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Führerschein/ Fahrerkarte/ 95 - Kosten...

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  • Führerschein/ Fahrerkarte/ 95 - Kosten...

    Ich habe am Montag den 19.12.2011 meine Führerscheinverlängerung (Klasse D), eine neue Fahrerkarte und die Kennziffer 95 beantragt...

    Die Kosten im Landkreis Oberhavel:

    verkehrsmedizinische Untersuchung: 69,50€


    Verlängerung FE: 33,20€
    Schlüsselnummer 95: 28,60€
    Fahrerkarte: 50€
    Antragsprüfung: 5,10€
    Auskunft VZR: 3,30€
    Erfassung der eingereichten Unterlagen1,00@
    ---------------------------------------------------
    Macht in der Summe: 190,70€
    ===================

    Nicht enthalten: die Kosten der Module... die waren für mich kostenfrei...
    normaler Weise wären es pro Modul 75€ gewesen...

    also...

    190,70€ (Kosten siehe oben...)
    + 375€(Module...)
    ---------
    = 565,70€

    alle 5 Jahre...! Als Basis! Dazu kommen ja noch die weiteren u.U. notwendigen Weiterbildungen/ Unterweisungen... (ADR, Gabelstapler, etc...)

    Hoffentlich lässt sich euer AG (sofern auch weiterhin möglich...) die Module fördern...

    Dafür war am Dienstag (also am Folgetag...) die neue Fahrerkarte schon bei mir im Postkasten...

    Was habt ihr an Kosten/ wie sind euere Erfahrungen...?
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    Juhu, sag mal Nachbar, wo hast deine ärztliche Untersuchung machen lassen? Bei "uns" in der Nähe? Bin auch fällig dieses Jahr. Aber der Irrsinn, die ätrztliche Untersuchung darf nicht älter als ein Jahr sein, sorry, aber dann kann man sich das auch klemmen, das ist pure Geldschinderei, nix weiter. Meine Meinung!!!

    Die Module habe ich schon, habe aber Bestandschutz und brauch sie erst beim nächsten mal einreichen...das mußt Dir mal reinziehen. Mache jetzt die Module und in 10 Jahren gelten die immer noch. Kann man nicht's mehr zu sagen. Du gibst hier hunderte von Euro aus alle fünf Jahre um mit deinem Fs deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und überall wo man hin sieht zum größten Teil nur Lohndumping. Wann platzt die Blase?


    smith

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    • #3
      Hier im Raum FD liegt die ärztliche Untersuchung(incl.Augen) bei ca.90€.Fahrerkarte 45€,Führerscheinverlängerung 35€.
      Mein Chef sagt:"Kümmer dich um den Scheiss und bring mir die Rechnung!" Module zahlt er auch,ebenso ADR und Staplerschein.Da kann ich bei den Preisen von Glück reden,oder?
      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
      Jean Jacques Rousseau

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      • #4
        Zitat von smith Beitrag anzeigen

        Die Module habe ich schon, habe aber Bestandschutz und brauch sie erst beim nächsten mal einreichen...das mußt Dir mal reinziehen. Mache jetzt die Module und in 10 Jahren gelten die immer noch.


        smith
        Das musst du mir jetzt aber mal vorrechnen. Wenn du den Besitzstand für deinen Führerschein in Anspruch nimmst, wird zwar dein Führerschein nach dem 10.9.2014 nicht ungültig. Aber du darfst dann ohne den Eintrag 95 nicht mehr gewerblich im Güterverkehr fahren. Das bedeutet, deine Module sind bis September 2014 gültig und danach fängst du wieder von vorne an.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Ich schätze er hat von 2009 an gerechnet dann kommt das hin wenn er die module jetzt schon hat
          Gruss Frank

          Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


          PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

          Kommentar


          • #6
            Die Kosten im Landkreis Bad Kreuznach:

            verkehrsmedizinische Untersuchung: 102,50€

            Ersthelfer Kurs: 25,00
            Neuer FE: 42,00€
            Schlüsselnummer 95: 28,60€
            Fahrerkarte: 39€
            Antragsprüfung: 5,10€
            Erfassung der eingereichten Unterlagen 5,00€
            ---------------------------------------------------
            Macht in der Summe: 247,20€



            Und das alles musste ich als Neuling, der krankheitsbedingt Hartz-IV-Empfänger wurde vorstrecken. Und auf das Geld warte ich bis heute noch vom Amt. Das war November und Dezember 2011. Seit Mitte Januar ist meine Anwältin dran, da das hiesige JobCenter zuerst meinte, dass diese Kosten Bestandteil meiner monatl. Leistung wäre.....:10_1_138[1]:
            Meine Fahrerkarte liegt seit Januar immernoch bei der Kreisverwaltung, weil ich das Ding nicht bezahlen kann.....

