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  • #16
    Tommy,

    was habt Ihr denn da in der Windschutzscheibe stehen ??????????
    Denke an § 23 I StVO !!!!!!!!!!!!!!!!:lmao[1]::lmao[1]:

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    • #17
      Na das sieht ja eigentlich eindeutig aus. Danke Tommy.

      Aber wie du schon geschrieben hast, das muss man erstmal jedem Fahrer verständlich machen.

      Und ich bezweifel, dass jeder Polizist über all das bescheid weiss.. ;)

      Kommentar


      • #18
        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
        Tommy,

        was habt Ihr denn da in der Windschutzscheibe stehen ??????????
        Denke an § 23 I StVO !!!!!!!!!!!!!!!!:lmao[1]::lmao[1]:
        Danke, das du mich auf Grund der von Dir bemerkten Krone sofort in der Majestätsform ansprichst... "Wir" wissen das zu schätzen. "Wir" wissen sehr wohl, dass 23 I StVO auch hier Anwendung finden muss! Aber "unsere" Dienstgeschäfte machen es erforderlich die Last "unserer" Krone und "unseres" Reichsapfels auch einmal an die Ablagen in "unserer" mobilen Festung zu deligieren!

        :lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]:

        Seine Majestät der König hat seinen Lufterfrischer selbstverständlich ordnungsgemäß gesichert und auch so angebracht, das Sicht und Gehör seiner Majestät nicht beeinträchtigt werden...

        so, jetzt können wir die Majestät wieder einpacken...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #19
          :lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]:
          Liebe Grüße
          Harry


          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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          • #20
            Tommy, Du erwähntest einmal die Fachliteratur aus dem Kirschbaumverlag. Ich habe diese Verwaltungsvorschriften zur StVO auch gefunden. Es mag durchaus plausibel sein, was der Verfasser über den § 7 (3c )StVO schreibt und dieser nicht für die Autobahn gilt, da hier auch von einem Linksabbiegen die Rede ist, was es ja so logischerweise auf einer Autobahn nicht gibt.

            Die herrschende Rechtsauffassung sieht jedoch nunmal vor, daß ein LKW bei einer dreispurigen Autobahn ganz links nichts verloren hat und als LKW-Fahrer wäre ich entgegen Deiner Empfehlung, den ganz linken Fahrstreifen zu benutzen, sehr vorsichtig und würde es nicht auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.

            Sollte es doch jemand machen, bitte ich um Mitteilung zum Ausgang des Verfahrens:kisses:

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            • #21
              Ich muß Nicole recht geben...
              darauf anlegen würde ich es auch nicht...
              aber da ich zu 90% ausgeladen fahre ,hat sich das Thema mit Überholen auf der 3.Spur für mich eh erledigt...
              Außerdem muß ich mir in meinem Alter den Streß des Überholens eh nicht mehr antun...
              Ich bin ja schließlich auf der Arbeit und nicht auf der Flucht...
              Und komme ich heute nicht ans Ziel,dann ist morgen auch noch ein Tag:)

              Kommentar


              • #22
                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Tommy, Du erwähntest einmal die Fachliteratur aus dem Kirschbaumverlag.
                Stimmt Nicole, das habe ich getan...

                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Ich habe diese Verwaltungsvorschriften zur StVO auch gefunden.
                Das ist hauptsächlich ein Kommentar zur StVO (also die Ansicht eines einzelnen - nein, mittlerweile dreier - Herren), die VwV... ist nur in Auszügen zitiert...

                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Es mag durchaus plausibel sein, was der Verfasser über den § 7 (3c )StVO schreibt und dieser nicht für die Autobahn gilt, da hier auch von einem Linksabbiegen die Rede ist, was es ja so logischerweise auf einer Autobahn nicht gibt.
                So ist es... es ist plausibel und von Linksabbiegen auf einer AB ist grundsätzlich abzuraten...

                zu den Verfassern:

                Roland Schurig (Autor) ist lange Jahre Senatsrat bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung in Berlin gewesen. Das weiß ich...

