Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #76
    AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

    ...und schon wieder so ein irre langer Beitrag...

    Auf kurzen Strecken in gewissen Landkreisen und Städten funktioniert das schon.

    Da laufen / liefen Pilotprojekte schon seit 4 Jahren. Es musste zwar jede Strecke von der Aufsichtsbehörde genehmigt und vom Verkehrsministerium bestätigt werden, aber es funktionierte.

    Ein gewisses Unternehmen, welches bei einem Landkreis bescheid sagte, dass es in den nächsten Monaten ca. 700 Transporte mit Polizeibegleitung durchführen müsste, haute die Polizisten natürlich vom Hocker. Die Ankündigung, dass noch weitere 500 beabsichtigt seien, hätte die Kreispolizeibehörde in den Wahnsinn getrieben, wenn sie nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die kurze Strecke von der Fabrik bis zu Autobahn von Privatwagen begleiten zu lassen - als Teil des Pilotprojektes.

    Das hat geklappt. Die Polizei hätte das niemals geschafft.

    In einem weiteren Kreis in Nordrhein-Westfalen mussten unglaublich viele Transporte für einen neuen Windpark (Flügel, Maschinenhaus, Masten in einzelnen Segmenten) von der Autobahn bis zur Baustelle begleitet werden - dort hat man dann in aller Eile ein Pilotprojekt für diese Strecke eingerichtet.

    Das hat funktioniert.

    Zu jener Zeit gab es noch keinen BF-4-er. Da hat man sich selbst Begleitwagen gebastelt, die eine Anzeigetafel nach vorn auf dem Dach hatten, auf der man die entsprechenden Dinge auch im Wechsel anzeigen konnte: „Durchfahrt verboten“, „Rechts vorbei“, „allg. Gefahr“, Schrift „Vorsicht“ - „Schwertransport“. Die nannte man dann z. B. „BF-1-Front“.

    Besonderheit:
    - Es waren hauptsächlich Strecken, die laufend befahren wurden und wo die Verkehrssituation genau bekannt war.

    - Es waren immer nur kurze Strecken - vielleicht auch einmal 8 Kilometer „über Land“ ohne viel Verkehr.

    - Es waren zumeist Strecken von großen Firmen bis zu einer schon frei gegebenen Haupt-Straße.

    - Die Strecken befanden sich immer nur in einem Kreis oder einer kleineren Stadt !

    - Die Begleitwagen-Fahrer kamen aus der Region und kannten jede Ecke.

    - Für die Fahrten brauchte man immer nur eine einzige Liste von Fahrauflagen = Verkehrsrechtliche Anordnung, die von einem einzigen Straßenverkehrsamt erstellt wurde - bzw. von der Polizei.


    Deshalb wird diese Privatbegleitung für Strecken innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises sehr schnell und sehr gut laufen.

    Es geht auch bei Städten und Kreisen, die keine Nachbarn sind.

    Soweit es sich sogar um „Pilot-Kreise und Städte“ handelt, die ihre Strecken z. T. schon fertig haben, geht das sofort - falls nicht jemand noch auf die Idee kommt, statt eines kleinen BF-1-Front gleich drei BF-4-er zu setzen.


    Einige Schwierigkeiten wird es allerdings auch geben:

    - Nachbar-Kreise und -Städte müssen / sollten ihre Fahrauflagen abstimmen, sonst will der eine drei Begleiter und der andere nur einen - für eine einzige Strecke.

    - In Kreisen und Städten, die weiter voneinander entfernt sind, braucht man jedes Mal einen anderen „ortskundigen“ Fahrer, der die Fahrauflagen im Schlaf beherrscht.

    - Man braucht ausreichend Fahrer, die intelligent, geschickt und stark genug sind, um die Fahrauflagen für z. B. fünf Fahrzeuge umzusetzen.

    - Die Sachbearbeiter in den Straßenverkehrsämtern müssten irgendwann einmal in der Lage sein, korrekte Fahrauflagen ohne Polizeihilfe zu erstellen. - Fortbildungen dafür sind nicht in Sicht.

    - Bei einer Fahrt nacheinander durch 10 Städte und Kreise oder quer durch eine Großstadt - lieber würde ich mich erschießen.

    Ich glaube an die Religion der einfacheren Kurzstrecken in einem Kreis oder in einer kleineren Stadt.

    Ich glaube an die Religion der Kurzstrecken-Begleitung für Windparks und Groß-Unternehmen.


