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Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

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  • Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

    Hallo,

    ich wollte fragen ob es für einen LKW Fahrer überhaupt möglich ist eine Nebentätigkeit am Wochenende auszuüben.
    Angenommen der Fahrer hat eine Arbeitszeit von Montag früh ab 7 Uhr bis Freitag um 13 Uhr bei einer 38,5std. Woche.
    Darf er dann Samstag einen Nebenjob ausführen oder würde das nicht gehen da ein Fahrer 45std. Ruhepause machen muss?
    Oder gilt dies nur für Fahrten oder einer Tätigkeit die dem Beruf des Kraftfahrers entspricht?

    Ist es dem Lkw Fahrer verboten etwas auf diese Weise dazu zu verdienen oder könnte er den Samstag die Arbeit ausführen?
    PS: bei allen anderen Berufen wäre die Frage hinfällig, andere Berufe benötigen nur eine 36std. Ruhepause und diese 45std. Regelung nur den Kraftfahrer betrifft. Ich hoffe jedoch dass ich mich irre.
    Danke im voraus für die hoffentlich gute Aufklärung.

  • #2
    AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

    Leider müssen bei L&R-Regelung alle gewerbliche Tätigkeiten mit aufgezeichnet werden, völlig unabhängig, wer der Brötchengeber ist, also wird es schwierig, mit dem Zuverdienst innerhalb der WRZ...

    Es gibt aber die Möglichkeit, jede 2. Wochenende zu arbeiten, und die Wochenende dazwischen als Ausgleich zu machen!

    Schließlich sind es zB von Freitag Abend 18 Uhr bis Montag früh 6 Uhr 60 Stunden!!
    Wenn man an einem Samstag bis Mitternacht arbeitet, dann sind es bis Montag früh 6 Uhr 30 Stunden verkürzte Wochenruhezeit, 15 Stunden müssen ausgeglichen werden, was mit einer 60-Stunden-Wochenende machbar ist.

    Wichtig:
    Der Hauptarbeitsgeber muss die Erlaubnis für den 2. Job geben!!
    Hat er eine berechtigte Bedenken, so darf er den Zweitjob verbieten!

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    • #3
      AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

      Hallo Bernie. Vielen Dank für die sehr gute Antwort von dir.
      Jetzt weiß ich bescheid.
      Danke

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      • #4
        AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

        Zitat von Standklima Beitrag anzeigen
        ...
        PS: bei allen anderen Berufen wäre die Frage hinfällig, andere Berufe benötigen nur eine 36std. Ruhepause und diese 45std. Regelung nur den Kraftfahrer betrifft. Ich hoffe jedoch dass ich mich irre.
        Wo kommen die 36h Ruhepause her? Die kenne ich nicht....

        Ansonsten ist es eine Rechenübung (in Erweiterung von Bernies Betrachtung):
        Das Zeitfenster, Freitag 13 Uhr bis Montag 7 Uhr umfaßt 66 Stunden.

        Wenn Du freitags um 13 Uhr mit dem Hauptjob fertig bist, sind am Sonntag um 10 Uhr 45h vergangen. Ich gehe davon aus, daß das als reguläre Wochenruhezeit zählt.
        Dann könntest Du z.B. am Sonntag ab 10 Uhr 9 Stunden arbeiten, mit Pausen bis sagen wir 20 Uhr. Von Sonntag 20Uhr bis Montag 7Uhr hast Du wieder 11h Pause.

        Oder Rückwärts: Montag 7 Uhr mußt Du auf der Matte stehen. Du willst mindestens 9h Pause haben, wäre Arbeitsende am Sonntag 22 Uhr. Davor 9h Arbeit plus Pausen sind wir bei Sonntag 12 Uhr. Dann hast Du von Freitag 13Uhr 47 Stunden Pause.

        Oder: Montag 7 Uhr minus 45h, landest Du bei Samstag 10 Uhr. Davor paßt z.B. eine Frühschicht von 2 Uhr bis 10 Uhr.

