Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

FS Klasse C1E

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
    Bei einem Unfall mit Personenschaden...uiuiui.
    das "uiuiui" kommt nur dann in Frage, wenn die Überladung kausal mit zu dem Unfall beigetragen hat. So ein kleines Tönnchen Überladung wird aber nur selten ausreichen, deswegen gleich den Zusammenhang mit einem Crash herzustellen. Ist also nichts mit "uiuiui". Die Überladung wird ganz normal geahndet, eventuell zusammen mit anderen Vergehen vielleicht noch in Tatmehrheit.

    Kommentar


    • #17
      Das "uiuiui" war nur für den schlimmsten Fall gemeint.

      Vor ca. 20 Jahren hatte ich mal den Fall, als ich noch Werk(fern)verkehr gemacht habe:

      7,49-Tonner auf der Waage und einiges über 9to hatte die Kiste. Natürlich hat unser Dosponent einige DM verloren und zum Ausgleich Punkte kassiert. Der Fahrer (damals Kl. 3) auch, plus die Anzeige: Fahren ohne gültigen FS.

      Ich weiß aber nicht mehr, was damals für ihn daraus geworden ist. Zum Glück war ja auch kein Unfall im Spiel.

      Bei einem 40-Tonner spielt eine Tonne prozentual kaum eine Rolle, bei 7,49 sieht die Welt da schon anders aus.

      Wie dem auch sei: 2,6 Tonnen würde ich an seiner Stelle nicht zuladen.

      Besten Gruß vom Sky

      Kommentar


      • #18
        PS:

        Wenn jemand ein Mofa (Bauartbedingt 25 Km/H) frisiert und wird mit 50 angehalten gibt es auch eine Anzeige:

        Fahren ohne gültigen Führerschein. Der Vergleich mag zwar hinken, aber vielleicht kann uns die neue Moderatorin aufklären.

        Kommentar


        • #19
          Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
          PS:

          Wenn jemand ein Mofa (Bauartbedingt 25 Km/H) frisiert und wird mit 50 angehalten gibt es auch eine Anzeige:

          Fahren ohne gültigen Führerschein. Der Vergleich mag zwar hinken, aber vielleicht kann uns die neue Moderatorin aufklären.
          Ja, der Vergleich hinkt. Wenn ein Fahrzeug bauartbedingt verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
          Aber glaub mir! Im Gesetz steht nicht drin, dass man mit C1 nur Fahrzeuge mit tatsächlichem Gesamtgewicht von unter 7,5 t fahren darf. Zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht, bestehen schon einige rechtliche Unterschiede.

          Kommentar


          • #20
            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
            Ja, der Vergleich hinkt. Wenn ein Fahrzeug bauartbedingt verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
            Aber glaub mir! Im Gesetz steht nicht drin, dass man mit C1 nur Fahrzeuge mit tatsächlichem Gesamtgewicht von unter 7,5 t fahren darf. Zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht, bestehen schon einige rechtliche Unterschiede.
            Da warst du schneller als ich...genau das wollt ich auch grad schreiben...was ich noch zusätzlich sagen kann,ist,das nicht nur die Betriebserlaubnis bei einer bauartbedingten Veränderung erlischt,auch erlischt dann in den meisten Fällen der Versicherungsschutz und man trägt bei einem Unfall den Schaden alleine

            Kommentar


            • #21
              Ihr habt wohl Recht und ich will den "Teufel" auch nicht an die dafür vorgesehene Wand malen.

              Über eine 1 To Zuladung mehr als erlaubt wird bei einem 7,49-Tonner trotzdem ziemlich teuer, da es ja prozentual geahndet wird, wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß.

              Die Sache mit dem Fahren ohne gültigen FS weiß ich eben nur aus der beschriebenen Erfahrung. Ich glaube aber noch zu Wissen, dass unser Fahrer damals ca. 3 Monate Sperre bekommen hat und eine Zeit lang im Lager arbeiten durfte.

              Ob es wegen der Überladung war, wag ich zu bezweifeln.

              Wie dem auch sei, ich bin da kein Experte und eine Diskussion ist ja dafür da, dass man hinterher wieder etwas schlauer ist. Mich würde eine Statement von BAB2 (mist, den Namen weiß ich jetzt nicht) interessieren.