    Vielleicht kommt man auch irgendwann zu dem Ergebnis, das man doch „Beliehene“ oder „Hilfspolizisten“ (Niedersachsen) braucht, weil die sich nicht strikt an Vorgaben halten müssen.

    Wenn du fragst, ob ich an die Religion der Verwaltungs-Vorschriften glaube:
    Aus dieser Kirche bin ich schon vor langer Zeit ausgetreten....
    :rofl2[1]:
    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

    Kommentar


    • #77
      AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

      Übrigens: So sehen sie aus - der BF-3 + und der BF-4

      Merkblatt - 2015
      Zuletzt geändert von Solo; 09.06.2017, 15:06.
      Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

      Kommentar


      • #78
        AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

        Ich hatte die Ehre einige komplizierte Transporte zu organisieren, das bedeutet, die Strecke festlegen, die Genehmigung beantragen und anschließend diese Transporte mit Begleitfahrzeug abzusichern. Z.B. mit 5m Breite auf 11m Länge im Tiefbet (die Länge der Ladung), Gesamtlänge des Transportes 27m, durch Hamburg. Auf Kreuzungen mal nach links abbiegen, mal nach rechts, zwischen Ampeln. Ich habe für die Polizei den Plan gemacht, wo durch die Gegenrichtung gefahren werden muss und der Gegenverkehr angehalten werden muss. Mit einem Polizeifahrzeug und mit einem Beifahrer, der nicht vorgeschrieben war, sondern den ich mir extra dazu genommen habe, um mit der Handfunke draußen in kritischen Stellen zu aufzupassen, haben wir es wunderbar hinbekommen. Der Kollege - Beifahrer und ich, haben in Kreuzungsbereichen, wo die Polizei eigentlich ihre Arbeit machen sollte, andere Verkehrsteilnehmer angehalten, einfach mit der Hand :). Wenn ich mir da die Absicherung durch BF4 vorstelle :) , das würde gar nicht funktionieren. Denn der würde anschließend nicht nach vorne kommen können. Dann frage ich mich auch, das Posizionieren der BF4 Fahrzeuge in Kreuzungen braucht ja auch seine Zeit, was wenn dann die Ampel aufs rot umspringt? Mit den gelben Rundumleuchten haben die doch auch keine Sonderrechte?

        Was du, Solo, auch angesprochen hast, ist die Kommunikation. Meine Erfahrungen in der Richtung sind teilweise schlecht. Das fängt damit an, dass viele Schwertransportfahrer der Meinung sind, dass nur der Begleiter ein guter Begleiter ist, hinter dem man nicht bremsen muss . Teamarbeit ist für viele ein unbekanntes Begriff. Die Kommunikation wird bei dem Einsatz von BF4 (oder auch BF3+) sehr wichtig. Ich habe mal ein Video von einer Testfahrt gesehen, da haben die bei den Dreharbeiten den Fehler gemacht, dass die drinne in dem Begleitfahrzeug gedreht haben. Da konnte man schön sehen, wie der Begleiter überfordert war. Also er muss ja die WVZ Anlage bedienen, er muss ja auch durch den Mike reden und er muss ja auch ab und zu den Lenkrad halten, ne? :) Wenn er abbiegt, sollte er blinken, er muss ja die StVO einhalten, er sollte auch immer schön in alle Spiegel schauen, Überblick halten, was draußen so los ist.

        Mann könnte ja damit argumentieren, ja, als man sich die BF3 ausgedacht hat, hat man auch nicht daran geglaubt. Nur, die RGST geht davon aus, dass auf einer Autobahn mit einem Seitenstreifen erst ab 4,5m Breite ein BF3 Fahrzeug vorgeschrieben werden soll. Ich habe Jahre lang regelmässig ein 4,4m breiten Transport von Suben nach Goch abgesichert. Mit Umwegen teilweise 1.000 km Strecke. Nur auf 100 davon durfte ich als BF3 arbeiten. Also ehrlich, es musste auch ohne WVZ gehen. Wenn ich der Meinung war, dass wir 2 Spuren brauchen, habe ich einfach ''zu'' gemacht. Ich hatte kein Problem damit, durch ganzes Nürnberg, oder Regensburg 2 Spuren zu blockieren. Wenn jede 2km eine Ausfahrt kommt, geht es auch nicht anders.

        Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass ich die Anlage nicht benutzen durfte. Ich bin sauer, einfach total sauer, dass die Menschen, die die Macht haben, einfach nur spielen, statt sich mit den Problemen dieser Arbeit zu beschäftigen. Ich verkürze es.

        Das Verhältnis des Aufwandes und Nutzens des BF4 Einsatzes ist für mich nicht angemessen.

        Meine Vermutung ist auch, dass diese viele Transporte, wo damit geplant ist, in der Windkraftbranche liegen. Ja, das Werk in Trampe wird wohl zugemacht (da sind außer anderen auch die Testfahrten gelaufen) und allgemein wird es wahrscheinlich mit der Windkraft weniger. Das wird für viele nicht lustig.

        Solo, schön, dass du wieder schreibst!! [smilie=mylove.gif]
        Zuletzt geändert von Helena; 10.06.2017, 08:24.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

        Kommentar


        • #79
          AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

          Zitat von Solo Beitrag anzeigen
          ...Wenn du fragst, ob ich an die Religion der Verwaltungs-Vorschriften glaube:
          Aus dieser Kirche bin ich schon vor langer Zeit ausgetreten....
          Mir ist schlecht, wie soll ich das hier verstehen?

          Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 22.05.2017 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der

          Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) erlassen. Diese Verordnung ist am 23.05.2017 in Kraft getreten.
          Ich glaube, ich muss es alles 10x lesen, was du, Solo, geschrieben hast, irgendwie kann ich es nicht kapieren.
          Zuletzt geändert von Helena; 13.06.2017, 09:16.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

          Kommentar


          • #80
            AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

            Also ich habe es jetzt begriffen, dass es ernst wird. Ich vermute, dass deswegen in Vemags nichts läuft, weil alle Ämter total überfordert sind. Ich glaube, die nächste 3-4 Wochen werden keine Schwertransporte auf den Straßen zu sehen. Dazu kommt noch, dass in dieser Änderung zu Änderung zu Änderung .... :) noch andere Punkte genannt sind, z.B. max. 5 Fahrzeuge in einer Genehmigung. Also da, wo man eine Genehmigung beantragt hat, für 30 Fahrzeuge auf einmal, wird man jetzt 6 solche beantragen müssen? Wie wollen das denn die Ämter schaffen?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

            Kommentar


            • #81
              AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

              Nur, die RGST geht davon aus, dass auf einer Autobahn mit einem Seitenstreifen erst ab 4,5m Breite ein BF3 Fahrzeug vorgeschrieben werden soll.
              Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

              Kommentar


              • #82
                AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                „Nur, die RGST geht davon aus, dass auf einer Autobahn mit einem
                Seitenstreifen erst ab 4,5m Breite ein BF3 Fahrzeug vorgeschrieben
                werden soll.“

                Liebe Helena,
                vielen Dank für diesen Hinweis; viiiiiielen Dank – auch im Namen der Menschen, die GST absichern müssen.

                Diese Vorschrift der RGST widerspricht der StVO, Sie widersprach ihr schon, als die RGST_2013 neu heraus gegeben wurden.

                RGST
                1. Autobahn, 2-streifig, MIT Seitenstreifen – ab 4,50 m
                2. Autobahn, 2-streifig OHNE Seitenstreifen – ab 4,00 m

                StVO
                § 2 Abs. 1 „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“

                Die Entscheidung, ob BF-3 oder nicht hängt also davon ab, ob es eine Fläche gibt, die gar nicht benutzt werden darf: Ein Kinderspielplatz, eine Skipiste, ein Kirmesplatz, ein Seitenstreifen, ein Holzabfuhrweg etc.
                😊
                Wenn es einen Seitenstreifen nicht gibt, dann gibt‘s ihn nicht.
                Wenn es einen Seitenstreifen gibt, dann gibt’s ihn juristisch nicht.
                😊
                Fazit: Diese Regel sollte nicht mehr angewandt werden – nur: sie ist bestehendes Recht.
                Aber: Man müsste dem „höheren“ Recht den Vorzug geben .
                RGST sind nur „Richtlinien“, StVO ist eine „Ordnung“ – das Nächste unter dem „Gesetz“.
                Also: ab in die Tonne. BF-3 immer ab 4,00 m.