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            • #7
              hallo, ein modul ist ein lebenlang haltbar, es wäre also theoretisch möglich 10x jedes modul zu machen und bei bedarf zu "verbrauchen".
              ob das sinnvoll ist las ich mal dahingestellt.
              es ist aber hoch warscheinlich das sich im laufe der zeit die module ändern werden - da wir uns ja noch im "probe stadium" befinden. noch gibt es keine schriftliche / mündliche abschlußprüfung für die module (was in zukunft denkbar wäre).
              ich zb habe modul 1 doppelt, und modul 2+3 - brauche also noch 4 oder 5 und hätte für die nächste verlängerung alles zusammen, oder ich mach 4+5 und hätte nach der verlängerung bereits modul 1 noch in der tasche.
              aber was bringen die module in der realen welt drausen auf der straße?
              - sie sollen uns besser machen
              - es soll vieles europaweit standartisiert werden was unseren job angeht
              - der wissensbereich der fahrer auf eine gewisse basis zu bringen
              - und so weiter
              aber tun sie das wirklich? wer hält sich 100% daran was er mal gelernt hat. für unsere anfänger mag es noch sinnvoll sein die module zu machen, aber wenn einer schon X jahre fährt (und weis was er macht) - was bringen ihm die module?
              klar gibt es für unsere alten hasen auch mal was neues zu hören - in wie weit es auch umgesetzt wird muß sich jeder selbst beantworten. ich persönlich finde die module nicht schlecht aber wie es immer so ist "theorie und praxis" sind halt unterschiede.

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              • #8
                Sicher sind Therorie und Praxis zwei paar Schuhe, keine Frage. Was ich allerding finde, ich kann die Module machen und könnte Sie bis zu zehn Jahren aufbewahren (kommt auf den Zeitpunkt des Erwerb's an und die Fs Verlängerung mit Kennziffer "95"). Das ist Irrsinn für mich, vor 10 Jahren lehren und dann gilt es immernoch, wo ist da der Sinn in der Sache? Ändern sich nicht gewisse Dinge in geiwsser Zeit? Was bringt dann konkret die Schulung an sich? Wenn es um die Sicherheit geht, Ladungssicherung, Sensibilisierung Dienstleister-Kunde und was weiß ich nicht noch alles.

                Deswegen frage ich mich ja auch, ich muß bei Fs-Verlängerung eine Ärztliche Untersuchung vorlegen. Diese ärztliche Untersuchung ist bis zu einem Jahr gültig. Bis zu einem Jahr, in einem Jahr läuft bzw kann viel Wasser den Berg lang runter laufen. Ich meine, auf eine Art ist es nicht schlecht, man kann in seinem Urlaub die ärztliche Untersuchung machen, ohne Stress und alles, viele welche in der Baubranche tätig sind und im Winter zu Hause sind, können dies dann erledigen. Aber auch hier gibt es eben die Frage. Ist nach einem Jahr das Gesundheitsbild gleichbleibend? Schleppend zur Führerscheinstelle und eingereicht und gut? Keine weiteren Kontrollen, keine Vorsorgemaßnahmen, wo bleibt da die hochgepriesene Sicherheit im Strassenverkehr wenn es auch immer heißt, der Staat ist für SIE verantwortlich, dann ist es scheinbar scheissegal. Hast ja dein Attest in den 12 Monaten gemacht und rauchst in ein Stauende mit einen Infarkt! Das sind Gesundheitliche Sachen welche erkannt hätten werden können wenn man z.B. nicht eine 12 monatige Frist hätte. Aber auch lässt sich über Sinn und Unsinn streiten.