                Ein Andreas Marquardt (Autor) ist Behördenleiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Die Namensgleichheit kann ein Zufall sein...

                Der dritte Autor im Bunde heißt Helmut Wagner, in Tuttlingen gibt es einen Verkehrsrechtsanwalt diesen Namens - ein weiterer Zufall?

                Wenn ich dieses Buch geschrieben hätte, würde ich an mir selbst unter Umständen zweifeln... aber in diesem Fall stelle ich die Aussagen dieser drei Personen (das ist nichts persönliches...) über die Aussagen eines jeden deiner Kollegen...

                Es gibt natürlich einen Interessenkonflikt zwischen Polizei und Fahrer, das sehe ich ein... aber ich stelle mich nur zu gerne auf die Seite der Fahrer... sorry...

                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Die herrschende Rechtsauffassung sieht jedoch nunmal vor, daß ein LKW bei einer dreispurigen Autobahn ganz links nichts verloren hat
                Im Ernst?! Wo steht das... und... wer sagt das...??

                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                und als LKW-Fahrer wäre ich entgegen Deiner Empfehlung, den ganz linken Fahrstreifen zu benutzen, sehr vorsichtig und würde es nicht auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
                Ich wüsste da schon den richtigen Anwalt...

                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Sollte es doch jemand machen, bitte ich um Mitteilung zum Ausgang des Verfahrens:kisses:
                Ein Grundsatzurteil wäre natürlich eine Messe...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #23
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Ich muß Nicole recht geben...
                  darauf anlegen würde ich es auch nicht...
                  Stefan, das ist dein gutes Recht... es geht ja auch nur um den Grundsatz und nicht um die tagtägliche Durchführbarkeit...

                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  aber da ich zu 90% ausgeladen fahre ,hat sich das Thema mit Überholen auf der 3.Spur für mich eh erledigt...
                  Wenn dir dein Chef nen neuen Scania V8 mit 730 munteren Pferdchen vor die Nase stellt und sagt: "So, deiner... und jetzt will ich nix mehr hören...!" Dann stellt sich auch mit 40t im Kreuz die Frage: Kassler Berge linke Spur vorbei oder abbremsen...

                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Außerdem muß ich mir in meinem Alter den Streß des Überholens eh nicht mehr antun...
                  Ich bin ja schließlich auf der Arbeit und nicht auf der Flucht...
                  Und komme ich heute nicht ans Ziel,dann ist morgen auch noch ein Tag:)
                  Damit hast du Recht, aber siehe oben...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

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                  • #24
                    Lieber Tommy,

                    warum stellst Du Dich nicht als Versuchsobjekt zur Verfügung ? Genug Input hast Du ja ... Dann sprechen wir uns in einem halben Jahr wieder, wie Justizia geurteilt hat...;-)

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Lieber Tommy,

                      warum stellst Du Dich nicht als Versuchsobjekt zur Verfügung ? Genug Input hast Du ja ... Dann sprechen wir uns in einem halben Jahr wieder, wie Justizia geurteilt hat...;-)
                      Ich fahre für Ullrich... d.h. 82km/h maximal... damit bin ich auf der Autobahn nicht mal in der Lage überhaupt jemanden zu überholen! Damit hast du den Grund!
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

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                      • #26
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen

                        Wenn dir dein Chef nen neuen Scania V8 mit 730 munteren Pferdchen vor die Nase stellt und sagt: "So, deiner... und jetzt will ich nix mehr hören...!" Dann stellt sich auch mit 40t im Kreuz die Frage: Kassler Berge linke Spur vorbei oder abbremsen...
                        Nee Tommy,die Frage stellt sich mir auch dann nicht...
                        aus folgendem Grund:auch wenn die Bergauffahrt im 1.Moment gut einzusehen ist,mit Tempo 80 auf der 3.Spur könnte immer noch ein abgelenkter PKW-Fahrer von hinten mit hoher Geschwindigkeit angerauscht kommen...
                        Und wenn er dann nicht aufpaßt,ist ein Unfall vorprogrammiert,egal ,ob er mir nun hinten drunter fährt oder in die Leitplanke maschiert...
                        Ich möchte nicht dafür verantwortlich sein(ob nun gesetzlich im Recht oder auch nicht),das sich jemand tot fährt...