        Das sieht noch nichteinmal kritisch aus für die Lenkzeit in der (Doppel-) Woche.

        Gruß
        Klaus

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        • #5
          AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

          Ich koennte mich auch taeuschen.... aber soweit ich weiss, ist der Begriff Pause definiert in einer EU Bestimmung.... und gilt soweit ich weiss nur fuer "Fahrertypische" arbeiten.... macht man etwas , dass nicht "Fahrertypisch" ist,darf man das machen.

          Gruss Holger
          Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


          Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





          Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

          "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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          • #6
            AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

            Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
            ...und gilt soweit ich weiss nur fuer "Fahrertypische" arbeiten.... macht man etwas , dass nicht "Fahrertypisch" ist,darf man das machen.
            Schön wärs...
            VO EWG 561/2006 Artikel 4 Abs. e
            „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definier-ten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einenanderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors

            Kommentar


            • #7
              AW: Nebenjob am Wochenende machbar oder nicht?

              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
              Schön wärs...
              VO EWG 561/2006 Artikel 4 Abs. e
              Danke fuer die Information.... aber war schon Mal anders... ist uebrigens bei uns auch nicht moeglich.

              Gruss Holger
              Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


              Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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              • #8
                Moin, ich würde das Thema hier gerne nochmal aufwärmen. sorry, ich hab nicht gesehen daß es das schon gibt und hab ein Neues eröffnet:

                Moin. Ich bin nicht sicher ob das hier reingehört, im Zweifel einfach verschieben. Ich suche Informationen und Erfahrungen zwecks in Teilzeit/auf Abruf/Nebenberuflich LKW zu fahren. Kurz zum Hintergrund: Fester Hauptberuf ist vorhanden, freie WE, flexible Arbeitszeiten. Die Rechnungen sind bezahlt und der Kühlschrank voll.


                ORIGINAL Bernie: Das rechne ich mir für meinen Fall auf jeden Fall auch mal durch, guter Gedanke!

                VG
                Zwölfe
                Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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                • #9
                  Ich sag mal so,Du darfst ja ein WE verkürzen auf 24 Stunden.Dann dürftest du ja neben her arbeiten,quasi den ganzen Samstag. Theoretisch bis Sonntag. Dann 24 Std Pause.Allerdings solltest du auf die 90 Std in der Doppelwoche achten .Das kommende WE geht dann nix wegen der 45 Std.

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                  • #10
                    Ist doch ganz einfach. Laß dir eine Bescheinigung ausstellen, daß du während der Woche kein Fahrzeug gelenkt hast, welches unter die Verordnung 561 fällt. Dann kannst du unbesorgt am Wochenende fahren. Für die Zeit in der Woche brauchst du keine besonderen Nachweise. Die Bescheinigung reicht.


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                    • #11
                      Zitat von Jochen Beitrag anzeigen
                      Ist doch ganz einfach. Laß dir eine Bescheinigung ausstellen, daß du während der Woche kein Fahrzeug gelenkt hast, welches unter die Verordnung 561 fällt. Dann kannst du unbesorgt am Wochenende fahren. Für die Zeit in der Woche brauchst du keine besonderen Nachweise. Die Bescheinigung reicht.

                      So geht es nun mal gar nicht.
                      Auch das gewerbliche Führen eines Fahrzeuges, welches nicht unter die Vorschriften fällt, sowie jede andere gewerbliche Nebentätigkeit sind Arbeitszeit und als solche auf der Fahrerkarte in Form eines Nachtrages zu dokumentieren.
                      Somit wäre die Ausstellung der Bescheinigung eine Lüge.

                      Eine Bescheinigung, wie du sie nennst, darf allerdings auch grundsätzlich nicht mehr ausgestellt werden, der Nachweis über nicht automatisch gespeicherte Zeiten hat per Nachtrag, sowohl digital als auch analog, zu erfolgen. Diese Bescheinigungen werden nur noch anerkannt, wenn ein Nachtrag auf Grund von extrem vielen unterschiedlichen Tätigkeiten nicht zumutbar ist. Man geht hier von 30 und mehr unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die nachgetragen werden müssten.

