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Sonstige Infos zu Frankreich

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  • Sonstige Infos zu Frankreich

    Tempolimits in Frankreich:

    PKW + Motorräder : innerorts : 50 km/h
    ausserorts (Landstrassen) : 90 km/h / bei Regen gilt Tempo 80 km/h
    Kraftfahrstrassen/
    Schnellstrassen/Expressstrassen : 110 km/h / bei Regen 100 km/h
    Autobahnen : 130 km/h / bei Regen 110 km/h

    Gespanne : innerorts : 50 km/h
    ausserorts (Landstrassen) : 90 km/h / bei Regen 80 km/h
    Kraftfahrstrassen/
    Schnellstrassen/Expressstrassen : 110 km/h / bei Regen 100 km/h
    Autobahnen : 130 km/h / bei Regen 110 km/h

    LKW : innerorts : 50 km/h
    ausserorts ( Landstrassen ) : 80 km/h
    Kraftfahrstrassen /
    Schnellstrassen/Expressstrassen : bis 12t incl. Anhänger 90 km/h
    ab 12t incl. Anhänger 80 km/h
    Autobahnen : 90 Km/h


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    - Es besteht eine Mitführpflicht einer Warnweste pro Person.Tragepflicht bei einem Unfall oder im Pannenfall für jede Person.Gilt auch für Motorradfahrer.

    - Ebenso besteht eine Mitführpflicht eines Verbandkasten/Erste Hilfe Kasten und eines Warndreiecks.
    Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist keine Pflicht wird aber empfohlen.

    - eine Pflicht Tagsüber mit Licht zufahren besteht nur für einspurige Fahrzeuge.

    - eine spezielle Winterreifenpflicht gibt es in Frankreich nicht.Jedoch gibt es in den französischen Alpenregion in den Wintermonaten
    für Lkws eine Mitführpflicht von Schneeketten.In den jeweiligen Regionen ist die Beschilderung zu beachten.

    - ganz wichtig grüne Versicherungskarte und Fahrzeugscheine im Original sind mitzuführen
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Mautgebühren und Fahrverbote in Frankreich

    04.01.2013 - Mit Wirkung vom 1. Januar gelten neue Tunnelgebühren in Frankreich. Darüber hinaus wurden zusätzliche Lkw-Fahrverbote für das Frühjahr und den Sommer eingeführt.


    Aktuelle Mautgebühren für den Mont Blanc-Tunnel
    Zum 1. Januar 2013 sind die Mautgebühren für die Durchfahrung des Fréjus- und des Mont Blanc-Tunnels durchschnittlich um 5,01 % angehoben worden: siehe Anhang


    Euro 2-Fahrzeuge dürfen den Mont Blanc-Tunnel seit Jahresbeginn nicht mehr durchfahren. Die aktuellen Gebührensätze für den Fréjus-Tunnel im Jahr 2013 im Einzelnen liegen derzeit noch nicht vor und werden später veröffentlicht.Zusätzliche Lkw-Fahrverbote im Frühjahr und Sommer 2013
    Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt auf verschiedenen Streckenabschnitten in der Region Rhône Alpes (Raum Chamonix/Lyon/Grenoble/Albertville) an den Samstagen 16. und 23. Februar sowie am 2., 9. und 16. März 2013 ein zusätzliches Fahrverbot in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine Übersichtskarte der betroffenen Straßenabschnitte wird in Kürze zu finden sein auf der Website www.bison-fute.equipement.gouv.fr, unter "Restrictions de circulation".


    In den Sommermonaten gilt für die o. a. Fahrzeuge auf dem gesamten französischen Straßennetz an den Samstagen, 20. und 27. Juli sowie 3., 10. und 17. August 2013 ein zusätzliches Fahrverbot in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr.


    An den genannten Samstagen darf dann jeweils zwischen 19.00 Uhr und 24.00 Uhr gefahren werden. Ab 00.00 Uhr schließt sich dann jeweils das allgemeine Fahrverbot bis sonntags 22.00 Uhr an.

    Auch der Pfingstmontag, der 20. Mai 2013, ist wiederum mit einem grundsätzlichen Fahrverbot belegt.


