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    Dutzende geblitzte Temposünder hat Richter Helmut Knöner in den vergangenen Wochen freigesprochen, da er viele Radarfallen für bloße Geldschneiderei hält. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa äußerte Knöner: "Die Gefahr der Abzocke ist da." Während der Deutsche Anwaltverein DAV dem 62-jährigen Verkehrsjuristen Recht gibt, reagiert der ADAC kritisch.

    Knöner will Temposünder so lange freisprechen bis sich an der Gesetzgebung etwas ändert. Er fordert verbindliche Regeln, wann und wo mit welchen Geräten geblitzt werden darf. "Aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet", erklärt Knöner. "Die Anlagen werden nicht dort aufgebaut, wo sie am meisten Verkehrssicherheit schaffen können", pflichtet Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV bei. Stattdessen würden die Messungen an vierspurigen Ausfallstraßen gemacht, weil man da am meisten Geld verdiene.

    Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, hält dagegen: "Wenn man vom gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar." Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und gegebenenfalls Rechtsbeschwerde einlegen.

    Quelle: Trucker
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

  • #2
    diesen Bericht findest du auch auf unserer Startseite
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
      diesen Bericht findest du auch auf unserer Startseite
      Und unter Amtschimmel:http://www.brummionline.com/forum/sh...r-Geldmacherei

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      • #4
        Sorry war wohl mein Fehler.
        Ich könnte mich darüber nur maßlos aufregen was der da macht.
        Selbst unsere Dorfstrasse ist schon zur Rennstrecke geworden. Hier ballern selbst die LKW´s von Papenburg mit 80 durch die Ortschaft und nix wird unternommen.
        Wenn du bei uns einen Blitzer aufstellen würdest könntest du ne Technoparty feiern, für den Lichteffekt wäre gesorgt.
        Wahrscheinlich muß hier erst einer totgefahren werden bevor man was unternimmt.
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #5
          Im Prinzip will der Richter ja das Richtige...
          nämlich Radarkontrollen an "gefährlichen Punkten"...und nicht da,wo sie das meiste Geld bringen...
          Bei deinem Beispiel wäre es ja angebracht...aber z.B. nachts auf dem nördlichen Berliner Ring ne Begrenzung der Geschwindigkeit für LKW auf 60 km/h dient in meinen Augen nur der Abzocke
          angeblich ist das ja wegen Lärmschutz so...und das ist ja wohl der reinste Lacher...überalle sind entweder Schallschutzwände oder Wald...mit 80 km/h rollt ein beladener LKW leise vor sich hin...
          mit 60 km/h fährt man in einem niedrigerem Gang lauter und auch länger diese Strecke...
          was wäre also wirklich Lärmschutz???

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