                Es geistert aber immer noch in einigen …köpfen die gefährliche Idee herum, den Seitenstreifen doch zu benutzen – zumindest dass eine überbreite Ladung ihn „überstreichen“ dürfte.
                Vor ca. 2 Jahren wurde sogar noch ein offizieller Entwurf für eine Regel vorgelegt, die gerade dieses vorsah – wurde allerdings nicht akzeptiert und gem. StVO entschieden.

                Warum diese Schrott-Regel immer noch angewandt wird ? Man hat es schon immer so gemacht…😊
                Man braucht schon eine Helena, die einen in einem Nebensatz die Nase in diese Leiche stößt…

                PS
                Der Spediteur könnte vielleicht ein BF-3 beantragen. Es darf ja nicht laufend gesetzt werden, weil es teuerer ist als ein BF-2.
                Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                Kommentar


                • #83
                  AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                  Frage: Wie wollen das denn die Ämter schaffen?

                  Antwort:
                  - Gar nicht !
                  - Geht nicht !
                  - Unmöglich!
                  - Man brauchte in ganz Deutschland wohl einige 100.000 neue Sachbearbeiter.

                  Aber immer locker bleiben. Es wird zwar immer wieder Behörden geben, die sich strikt daran halten (wollen) – oder zumindest ungefähr.

                  - „Ihr kriegt das nicht hin – ihr brauchtet viel mehr Leute.“
                  - „Es steht doch so im Gesetz…“
                  - „Ihr habt keine Leute. Ihr habt in kurzer Zeit einen Bearbeitungsstau von vielen Wochen.“
                  - „Wir müssen aber…“
                  - „Ihr könnt aber nicht. Ihr würdet vielleicht nur noch die Hälfte der Anträge schaffen…“
                  - „Wir können doch nicht einfach…“
                  - „Der Antragsteller hat ein Recht auf Bearbeitung. – und das sogar in angemessener Zeit.“
                  - „Aber wenn wir das doch nicht schaffen…“
                  - „?“
                  - „Dann müssen die Spediteure eben warten.“
                  - „Wie lange ?“
                  - „So lange, wie es eben dauert !“
                  - „?“
                  - „Auch wenn es einige Wochen dauern sollte. Wir können nicht schneller !
                  - „?“
                  - „Wir können doch nicht einfach – wir müssen uns doch daran halten !!!“
                  - „Das kriegt ihr nicht hin 😊“
                  - „….“
                  - „Transport-Gewerbe lahm legen. Export-Industrie ausbremsen ? Machen die nicht mit !“
                  - „Wir haben die Gesetze nicht gemacht.!“
                  - Laufende, massive Proteste von euren Spediteuren ?
                  - „…“
                  - „Beschwerden ? Klage ?“
                  - „…und was sollen wir jetzt tun…?“

                  Die gesetzes-treuen Behörden / Sachbearbeiter werden ihr blaues Wunder erleben. Diejenigen, die es doch z.T. hinkriegen, könnten der „Sand im Getriebe“ sein.

                  Die „zwischen-behördliche“ große Keule wird wohl jetzt anfangs öfter ausgepackt und angewandt; nämlich dass die angehörten Stellen sich – wie eigentlich schon immer - bitte nur um die Befahrbarkeit der Strecken zu kümmern haben:

                  Randnummer 106
                  V.4.c (letzter Satz) der Verwaltungsvorschriften (VwV)
                  „Die Zustimmung darf nur mit der Begründung versagt werden, dass die Voraussetzung nach Nummer lV.1.b (RN. 86) in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorliegen.“ (> Die Strecke muss befahrbar sein.)


                  Diese VwV ist nicht umzusetzen.

                  Aber: Nichts wird so heiß gegessen, wie’s gekocht wird.

                  Wie schon gesagt:
                  "...aus dieser Kirche bin ich schon längst ausgetreten..." 😊
                  Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                  Kommentar


                  • #84
                    AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                    Anzahl der Fahrzeuge pro Antrag:

                    Das bricht vielen das Genick !

                    1 Mobilkran (12 t Achslast) – 10 Strecken
                    - Bisher 1 Antrag – für 12 Monate
                    - Jetzt 10 Anträge – für 3 Monate
                    - Pro Jahr: 1 zu 30

                    Groß-Unternehmen haben mehr als einen Kran – die haben gleich 50 und mehr.
                    Also 50 oder 1500 😊

                    (Wie viele Mitarbeiter hat das Amt...?)
                    👷👯👰👸🎅👼👱👲💆💇🙅🙆🙇🙎🙏🙈🙉🙊👶👦

                    Aber vielleicht wird das Ganze noch überarbeitet….
                    👍
                    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                    Kommentar


                    • #85
                      AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                      Jetzt habe ich sehr gemischte Gefühle :) . Es tut gut zu lesen, dass ich in meinen Meinungen doch nicht so daneben bin. Das ist ein sehr beruhigendes Gefühl. Ich fühle aber auch so was wie Verzweiflung.

