Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

FS Klasse C1E

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    Wenn ICH jetzt kündige,was ich am liebsten machen würde,dann würde ich wohl keinen Cent vom Arbeitsamt sehen.
    Wenn du dem Arbeitsamt deine Arbeitszeiten im Vergleich zum Arbeitsvertrag vorlegst und dann auch noch das mit dem ständigen Überladen erzählst, lassen Sie dich in der Regel kündigen und du bekommst auch keine Sperrfrist.
    100 % pure ROCK :5_2_106[1]:

    http://www.rockantenne.de

    Kommentar


    • #32
      Ich hatte letzte Woche schon ein kurzes Gespräch,wo man versuchte,mich abzuwimmeln.
      Gestern habe meinem Ärger dann mal freien Lauf gelassen.
      Habe den Chef gefragt,ob er es für normal erachtet,dass ich in 3 Wochen knapp 90 Überstunden habe.
      Antwort: Es ist halt grad viel zu tun.
      Die Überstunden würden auch nicht abgegolten.
      Daraufhin habe ich für mich entschieden,ab sofort einen 8 Stunden-Tag zu machen und habe dann gestern nach 8 Stunden meine Tour mitten drin beendet.
      Erstaunte Gesichter als ich in der Firma ankam.
      Daraufhin kam dann sofort die Kündigung vom Chef.
      Echt abartig der Laden.
      Jetzt ist natürlich die Frage,kann ich die vielen Überstunden,in der kurzen Zeit,einklagen?
      Wie sind die Erfolgsaussichten?
      Sorry,ist ja eigentlich OT.

      Kommentar


      • #33
        Du hattest wohl ein Festgehalt, wie viel Brutto weiß ich natürlich nicht uns spielt auch keine Rolle. Was steht denn im Arbeitsvertrag bezüglich zu leistende Stunden, Arbeitstage pro Woche und Überstunden?

        Kommentar


        • #34
          Ich bin da ganz offen: 1700 Euro brutto Festgehalt.
          Im Arbeitsvertrag keine Angaben von Wochenstundenanzahl und Arbeitstage pro Woche.
          Nur die (nicht erlaubte) Klausel,dass mit dem Bruttolohn alle Überstunden,Feiertags-,Nacht-oder sonstige Zuschläge abgegolten sind.
          Gesetzliche Spesen kommen noch dazu.

          Kommentar


          • #35
            Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
            Ich hatte letzte Woche schon ein kurzes Gespräch,wo man versuchte,mich abzuwimmeln.
            Gestern habe meinem Ärger dann mal freien Lauf gelassen.
            Habe den Chef gefragt,ob er es für normal erachtet,dass ich in 3 Wochen knapp 90 Überstunden habe.
            Antwort: Es ist halt grad viel zu tun.
            Die Überstunden würden auch nicht abgegolten.
            Daraufhin habe ich für mich entschieden,ab sofort einen 8 Stunden-Tag zu machen und habe dann gestern nach 8 Stunden meine Tour mitten drin beendet.
            Erstaunte Gesichter als ich in der Firma ankam.
            Daraufhin kam dann sofort die Kündigung vom Chef.
            Echt abartig der Laden.
            Jetzt ist natürlich die Frage,kann ich die vielen Überstunden,in der kurzen Zeit,einklagen?
            Wie sind die Erfolgsaussichten?
            Sorry,ist ja eigentlich OT.
            Natürlich kannst du deine Überstunden einklagen. Gerade, weil du erst kurze Zeit dabei bist, schätze ich die Erfolgsaussichten gut ein. Und immer daran denken. Deine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

            Kommentar


            • #36
              Ramaanda,

              ab wann sind es Überstunden, wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist?

              Tarifvertrag (sofern vorhanden), die gesetzliche Arbeitszeitregellung (Problematisch, da es auch die langfristige Ausgleichsmöglichkeit gibt und der AG sich darauf berufen kann) oder was?

              Ohne Stundenlohn, also bei einem Festgehalt, würde ich so einen Arbeitsvertrag ohne Nennung der Sollstunden und Regellung der Überstunden nicht unterschreiben. Eine gewisse Anzahl von Überstunden ist immer akzeptabel, eben ein Geben und Nehmen. Bei ihm war es wohl etwas extrem, dazu kommt noch die Problematik der ständigen Überladung.

              Greenhorn, hake es als Lernfaktor ab.

              Zu bedenken ist auch: Wenn er jetzt die 2-wöchige Kündigung hat, aber sofort freigestellt wurde (was ich jetzt mal unterstelle), dann baut er in dieser Zeit alle Überstunden ab, da noch kein Urlaubanspruch besteht und es sieht vorm Arbeitsgericht schlecht aus. Fährt er weiter bis zum letzten Tag, ist es schon was anderes. In diesem Fall wird Greenhorn wohl den gelben Schein einreichen, was ich aus Sicht eines AG natürlich "Sch...." finde.

              Fragen über Fragen :-)

              Kommentar


              • #37
                Ich bin gestern fristlos gekündigt worden(mündlich).
                Dazu der Satz vom Chef: .....morgen können Sie sich dann wieder beim Arbeitsamt melden.
                Mir kommt der Gedanke erst jetzt...normalerweise kann er mir doch gar nicht fristlos kündigen.
                Ich habe ihm gestern nur gesagt,dass ich in Zukunft nach 8 Stunden Feierabend mache...
                ...ok,ich habe gestern meine Tour abgebrochen,weil 8 Stunden vorbei waren.
                Ich weiss nicht,ob man das als Arbeitsverweigerung auslegen kann.

