Zitat von Dogface
Immer wieder tauchen Fragen auf, ob man ohne Fahrerkarte fahren darf. Die Antwort ist eigentlich einfach, obwohl man je nach Führerscheinstelle und „Personal“ unterschiedlich Antworten bekommt. Grundsätzlich gilt: Es darf nicht ohne gültige Fahrerkarte gefahren werden.

ABER, es gibt auch gewisse Situationen wo man nicht ohne kann. Ist die Karte defekt, ging verloren oder wurde geklaut, darf man max. 15 Tage ohne fahren. Die Ersatzkarte muss spätestens nach 7 Kalendertagen beantragt sein! Jetzt ist es allerdings auch so, das man nicht einfach morgens los fahren darf und das war es dann. Beim fahren ohne Karte gelten gewisse Dinge die man zu beachten hat, denn schließlich unterliegt man immer noch der Dokumentationspflicht.


  1. Vor Fahrtbeginn einen Ausdruck machen
  2. Auf diesem Ausdruck, das Datum, die Uhrzeit, den Anfangskilometerstand, den Namen, die Nummer der Fahrerkarte ODER des Führerscheins sowie die vom Vortag geleisteten sonstigen Arbeitszeiten eintragen und das ganze noch durch die eigene Unterschrift bestätigen.
  3. Beim Feierabend müssen die im Tacho aufgezeichneten Lenkzeiten und deren Unterebrechungen / Ruhezeiten ausgedruckt werden und ggf. um die sonstigen Arbeits- und Bereitschaftszeiten (handschriftlich) ergänzt werden. Ebenfalls darf der Name und die Nummer der Fahrerkarte ODER des Führerscheins nicht fehlen.


Die o.g. Dinge müssen auch bei einem Fahrzeugwechsel (zwischen Analogem und Digitalem Tacho) gemacht werden. Die Ausdrucke sind stets dem Arbeitgeber sowie ggf. dem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen auszuhändigen. Auch hierbei besteht eine Mitführungspflicht von 28 Tagen! Das die Fahrerkarte alle 28 Tage ausgelesen werden muss, versteht sich eigentlich von selber. Der Tacho alle 90 Tage.