                        Kommentar


                        • #27
                          gesetze hin und heer kreutz und quer ich fahre so wie ich das meine !!! und ich fahre keine 60 wegen fehlende fahrbahn makierung und so !!!!

                          die gesetze sind da um abzukassirenen !!

                          schlieslich haben wir mal gelährnt !!! ein TRUCK sicher zu führen so das kein andere geschädigt , behindert, gefährdet wird !!!

                          und fakt ist mein lkw kommt heile zuhause AN !!
                          und das ohne PAYPACK punkte xD in flkensburg !!

                          und ich bin weitest gehns kein GOTT in strassenverkerh !! und halte mich auch nicht immer drann !!

                          baustelle nachts 90 auf 2 spuhren und durch !!lass sie hupen und machen ich mache auch XD
                          Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
                          ||||| Those who already sitting out of bed and look out the window |||||

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                            §3 StVO regelt das Grundsätzliche zur Geschwindigkeit - §18 regelt zusätzlich die Geschwindigkeit auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen (agO...)

                            soweit so gut...





                            Feststellung:
                            Ein Lkw ist ein Fahrzeug aller Art.
                            Also gilt die Bestimmung des VZ 274 auch für den Lkw.
                            Werden also igO Geschwindigkeiten über 50km/h zugelassen, darf auch der LKw diese fahren.
                            Werden Geschwindigkeiten über 80 km/h zugelassen darf der LKw diese legal fahren - niemand wird etwas Gegenteiliges im Gesetzestext finden.
                            Doch hab ich schon. Les Dir die Erläuterung zur VZ 274 noch mal richtig durch. Da steht ein entscheidendes Wort: unberührt das heißt nach wie vor Fahrzeuge über 7,5t fahren weiterhin 60 km/h auf der Landstraße.
                            Anders wäre es wenn da was von aufhebung oder ähnliches steht.

                            Ach ja und Benutzung der dritten Spur auf der Autobahn: 250€ und 3 Punkte.
                            Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
                              Doch hab ich schon. Les Dir die Erläuterung zur VZ 274 noch mal richtig durch. Da steht ein entscheidendes Wort: unberührt das heißt nach wie vor Fahrzeuge über 7,5t fahren weiterhin 60 km/h auf der Landstraße.
                              Anders wäre es wenn da was von aufhebung oder ähnliches steht.
                              igO bedeutet innerhalb der Ortschaft, also zwischen VZ 310 und 311 außerhalb (und ja, ich kann lesen...) interessiert hier nicht, weil eindeutig in der StVO geschrieben steht wie schnell du dort fahren darfst...

                              Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
                              Ach ja und Benutzung der dritten Spur auf der Autobahn: 250€ und 3 Punkte.
                              Den Bußgeldkatalog kenne ich ja noch gar nicht... in meinem steht folgender Tatbestand:


                              Lfd Nr:
                              87a

                              Tatbestand:
                              Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt

                              StVO:
                              § 18 Abs. 11
                              § 49 Abs. 1 Nr. 18


                              Regelsatz:

                              80€
                              2 Punkte


                              Dieser Regelsatz erhöht sich bei Hinzutreten von Gefährdung oder Schädigung auf 100 bzw. 120€

                              Also: Woher nimmst du diese Weisheit
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen

                                Also: Woher nimmst du diese Weisheit
                                Dem aktuell mir vorliegendem Bußgeldbescheid
                                Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

                                Kommentar

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