                Fakt ist, tüte mal schön aus und zahle alle 5 Jahre ein Schweinegeld damit Du deine Familie ernähren kannst und die Löhne gehen weiter in Keller. Ich will hier nicht meckern wegen dem Lohngefüge, ich persönlich kann mich nicht beklagen, aber es gibt eben auch welche, die haben am Monatsende nicht ein Prall gefülltes Konto, es muß nicht wegen dem Verdienst sein, sondern ausgaben etc spielen ja auch eine Rolle. Warum wird der Arbeitgeber nicht dazu verdonnert den Ramsch zu bezahlen? Ein Gestz verabschiedet und gut, es geht doch sonst immer alles so schnell. Da führt wieder kein weg hin und dann kommen die ganzen Gründe etc., da ist wieder der große Aufschrei und man soll Rücksicht nehmen. Fragt jemand die Raucher wenn die Tabaksteuer erhöht wird? Ist so und gut! Nur als Beispiel.

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                • #9
                  wie gesagt es ist im moment noch ein "prototyp" und im laufe der zeit wird bestimmt noch was dazu kommen oder durch gesetzliche veränderungen was verändert und nebenbei muß es ja euro-gerecht werden. die schlauen köpfe in brüssel die uns vorschreiben wie und was wir zu machen haben wissen schon was sie machen (mal laut lachen). es ist nunmal eine "schulische weiterbildung" und die hält ein lebenlang. ob ich mein modul eins das ich ja wie oben schon erwähnt doppelt habe jetzt nutze oder in zb 20 jahren bleibt mir überlassen. das liegt zwar bestimmt nicht im sinne des erfinders aber ist möglich - selbst wenn mein modul eins mit dem modul eins in 20jahren nichts mehr zu tun hat. klar ist es niemanden recht wenn er in seine tasche greifen muß um etwas zu erwerben was ihm gesetzlich auferlegt wurde und er sich fragt wofür es gut sein soll. ich denke es ist gewollt das es durch die module eine natürliche auslese gibt und das es so bleibt wird es auch so gestaltet.

                  Kommentar


                  • #10
                    Die Module nach dem BKrFQG haben ein Verfallsdatum von 5 Jahren. Das wird bestimmt durch § 5 BKrFQG. Nur ausnahmsweise wird eine Dauer von bis zu 7 Jahren erlaubt, wenn es wegen der Angleichung an das Verlängerungsdatum des Führerscheines notwendig ist. Wer bereits eine Weiterbildung abgeschlossen hat und nicht mehr im Güterfernverkehr arbeitet, muss eine erneute Weiterbildung ableisten, wenn die Fristen für den Führerschein abgelaufen sind und er die Arbeit wieder aufnehmen will.
                    Es ist also keineswegs so, dass die Module eine 10jährige oder lebenslange Gültigkeit haben. Es würde auch dem Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen, der eine Weiterbildung auf dem neuesten Stand vorschreibt. Auch das steht im § 5.

                    Gruß

                    McFly

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von plato Beitrag anzeigen
                      wie gesagt es ist im moment noch ein "prototyp" und im laufe der zeit wird bestimmt noch was dazu kommen oder durch gesetzliche veränderungen was verändert und nebenbei muß es ja euro-gerecht werden. die schlauen köpfe in brüssel die uns vorschreiben wie und was wir zu machen haben wissen schon was sie machen (mal laut lachen). es ist nunmal eine "schulische weiterbildung" und die hält ein lebenlang. ob ich mein modul eins das ich ja wie oben schon erwähnt doppelt habe jetzt nutze oder in zb 20 jahren bleibt mir überlassen. das liegt zwar bestimmt nicht im sinne des erfinders aber ist möglich - selbst wenn mein modul eins mit dem modul eins in 20jahren nichts mehr zu tun hat. klar ist es niemanden recht wenn er in seine tasche greifen muß um etwas zu erwerben was ihm gesetzlich auferlegt wurde und er sich fragt wofür es gut sein soll. ich denke es ist gewollt das es durch die module eine natürliche auslese gibt und das es so bleibt wird es auch so gestaltet.
                      Abgesehen davon, dass ich deine Sichtweise der Weiterbildung sehr merkwürdig finde, aber wieso macht man zweimal das gleiche Modul?