                      1. Die verdammte 4,5m ... das spreche ich auf jeder Schulung an. Zuletzt vor 4 Wochen in Koblenz. Als Antwort kam: ... DAS IST EIN NEUER PROBLEM

                      2. Wir haben immer mehr Anträge in Vemags in der Spalte ''in Bearbeitung'' und immer weniger werden fertig. Der erste Kunde hat schon mit einem Anwalt gedroht. Ich befürchte, bis die Ämter darauf kommen, dass es so nicht funktioniert, werden viele Transportfirmen pleite.

                      3. Ich werde die neue Verwaltungsvorschrift langsam anfangen studieren zu müssen, weil in der wahrscheinlich noch mehr Ungeahntes steckt. Z.B. haben wir vor ein Paar Tagen diese Ablehnung bekommen:

                      für den o.a. Antrag wird die Zustimmung abgelehnt.
                      Begründung:
                      Aufgrund der Transportmaße ist ein Streckenprotokoll erforderlich. Der Antrag ist hier ansonsten
                      straßenverkehrsbehördlich nicht prüffähig. Auf § 46 Abs. 3 S. 2 StVO wird verwiesen.
                      Das Streckenprotokoll muss mindestens folgende Informationen beinhalten:
                      1. Streckenverlauf ab Landesgrenze für ganz NRW (inkl. Anschlussstellen und Kreuzen bei
                      BABen)
                      2. Grafische Darstellung der Schleppkurven
                      3. Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu:
                      a. Erforderlichkeit von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen auf BABen in NRW (z.B. im
                      Gegenverkehr oder Mobilstellen von Verkehrsschildern)
                      b. Möglichkeit der flüssigen Durchfahrung des beantragten Streckenverlaufs ohne Anhalten
                      und/oder Gefährdung der entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehre auf BABen#
                      Es handelt sich um ein Transport mit den Abmessungen 25,15 x 2,55 x 4 bis 40t . Es ist ein Folgeantrag einer Jahresgenehmigung, die ein Jahr vorher ohne Nachfragen ausgestellt wurde. Jj, es wird nicht lustig. So, und jetzt soll ich gut einschlafen können?
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                      Kommentar


                      • #86
                        AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                        Abmessungen 25,15 x 2,55 x 4 bis 40t
                        Ich würde auch nicht einschlafen können - vor lachen.
                        :rofl2[1]:
                        Das muss ein Irrtum sein. So eine "Mini-Gurke" auf der Autobahn - mit Schleppkurve...
                        Da hat vielleicht jemand an 250 m gedacht.
                        ---> Telef. nachfragen
                        Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                        Kommentar


                        • #87
                          AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Wir haben immer mehr Anträge in Vemags in der Spalte ''in Bearbeitung'' und immer weniger werden fertig.
                          „GST-Recht“ ist für Außenstehende etwas unübersichtlich.
                          Vorgesetzte kennen die Bearbeitung nicht immer genau genug. Vor-vorgesetzte noch weniger. Vor-vor-vor-vorgesetzte gar nicht.

                          Viele haben noch nicht realisiert, dass die neuen VwV keine Welle an Mehrarbeit bringen, sondern dass sie einen Tsunami auslösen.

                          Von wem sollten sie auch erfahren, dass es im Gewerbe und bei deren Kunden „kocht“. Wer könnte ihnen das denn sagen?
                          ��

                          Sollten sich etwa laufend und immer wieder Spediteure und Agenturen direkt da oben melden oder ganz oben – mit dem Zusatz, dass die Mitarbeiter erstklassig arbeiten aber überfordert sind? Sollten Kunden sich jetzt laufend mit Hinweis auf Termine melden? Sollten sie sich etwa nicht nur per E-Mail sondern schon per Post melden und auf wochenlanges Warten hinweisen? …auf Unzumutbarkeit? Sollten sie auf Vertragsstrafen hinweisen, auf Baustopp, Produktions-Stillstand?
                          „Die da unten" ersticken – „Die da oben“ wissen es nicht. Von wem sollten sie es auch erfahren?

