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ADR und Beifahrer

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  • ADR und Beifahrer

    Moinsen!
    Da ich ja nun endlich bald Ferien hab darf ich dann auch wieder ans Steuer.
    In den sechs Wochen Ferienarbeit möchte ein Kumpel mitkommen, er hat selber CE aber kein ADR. Mein Chef hätte sicher nichts dagegen, wenn er auch mal fährt. Schafft ja auch ein bissi was
    Wie is denn das jetzt, wenn ich zum Beispiel am Dienstag ADR gefahren habe und mein Kumpel deswegen nicht am Steuer saß und am Donnerstag fährt er gerade mit "normaler" Fracht und wir werden kontrolliert. Könnte sowas Probleme geben?
    Ich hatte früher oft Praktikanten oder Neulinge zum Anlernen dabei aber die hatten den Schein alle, deswegen bin ich mir in dieser Situation nicht so ganz sicher.

    Cheers.
    Gunnar.
    www.stirnfett.de

  • #2
    Ich hab dir mal ein ähnliches Thema raus gesucht-da steht einiges dazu
    Alle Themen für Gefahrgutangelegenheiten und Ladungssicherung sowie Lenk-und Ruhezeiten werden hier behandelt.
    Alle Moderatoren


    Wenn du ADR fährst,brauchst du auf jeden Fall für den Beifahrer eine 2. vollständige Schutzausrüstung nach ADR.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Na Mensch, da is ja schon alles geklärt. Supi!
      Im Prinzip reicht es also aus, wenn mein Kumpel als Praktikant oder auch als Urlaubsvertretung geführt wird. Die zweite Schutzausrüstung is sowieso an Bord, wenn mein Nachfolger meine Ordnung nicht durcheinander gebracht hat :classic:

      Danke für den Link, Snowdog! :cheers:
      www.stirnfett.de

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      • #4
        Probleme kann es nur während des ADR-Transportes geben...
        Früher mußte der Beifahrer den ADR-Schein haben...
        meines Wissens nach hat sich das aber geändert.
        Es muß aber eine 2.ADR-Schutzausrüstung für den Beifahrer vorhanden sein

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        • #5
          Genau, das sind oder waren ja auch meine Bedenken. Besonders, wenn anhand der Fahrerkarte zu sehen ist, daß der Beifahrer an Tagen ohne Gefahrgutladung auch mal gefahren ist. Aber offensichtlich ist nur der "aktive" Fahrer bei einer Kontrolle interessant.
          www.stirnfett.de

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          • #6
            Hallo GunnarOlaf,

            brauchst dir keine sorgen zu machen, den Kontrollorgane ist es egal was vor vorher gefahren worden ist. Wichtig ist nur das wenn ADR gefahren wird der Transportführer bei der Kontrolle eine gültige ADR Schulung hat.
            Die ADR Ausrüstung muß pro Fahrzeugbesatzung vorhanden sein.

            MFG
            Lord Dragon

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            • #7
              Meine Vorredner haben ja schon einiges geschrieben.
              Es sei noch gesagt, daß wenn keine Zusatzbestimmungen in einer Fahrwegsbestimmung festgelegt sind, die dies ausschliessen, darfst Du dennoch nur einen Beifahrer mitnehmen, wenn Du dies schriftlich von Deinem Chef bestätigt bekommen hast, als "Einweiser" etc. deklariert. Ansonsten gilt er als Passagier und dies ist laut ADR nicht zulässig.
              Desweiteren sollte er neben der bereits besagten Schutzausrüstung vielleicht auch mal einen Blick in die Schriftlichen Weisungen geworfen haben vor Fahrtantritt.
              Und immer schön die Tafeln zuklappen, wenn er an`s Steuer tritt, auch wenn die Ladung komplett gelöscht wurde nach ADR ;)

              Grüße
              Ruhrpottjung

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              • #8
                Dieses Thema hatten wir am WE auch beim Forumstreffen und die Meinungen gingen da auseinander...
                angeblich gibt es seit diesem Jahr eine Neuregelung,das der Beifahrer auch einen ADR-Schein braucht...
                das eine 2.Schutzausrüstung vorhanden sein muß,ist klar...
                aber weiß jemand etwas genaueres(mit Gesetzeshinweis),ob der Beifahrer einen ADR-Schein benötigt???

                Kommentar


                • #9
                  Also laut ADR-Recht 2011 müssen "an der Beförderung gefählicher Güter auf der Starße beteiligte Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer eine Unterweisung" erhalten.
                  Brauchen also keinen ADR-Schein, jedoch besagte Unterweisung.

                  Zum nachlesen hier Kapitel 1.3 sowie 8.2.3:

                  V8 - Aus Freude am Tanken....

