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  • 24 Std.-Pause

    Hatte gestern eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Chef und bräuchte nun ein bißchen Rat.
    Bin im intern.Fernverkehr und praktesiere die "13 Tageregelung";daß heißt nach 6 Lenkzeiten erfolgt eine 24 Std.-Pause.Nach 13 Tagen erfolgte bis dato ein Frei von 3 Tagen (analoger Tacho).Jetzt ist unser Fuhrpark auf digitalen Tacho umgestellt und der Chef ist nunmehr der Meinung,daß die 24 Std.als Frei zu werten sind,so daß nach Ablauf der 13 Tage nur noch ein Frei von 2 Tagen zu gewähren ist.Ich muß wohl nicht betonen,daß ich anderer Meinung bin.
    Kennt sich vielleicht einer von Euch in der Thematik aus und kann mir weiterhelfen oder gibt es in der Richtung schon ein Gerichtsurteil,daß ich meinem Brötchengeber "um die Ohren hauen" kann?

    Gruß
    an Alle

  • #2
    Zitat von Gosportde Beitrag anzeigen
    Hatte gestern eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Chef und bräuchte nun ein bißchen Rat.
    Bin im intern.Fernverkehr und praktesiere die "13 Tageregelung";daß heißt nach 6 Lenkzeiten erfolgt eine 24 Std.-Pause.Nach 13 Tagen erfolgte bis dato ein Frei von 3 Tagen (analoger Tacho).Jetzt ist unser Fuhrpark auf digitalen Tacho umgestellt und der Chef ist nunmehr der Meinung,daß die 24 Std.als Frei zu werten sind,so daß nach Ablauf der 13 Tage nur noch ein Frei von 2 Tagen zu gewähren ist.Ich muß wohl nicht betonen,daß ich anderer Meinung bin.
    Kennt sich vielleicht einer von Euch in der Thematik aus und kann mir weiterhelfen oder gibt es in der Richtung schon ein Gerichtsurteil,daß ich meinem Brötchengeber "um die Ohren hauen" kann?

    Gruß
    an Alle
    Vielleicht erklärst du erstmal, was die 13-Tage-Regelung ist? Davon habe ich noch nie gehört. Ich nehme an, es ist eine Regelung, die dein Chef erfunden hat, um seine Fahrer so effektiv wie möglich einzusetzen.
    Egal ob analoger oder digitaler Tacho, die Sozialvorschriften sind für alle gleich. Demnach beträgt die regelmäßige Wochenruhezeit mindestens 45 Stunden, also rund 2 Tage. Wird die Wochenruhezeit verkürzt, so ist ein Ausgleich dafür fällig. Dieser Ausgleich kann/muss an eine Tagesruhezeit/Wochenruhezeit angehängt werden. Und nun verstehe ich dein Problem nicht ganz.

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    • #3
      Ähm... nur mal ebenso eine Frage vorweg... Fährst Du LKW oder Bus?

      Weil eine 13 Tageregelung gibt es nicht. Wenn dann eine 12 Tageregelung und die gilt nur für Busfahrer im Internationalen Reiseverkehr.

      12 Tageregelung für Busfahrer heißt:

      Die Fahrt darf maximal 12 Tage dauern und das Schwierige daran ist, dass man, wenn man die sechs erlaubten Tage auch nur um einen Tag überschritten hat, eine reguläre Ruhezeit nehmen muss und mindestens eine verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden, wobei die fehlenden 21 Stunden innerhalb der nächsten drei Wochen nachgeholt werden muss. Das heißt im Klartext, dass der Fahrer vor der 7-Tage-Fahrt 45 Stunden Ruhebraucht und nach der Fahrt 69 Stunden. Das trifft auf alle Reisen zu, die länger als sechs und maximal 12 Tage dauern.

      Vielleicht hilft dieses PDF noch dabei es etwas genauer zu verdeutlichen.

      Ansonsten bei LKW gilt: 45 Stunden Wochenruhezeit, dann je nach dem wie es hin haut max. 56 Stunden Lenkzeit in einer Woche, danach kannst Du die Wochenruhezeit verkürzen auf 24 Stunden, dann hast Du noch max. 34 Stunden Lenkzeit für die folgende Woche (Doppelwoche max. 90 Stunden Lenkzeit), wobei du danach die Wochenruhezeit nicht mehr verkürzen darfst (ausgleich).

      Artikel 8 Abs. 6 der VO 561/2006 EG:

      In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:

      - zwei Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder

      - eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mind. 24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.
      Regelmäßige Wöchentliche Ruhepause heißt hier 45 Stunden. Und die darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Ansonsten gilt diese als verkürzte Ruhezeit. Und das ist nicht zulässig.

      Daher meine Frage, ob Du LKW oder Bus fährst. Und wie Ramaanda schon sagte, bei den Sozialvorschriften gibt es keinen Unterschied ob man jetzt Analogen Tacho oder einen Digitalen Tacho hat. Einhalten muss man Sie bei beiden!
      Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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