    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      FRANKREICH - Erhöhung des maximal zulässigen Gewichts auf 44 Tonnen ab dem 1. Januar 2013

      Ab dem 1. Januar 2013 können Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen in Frankreich mit bis zu 44 Tonnen zirkulieren. Das sehen das Dekret Nr. 2012-1359 vom 4. Dezember 2012, das im französischen Amtsblatt Nr. 284 vom 6. Dezember 2012 veröffentlicht wurde, sowie das Ministerialdekret vom 4. Dezember 2012 mit Veröffentlichung am 8. Dezember im französischen Amtsblatt vor. Die in den obengenannten Dekreten enthaltenen Vorschriften definieren die zulässigen Gewichtsklassen wie folgt:- Antriebsachse 12 Tonnen- Dreifachachse 27 Tonnen- 2-Achs-Sattelauflieger 37 Tonnen- 3-Achs-Sattelauflieger 38 TonnenFür die Zirkulation von Fahrzeugen mit 44 Tonnen gelten die folgenden Fristen:a) bis zum 30.09.2014: nach dem 01.10.2001 zugelassene Fahrzeuge;b) bis zum 30.09.2017: nach dem 01.10.2006 zugelassene Fahrzeuge;c) ohne zeitliche Beschränkung: Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.10.2009.Zudem gelten für Sattelauflieger zwei Beschränkungen, die insbesondere das Verbot von beweglichen hinteren Bordwänden und Verlängerungen betreffen, die nicht für die jeweilige Bauweise vorgesehen sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die 44 Tonnen nur für nationale Kabotagetransporte in Frankreich erlaubt sind; das zulässige Höchstgewicht für internationale Straßentransporte beträgt für Fahrzeuge mit 5 und 6 Achsen, gemäß der Richtlinie zu den zulässigen Gewichten und Abmessungen von Straßenfahrzeugen 96/53/EWG, 40 Tonnen.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        Leider nur auf englisch und französisch verfügbar:
        Hier eine Homepage aus Frankreich mit aktuellen Verkehrsinformationen in Frankreich u.a auch Baustelleninformationen vielleicht kann der ein oder andere das ja trotzdem gebrauchen

        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          Document de Suivi

          Bei Be- und Entladung in Frankreich ist ein so genanntes "Document de Suivi", eine Art Dokumentation über die Be- und Entladung, empfehlenswert. Grundsätzlich wird das Fehlen dieses Begleitpapiers nicht beanstandet. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lenkzeitverstößen unterstellen die Kontrollorgane jedoch regelmäßig, dass diese Vergehen nur begangen wurden, um den Termin zu halten. Fehlt dann die Dokumentation der Beladung, aus der hervorgeht, von wann bis wann geladen wurde, wer geladen hat und wann das Gut beim Empfänger sein soll (mit Unterschrift des Absenders), wird das Fahrzeug stillgelegt. Deshalb sollte auch immer das Document de Suivi ausgefüllt, vom Absender unterschrieben und mitgeführt werden. Muster dieser Bescheinigung gibt es bei den Verbänden des Verkehrsgewerbes.

          Quelle : http://www.svg-dresden.de/aktuell/ausland/frankreich
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Sonstige Infos zu Frankreich

            Ich habe sogar ein Muster gefunden wie dieses Dokument aussehen soll.

            http://www.suedlicher-oberrhein.ihk....uster-data.pdf

            Das werde ich mir zu meinen Papieren legen. Wusste davon bisher nichts.

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            • #7
              AW: Sonstige Infos zu Frankreich

              Hier ist die PDF nochmal von einer anderen Seite ohne die Musteraufschrift im Hintergrund . Das Dokument ist direkt in deutsch und französisch : http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...334,bs.1,d.ZWU
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #8
                AW: Sonstige Infos zu Frankreich

                Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                Hier ist die PDF nochmal von einer anderen Seite ohne die Musteraufschrift im Hintergrund . Das Dokument ist direkt in deutsch und französisch : http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...334,bs.1,d.ZWU
                Prima, konnte ich nicht finde. Liegt schon auf der Festplatte.

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