                      Das oben beschriebene Beispiel mit dem zweiwöchigem Wechsle zwischen 24h und mehr als 45h Wochenruhezeit könnte möglich sein, wenn der Ausgleich z.B. wie von @ Original Bernie beschrieben funktioniert.

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                      • #12
                        @ Jochen und August

                        Genau solche Bescheinigungen hab ich seinerzeit als Student bekommen. Gelbe Scheiben, so groß wie die Tachoscheiben, vom AG blanko unterschrieben. Darauf hab ich einfach das Datum eingetragen und das Datum nach meinem letzten Arbeitstag, unterschrieben daß ich dazwischen keine domumentatiospflichtige Arbeit verrichtet habe und gut wars.
                        Ob das immer ganz legal war? Studieren ist keine gewerbliche Tätigkeit... gefahren bin ich 1-2 mal die Woche.
                        Naja ist 15 Jahre her, verjährt;-D

                        Aber da bin ich bei dir August: In den Modulen wurde klar gesagt daß du, wenn du auf Anordnung des AG z.B. mit einem normalen PKW ne halbe Stunde fährst um nen LKW zu übernehmen dann ist das zwar nicht FAHR-, aber sehr wohl ARBEITSzeit und geht von der Schichtzeit runter.


                        Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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                        • #13
                          Bin im Außendienst. Und sobald wir weisungsgebunden (im Auftrag der Firma) im Auto sitzen, zählt das als Arbeitszeit.
                          Wollte der Arbeitgeber schonmal dran sägen, ist aber wohl rechtlich nix dran zu drehen.
                          Es ist selten zu früh und nie zu spät. Ride long and prosper.

                          Kommentar


                          • #14
                            Dann wünsche ich dem User 12Zylinder viel Spaß beim Nachtrag. Bitte daran denken, daß bei der Eingabe keine Fehler gemacht werden dürfen. Sie lassen sich nämlich nicht berichtigen. Der Nachtrag nur eines Arbeitstages würde bedeuten, Arbeitsanfang eingeben und Arbeitsende bis zur Pause. Danach Anfang Frühstückspause und Ende Frühstückspause. Danach Arbeitsanfang und Arbeitsende bis zur Mittagspause. Danach Anfang und Ende der Mittagspause. Danach Anfang Arbeit bis Arbeitsende. Und dann noch Anfang Ruhezeit bis Ende Ruhezeit. Das war jetzt nur ein Tag. Bei einer fahrt am Wochenende muß das für jeden Arbeitstag wiederholt werden.
                            Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders. Es gehört schon eine Menge Konzentration dazu, die Angaben fehlerfrei nachzutragen.

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                            • #15
                              Zitat von Jochen Beitrag anzeigen
                              Dann wünsche ich dem User 12Zylinder viel Spaß beim Nachtrag. Bitte daran denken, daß bei der Eingabe keine Fehler gemacht werden dürfen. Sie lassen sich nämlich nicht berichtigen. Der Nachtrag nur eines Arbeitstages würde bedeuten, Arbeitsanfang eingeben und Arbeitsende bis zur Pause. Danach Anfang Frühstückspause und Ende Frühstückspause. Danach Arbeitsanfang und Arbeitsende bis zur Mittagspause. Danach Anfang und Ende der Mittagspause. Danach Anfang Arbeit bis Arbeitsende. Und dann noch Anfang Ruhezeit bis Ende Ruhezeit. Das war jetzt nur ein Tag. Bei einer fahrt am Wochenende muß das für jeden Arbeitstag wiederholt werden.
                              Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders. Es gehört schon eine Menge Konzentration dazu, die Angaben fehlerfrei nachzutragen.
                              Hast schon Recht. Das ist weder realistisch noch zielführend. Es geht ja um den Schutz der Fahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer. Da besteht bei jemand der ne Runde fährt wenn er Lust hat und fit ist, und wenn nicht halt nicht eh kein Anlaß zur Sorge.
                              Weil, alles unter 12 Zylinder ist assozial! ;-D

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