                      Gruß

                      McFly

                      Kommentar


                      • #12
                        Bin doch jetzt ehrlich ein bisschen erschrocken was für ein Unwissen in Sachen BKrFQG herrscht, gerade in Bezug auf Gültigkeiten und auch Sinn dieses Gesetzes...
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                        Kommentar


                        • #13
                          das ich das modul eins 2x hab ist ein zufall - hab es einmal kurtz nach meinem fs gemacht und dann später nochmal bei einem anderen arbeitgeber der es zu meinem glück aus seiner tasche gezahlt hat (teilnahme war pflicht weil es im anschluß eine fahrerbesprechung gab). hab mit dem "lehrer" gesprochen und auch die bestätigung von meinem fahrlehrer wo ich das erste modul gemacht hab - beide haben mir das selbe erklährt und es schien für mich etwas unlogisch und verwierend zu sein aber danach darf man nicht gehn denn in den modulen geht es nicht um logik. habe auch mit alten hasen darüber geredet was die module im allg. angeht und seit dem denke ich etwas anders über die geschichte. überleg mal im moment wirst du alle 5jahre dir das gleiche anhören müßen und mußt dafür auch noch ne stange geld hinlegen (je nachdem ob dein chef das zahlt oder nicht oder teilweise + den rest) und das es nicht so "günstig" bleibt haben mir schon mehrere unabhängig von einander zuständige personen die bei uns das machen dürfen bestädigt, weil dadurch eine sichere zusätzliche einnahme quelle dazugekommen ist. es wurde auch schon angekündigt das es zum schluß hin schwierigkeiten geben wird alle abzuarbeiten die sich dafür noch zeit lassen und nach dem stichtag viele illegal hinterm steuer sitzen werden. das die module in der jetzigen form nicht so bleiben ist auch klar es ist nur die frage wann bzw in wie weit es zu einer erweiterung kommt und ob es in zukuft evtl. mit einer prüfung in verbindung gebracht wird (fals das soweit kommt und das nicht bestehen solcher prüfungen bedeutet muß man keinem sagen). alles was sich gesetzgeber ausdenken und mit strafen insbesondere geldstrafen zu tun haben wird niemals gelockert - da gibt es nur eine richtung und die geht nach oben. auch dafür ist bei den modulen schon gesorgt (wenn ich es noch richtig im kopf habe) sind es dann für den fahrer 5.000 und für den unternehmer 20.000 euro wenn nach dem stichtag 2014 noch einer gewerblich ohne die "95" unterwecks ist.

                          jetzt nicht falsch verstehen finde die module und die grundidee nicht schlecht - ist ja in unserem sinn
                          ABER
                          die umsetzung und das was noch kommen wird oder kommen kann ist nicht das was wir uns wünschen oder wollen
                          (wir sind im momend nur an der spitze vom eisberg)

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von smith Beitrag anzeigen
                            Juhu, sag mal Nachbar, wo hast deine ärztliche Untersuchung machen lassen? Bei "uns" in der Nähe? Bin auch fällig dieses Jahr. Aber der Irrsinn, die ätrztliche Untersuchung darf nicht älter als ein Jahr sein, sorry, aber dann kann man sich das auch klemmen, das ist pure Geldschinderei, nix weiter. Meine Meinung!!!

                            Die Module habe ich schon, habe aber Bestandschutz und brauch sie erst beim nächsten mal einreichen...das mußt Dir mal reinziehen. Mache jetzt die Module und in 10 Jahren gelten die immer noch. Kann man nicht's mehr zu sagen. Du gibst hier hunderte von Euro aus alle fünf Jahre um mit deinem Fs deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und überall wo man hin sieht zum größten Teil nur Lohndumping. Wann platzt die Blase?


                            smith
                            Ich schicke dir 'ne PN
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #15
                              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                              Das musst du mir jetzt aber mal vorrechnen. Wenn du den Besitzstand für deinen Führerschein in Anspruch nimmst, wird zwar dein Führerschein nach dem 10.9.2014 nicht ungültig. Aber du darfst dann ohne den Eintrag 95 nicht mehr gewerblich im Güterverkehr fahren. Das bedeutet, deine Module sind bis September 2014 gültig und danach fängst du wieder von vorne an.

                              Gruß

                              McFly
                              Wenn du in die Übergangsregelung (Harmonisierung) fällst, d.h. dein Führerschein läuft in der Zeit vom 10.09.2014 bis 09.09.2016 ab, darfst du grundsätzlich bis zum Ende der Gültigkeit deines Führerscheins auch ohne eingetragene "95" weiterfahren. Wenn dein Führerschein vorher abläuft und du die Module einreichst, darfst du genau diese Module bei der nächsten Führerscheinverlängerung nochmal einreichen. Im Fachjargon "zur Vermeidung eines Nachteils..."... aber grundsätzlich wirst du wohl, wenn alle Übergänge geregelt sind, Probleme haben, Nachweise einzureichen, die vor der letzten Verlängerung des Führerscheins entstanden sind.
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

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