                          PS Du bist nicht allein. Es gibt noch andere wartende Antragsteller. Hunderte. Tausende.…alle sauer …alle würden am liebsten….

                          PS PS Unheimlich wichtig: Du musst auch in Zukunft mit den überforderten Mitarbeitern der StVA gut zusammen arbeiten.
                          Zuletzt geändert von Solo; 16.06.2017, 11:03.
                          Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                          Kommentar


                          • #88
                            AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                            Zu der Ablehnung, es geht in Gladbeck von der Beisenstr. weg, gleich auf die Autobahn.



                            Ich vermute, es geht um diese Kurve:



                            Die gelbe Linie ist 25,3m lang. Es sieht eng aus, aber man sollte eigentlich immer auf die Maße ''a'' und ''b'' denken :) . Also verständlich ausgedruckt, da, wo der Königszapfen ist, macht die Fahrzeugkombi ein Knick und dadurch kommt es besser um die Ecke, als es hier auf dem Bild aussieht. Ich vermute, dass die Behörde jetzt prüfen möchte, ob man da vielleicht doch ein BF4, oder 2x BF3+ Fahrzeuge brauchen könnte. Leider geht niemand ans Telefon, ist eine Bandansage da, dass die überfordert sind und wir die per email kontaktieren sollen. Ist vielleicht auch besser, dann hat man Beweise, was bei dem Antrag so abgelaufen ist.
                            Zuletzt geändert von Helena; 16.06.2017, 11:20.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                            Kommentar


                            • #89
                              AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                              Solo, ich bin müde. Wir sehen es ziemlich ähnlich - hast du ein Problem - suche die Lösung. Anständig mit den anderen zusammen. Es funktioniert aber nicht. Es ist ein Kampf gegen den Mühlen. Ich gebe dir ein Bespiel. Sachsen verordnet grundsätzlich immer ein Begleitfahrzeug, wenn eine Kovnoifahrt beantragt wird. 2 Transporte, die diese Abmessungen haben:
                              16,5 x 3,2 x 4,2 40t
                              brauchen auf der Autobahn normaler Weise keine Begleitung, aber außerhalb der BAB schon - eine Absicherung nach Vorne. Also beantrage ich Konvoi - ja. Wäre ja ein Unsinn, dass die sonst 2 Begleitfahrzeuge bräuchten, ohne Konvoifahrt. In dem Augenblick verordnet Sachsen auch auf der Autobahn das Begleitfahrzeug. Ich habe schon als antragsrelevante Mitteilung geschrieben: Konvoi nur außerhalb der BAB. Hat nicht funktioniert. Ich habe mit dem Landesamt telefonisch darüber geredet. Ohne Erfolg. Eigentlich müsste ich einen Anwalt einschalten.

                              Die nächste Sache ist, dass wir uns als Antragsteller eigentlich in den Vorgang nicht einmischen dürfen. Ich darf den Antrag stellen und anschließend nur mit der zuständigen Behörde reden und schreiben. Also, wenn ich diese Regelung respektiert hätte, würde die Hälfte der Transporte nicht rechtzeitig fahren können. Der Witz ist, wir haben es probiert. Wir haben probiert, mit einer Behörde, die niemand mag :), ein gutes Verhältnis auszubauen. Die haben schon grundsätzlich nie auf unsere schriftliche Nachfragen geantwortet. Entweder haben wir die Wirkung der Nachfrage in Vemags gesehen, oder auch nicht. Zu letzt habe ich verboten bekommen emails zu schreiben. Ich habe mir erlaubt in 2 Monaten 11 emails zu schreiben. In aller Anständigkeit. Das war wohl zu viel. Wir sind als Firma umgezogen und jetzt sind wir super zufrieden. Wir sind aber eine kleine Firma und ich habe nicht mehr die Kraft, mich mit den Problemen zu beschäftigen, die auch große Firmen betreffen und die es nicht juckt. Obwohl, ich sollte die Probleme, die auf die Transportfirmen zukommen, nicht unterschätzen :) .
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                              Kommentar


                              • #90
                                AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                                Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                                Wir sind als Firma umgezogen und jetzt sind wir super zufrieden.
                                Man könnte z.Zt. noch über eine Agentur in einem anderen Bundesland beantragen. :-)
                                Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                136525 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 136508.

                                Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X