Hallo Bold



                            Nun die Rückendeckung der Familie in jeder Hinsicht sehr wichtig
                            Ansonsten würde wie du es auch beschrieben hast eine last
                            der Arbeitslosigkeit allein auf einem lasten
                            und daran kann man ganz schnell zerbrechen keine frage!!!
                            nun ich habe die rücken Deckung meine Familie

                            da die Arbeitslosigkeit mehr ist als nur:
                            Speerfristen, 62% Vom Brutto Lohn,§ Dschungel , unfreundliche Sachbearbeiter/in
                            und noch die fast Kriminelle Angebote von dubioser Firmen. Die ständig über die Agentur für Arbeit Leute suchen weil sie sich keinen Fahrerstamm halten können …........


                            Also werde ich wohl nur die Wahl haben,
                            Zähne zusammen beißen und meinen Chef auf die Missstände ansprechen mit der Gefahr als Störfaktor die Probe zeit nicht zu überstehen.......

                            oder es hinnehmen, mit der Aussicht pünktlich mein Geld zum ersten zu haben.......

                            Aber ich denke die folgen die sich mit dem Länger arbeiten die ich jetzt schon mehr als unerträglich empfinde,viel schlimmer sind
                            egal ob Familie, Freunde, Arzt besuche usw.
                            es kommt alles zu Kurz !
                            zB. fahre ich seit drei Wochen mit einem Defekt an meinen Auto und bekomme es nicht auf die reihe zu meiner Werkstatt zu fahren um diese beheben zu können …...

                            Das ständig nicht richtig zu ruhe finden..... weil wie auch wenn man 14-15 stunden außer Haus ist !

                            Ja ich weiß meine Kollegen im Fernverkehr sind teilweise Zwei Wochen nicht zu Hause.
                            ( haben dann auch einen anderen Lohn+ Spesen)
                            und selbst gewählt in den meisten fällen.


                            Und nein, Rachegelüste leiten mich nicht,
                            da ich einen Unternehmer- auch verstehen kann das Optimum zu verlangen
                            aber wie schon gesagt zwischen das Wort Optimum stehen zwei Welten
                            oder warum streiten sich jedes Jahr wieder aufs neue
                            Arbeitgeber und die Gewerkschaften ???


                            gruß Kai

                            Kommentar


                            • #15
                              ups Bolf ist ja dein Name Sorry

                              Kommentar

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