                Kommentar


                • #38
                  Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
                  Ich bin gestern fristlos gekündigt worden(mündlich).
                  Dazu der Satz vom Chef: .....morgen können Sie sich dann wieder beim Arbeitsamt melden.
                  Mir kommt der Gedanke erst jetzt...normalerweise kann er mir doch gar nicht fristlos kündigen.
                  Ich habe ihm gestern nur gesagt,dass ich in Zukunft nach 8 Stunden Feierabend mache...
                  ...ok,ich habe gestern meine Tour abgebrochen,weil 8 Stunden vorbei waren.
                  Ich weiss nicht,ob man das als Arbeitsverweigerung auslegen kann.
                  Nein, das kann man nicht. Du hast ja nicht die Arbeit verweigert. Niemand kann dich zwingen, ständig unbezahlte Überstunden zu machen, geschweige denn jenseits aller Gesetze.

                  Kommentar


                  • #39
                    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                    Ramaanda,

                    ab wann sind es Überstunden, wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist?

                    Tarifvertrag (sofern vorhanden), die gesetzliche Arbeitszeitregellung (Problematisch, da es auch die langfristige Ausgleichsmöglichkeit gibt und der AG sich darauf berufen kann) oder was?

                    Ohne Stundenlohn, also bei einem Festgehalt, würde ich so einen Arbeitsvertrag ohne Nennung der Sollstunden und Regellung der Überstunden nicht unterschreiben. Eine gewisse Anzahl von Überstunden ist immer akzeptabel, eben ein Geben und Nehmen. Bei ihm war es wohl etwas extrem, dazu kommt noch die Problematik der ständigen Überladung.

                    Greenhorn, hake es als Lernfaktor ab.

                    Zu bedenken ist auch: Wenn er jetzt die 2-wöchige Kündigung hat, aber sofort freigestellt wurde (was ich jetzt mal unterstelle), dann baut er in dieser Zeit alle Überstunden ab, da noch kein Urlaubanspruch besteht und es sieht vorm Arbeitsgericht schlecht aus. Fährt er weiter bis zum letzten Tag, ist es schon was anderes. In diesem Fall wird Greenhorn wohl den gelben Schein einreichen, was ich aus Sicht eines AG natürlich "Sch...." finde.

                    Fragen über Fragen :-)
                    Unbezahlte Überstunden, also die Überstunden, die gerne als mit dem Bruttolohn abgegolten vereinbart werden, sind durchaus legitim. Sie sind aber nur dann legitim, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht unverhältnismäßig übervorteilt wird. Das steht in keinem Gesetz sondern ist schon mehrfach höchstrichterlich entschieden worden. Eine genaue Definition dazu gibt es nicht. Es wird aber allgemein angenommen, dass mit dem Passus im Arbeitsvertrag gelegentliche Überstunden gemeint sind.

                    Der gelbe Schein, falls @Greenhorn den nehmen würde, ist die billigste Lösung für den Arbeitgeber. In den ersten 4 Wochen greift das Lohnfortzahlungsgesetz nicht, d. h. @Greenhorn bekommt Krankengeld.

                    Kommentar


                    • #40
                      Ein kleiner Nachtrag:

                      Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Das gilt insbesondere für eine fristlose Kündigung, die zudem noch begründet werden muss, auch wenn der Arbeitnehmer sich noch in der Probezeit befindet.

                      Kommentar


                      • #41
                        Der gelbe Schein, falls @Greenhorn den nehmen würde, ist die billigste Lösung für den Arbeitgeber. In den ersten 4 Wochen greift das Lohnfortzahlungsgesetz nicht, d. h. @Greenhorn bekommt Krankengeld.

                        Das ist mir auch neu. Ich hatte den Fall noch nie, aber man lernt immer wieder dazu. Wenn die Kündigung wirklich nur mündlich war, wird die Geschichte noch interessant.

                        Halt uns bitte auf dem Laufenden Greenhorn.

                        Kommentar


                        • #42
                          Ich werde weiter berichten und mir vorbehalten,einen Anwalt einzuschalten.
                          Ich habe ja schon viel erlebt,aber die Firma hat echt den Vogel abgeschossen.
                          Ich habe mich ja gestern bereits arbeitslos gemeldet.
                          Nen gelben Schein holen? Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
                          Ausserdem fällt das Krankengeld um einiges geringer aus als das ALG,was mir noch bis Ende Dezember zusteht.

                          Kommentar


                          • #43
                            @all: Kann ich eigentlich den Threadtitel umbenennen?
                            Es geht hier ja eigentlich schon gar nicht mehr um den FS C1E.

                            Kommentar


                            • #44
                              Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                              Der gelbe Schein, falls @Greenhorn den nehmen würde, ist die billigste Lösung für den Arbeitgeber. In den ersten 4 Wochen greift das Lohnfortzahlungsgesetz nicht, d. h. @Greenhorn bekommt Krankengeld.

                              Das ist mir auch neu. Ich hatte den Fall noch nie, aber man lernt immer wieder dazu. Wenn die Kündigung wirklich nur mündlich war, wird die Geschichte noch interessant.

                              Halt uns bitte auf dem Laufenden Greenhorn.
                              Lies mal den § 3, Ziffer 3:

                              Kommentar


                              • #45
                                Oki, danke...wird mich zwar nicht mehr tangieren, aber trotzdem gut zu wissen.

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                236180 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 21, Gäste: 236159.

                                Mit 236.180 Benutzern waren am 26.04.2024 um 11:39 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X