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Schwertransport-ist das eigentlich erlaubt?

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  • Schwertransport-ist das eigentlich erlaubt?

    Hier mal ein Erlebnis aus meiner letzten Nacht. Ich fahre ganz entspannt in Nürnberg Richtung Graz los und hoffe auf eine entspannte Nacht. Leider wurde sie kurz nach dem Kreuz Altdorf so entspannt, dass mir fast die Füße eingeschlafen sind. Unmittelbar vor mir tauchen auf einmal 2 Schwertransporter mit extremer Überbreite auf( sie brauchten fast beide Fahrspuren). Begleitet wurden sie nur von einem Schwertransport-Begleitfahrzeug. Auf der Leuchttafel war Überholverbot für alle Fahrzeuge eingeschaltet. Wir rasen nun also mit einer Geschwindigkeit von im Schnitt 50km/h dahin, wenn ein Berg in Sicht kam gings dann runter auf 20km/h. Dolles Ding so mitten in der Nacht umzingelt von erholungssüchtigen Urlaubern, die fast ihre Lenkräder aufgefressen haben. In den Verkehrsmeldungen und auch auf dem TMC keine Rede von solcherlei Behinderung. Nun meine Frage, welche mir ja vielleicht der ein oder andere beantworten kann. Dürfen solche Transporte nicht eigentlich nur mit Begleitung der Polizei durchgeführt werden? Ich nahm immer an, wenn Schwertransporte überhaupt nicht überholt werden können oder dürfen, ist dies vorgeschrieben. Klärt mich mal auf.
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Tach!

    Soweit ich weiß liegt es bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, die auch die Sondergenehmigung für den Transport ausstellt, ob sie Polizeibegleitung anordnet oder nicht. Einige dieser Behörden haben im Vorfeld ein Streckennetz ausgearbeitet auf dem solche Transporte ohne Polizeibegleitung stattfinden dürfen, auch auf Bundesstraßen. Ich weiß aber nicht bis zu welchen Fahrzeugabmaßen das geht, ich dachte eigentlich bis 4m.
    Trotzdem finde ich es unverantwortlich, daß die sich das so einfach machen.
    Cheers!
    www.stirnfett.de

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    • #3
      Ich habe mal gegoogelt.......Polizeibegleitung ist i. d. R. außerhalb der BAB ab einer Breite von mehr als 3,50 m erforderlich. Auf der BAB ist i. d. R. erst ab einer Breite von mehr als 5, 50 m eine Polizeibegleitung erforderlich. In Einzelfällen kann aber auch schon bei geringeren Transportbreiten eine Polizeibegleitung angeordnet werden (z. B. enge Ortsdurchfahrt oder Straßen, Baustellen, Kreisverkehre, Absenken des Transportes wegen Überhöhe erforderlich etc.).

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