Zitat von dathoschy
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(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es ergibt sich aus dem Rechtsverständnis eines Schutzgesetzes, welches ja nur die Mindestbedingungen festlegt, dass bessere Bestimmungen auch rechtsgültig sind, wenn sie vereinbart wurden.
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