              Besten Gruß vom Nachtkutscher

              Kommentar


              • #22
                dann wollen wir mal rechnen: 1 Tonne Überladen bei einem 7,49 Tonner sind ca. eine Überladung von 14%...
                laut Bußgeldkatalog macht das 30,- Euro ohne Punkte
                guckst du hier:http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

                Kommentar


                • #23
                  Na prima, dann kann ich ja bis 42to für 30 Euronen durch die Gegend fahren. Letzte Nacht hatte ich trotz Berger light knapp 41 und hab mir schon Gedanken gemacht.:10_1_138[1]:

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                    Na prima, dann kann ich ja bis 42to für 30 Euronen durch die Gegend fahren. Letzte Nacht hatte ich trotz Berger light knapp 41 und hab mir schon Gedanken gemacht.:10_1_138[1]:
                    Sky,die Berechnung gilt für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t ...bei 40-Tonnern gibt es bei mehr als 5% Überladung Punkte

                    Kommentar


                    • #25
                      Lieber Stefan

                      5% von 40 Tonnen GG = 2 Tonnen. Drum schrieb ich ja bis 42to. Beim 7,5er sind es 374,5kg, also sollte unser Freund auf keinen Fall 2,6to laden. So, genug warm gerechnet...ich war mal wieder im Sauerland und da frieren die Autoscheiben schon zu. Der nächste blöde Winter kommt bestimmt.

                      Besten Gruß vom Sky

                      Kommentar


                      • #26
                        Hab meiner Firma mal Bescheid gestossen.
                        Antwort vom Chef und Dispo: Das merkt doch keiner,aber ich dürfte mich natürlich weigern,überladen rumzufahren.
                        Hab zur Zeit eine Wochenstundenanzahl von ca.80 std. und arbeite mal 7, mal 6 Tage.
                        Von der vereinbarten 5 Tage Woche keine Spur.
                        Also ich weiss nicht,ob ich da bleiben soll und diese Überladungen schmecken mir gar nicht.
                        War gestern 17 Stunden unterwegs.
                        Also irgendwo hörts auf.
                        Muss jetzt wieder los.
                        Bis die Tage!

                        Kommentar


                        • #27
                          Wenn du unter diesen Bedingungen da bleibst musst du dich nicht wundern, das du solche Antworten kriegst... viel Spaß!
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #28
                            Hey,ich bin erst seit 2 Wochen dort beschäftigt.War vorher über 1 Jahr arbeitslos.
                            Wenn ICH jetzt kündige,was ich am liebsten machen würde,dann würde ich wohl keinen Cent vom Arbeitsamt sehen.
                            Am liebsten würde ich fristlos kündigen.

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                              Lieber Stefan

                              5% von 40 Tonnen GG = 2 Tonnen. Drum schrieb ich ja bis 42to. Beim 7,5er sind es 374,5kg, also sollte unser Freund auf keinen Fall 2,6to laden. So, genug warm gerechnet...ich war mal wieder im Sauerland und da frieren die Autoscheiben schon zu. Der nächste blöde Winter kommt bestimmt.

                              Besten Gruß vom Sky
                              Bist du sicher, dass die Überladung in Prozenten vom zul. Gesamtgewicht berechnet werden?
                              Vorweg, ich habe keine Ahnung. Aber bisher dachte ich immer, dass die Überladung in Prozent von der möglichen Zuladung angegeben wird.

                              Kommentar


                              • #30
                                Hi Ramaanda

                                Ich bin mir ziemlich sicher dass es um das GG geht, so lese ich es auch aus dem Link, den Stefan reingesetzt hat. Eins darf man dabei aber auf keinen Fall vergessen: Die zulässigen Achslasten.

                                Du kannst unter 40to haben, aber z.B. die Hinterachse der SZM wegen ungleichmäßiger Beladung total überladen. Dann bekommst du auch einen verbraten.

                                Fazit: Wenn schon überladen, dann ordentlich auf die Achsen verteilt.

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                152302 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 13, Gäste: 152289.

                                Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X