                  Kommentar


                  • #10
                    Hallo nach dem ich am letzten we verspätet zum forumstreffen gekommen bin. hat mich die frage zum (Schampf-ADR) Adr keine ruhe mehr gelassen.
                    Vorhin als ich hier ins forum geschaut habe war die frage schon gestellt.
                    Jetzt habe ich meinen Ausbilder bei dem ich meinen Adr-Schein gemacht habe angerufen. Dabei hat er folgendes erzählt.

                    1. Der Fahrzeugführer muß einen gültigen ADR-Schein besitzen.
                    2. Die Beifahrer müssen eine Unterweisung von einer Unterweisungsberechtigten Person erhalten haben. (was auch immer das heißen mag).
                    3. Es dürfen keine Betriebsfremde Personen mitgenommen werden. (Soll heißen die Personen müßen in einen Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen).
                    4.1 Zur Sicherheit sollte eine Bescheinigung mitgeführt werden, die die Personen auflistet die zu diesen Transport zählt.
                    4.2 Die Firma (im Büro) sollte telefonisch auskunft geben können welche Personen und wieviele bei den Transport gehören. (Für den Fall der Fälle)
                    5. Für jede Person die mitfährt muß eine PERSÖNLICHE Schutzausrüstung vorhanden sein.

                    Und jetzt kommts.

                    Es wird unterschieden zwischen Fahrzeugführer, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer.
                    Bei einen Adr dürfen keine personen die der Firma fremd sind Mitfahren.

                    Der Fahrer braucht keine ADR-Bescheinigung. Sondern nur eine Unterweisung.
                    Der Beifahrer braucht auch keine ADR-Bescheinigung. Sondern auch nur eine Unterweisung.
                    Der Fahrzeugführer braucht eine ADR-Bescheinigung.

                    Also wenn man alle unterwegs ist, ist man der Fahrer und Fahrzeugführer in einer Person.
                    Wenn man zu zweit unterwegs ist, kann der Beifahrer der Fahrzugführer sein, und der Fahrer lediglich der Fahrzeuglenker.
                    Allseit bekanntes Beispiel: Fahrlehrer, Fahrschüler. Da ist ja der Fahrschüler der Fahrzeuglenker und der Fahrlehrer bleibt der Fahrzeugführer. Weil der Fahrschüler ja da hinfahren muss wo ihm der Fahrlehrer es sagt.
                    Genauso ist es beim Bund. Der Unteroffizier bleibt der Fahrzeugführer auch dann wenn er nur danebensitz. und ein Manschaftsdiestgrad das Fahrzeug fährt.

                    Er sagt aber auch das es EU-länder gibt in denen alle Personen die beim Transport anwesend sind den ADR-Schein brauchen.

                    ((((Dies ist eine auskunft eines ausbilders und keine Rechtsauskunft die für eventuelle unannemlichkeiten in anspruch genommen werden kann. Dafür dann einen Rechtsanwalt nehmen))))

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      Wenn man zu zweit unterwegs ist, kann der Beifahrer der Fahrzugführer sein, und der Fahrer lediglich der Fahrzeuglenker.
                      Also das wäre mir als Fahrzeugführer mit ADR-Schein ja mal garnicht geheuer und das bezweifele ich ehrlich gesagt auch!

                      Alles andere habe ich vorhin, so wie du auch, schon geschrieben..



                      Kapitel 1.3 sowie 8.2.3....
                      V8 - Aus Freude am Tanken....

                      Kommentar


                      • #12
                        Ich habe das wiedergegeben was mich mein ehemaliger ausbilder sagte vorhin am tel.
                        danach habe ich noch versucht beim BAG anzurufen. Da kam dann aber die aussage Sie rufen ausserhalb der Bürozeiten an.
                        Heißt für mich das ich es morgen nochmal versuchen werde.

                        Zu meiner zeit beim Bund. 1987 stand das sogar so, vom sinn her, in den Fahrbefehlen drin.
                        wie es die BAG sieht weiss ich morgen. denn rufe ich dort wieder an.

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                        • #13
                          Das war auch nicht gegen dich gerichtet Celedar!

                          Aber was vor 25 Jahren mal beim Bund Gültigkeit hatte, muss heute erst recht nicht mehr gültig sein. Vorallem weil es vom "Bund" kam... Im ADR gibt es spätestens aller 2 Jahre Änderungen.
                          Bei solchen Dingen ist es immer wichtig, dass man irgendetwas schriftliches hat, und nicht irgendeine telefonische Bestätigung, denn das bringt dir garnix.
                          V8 - Aus Freude am Tanken....

                          Kommentar


                          • #14
                            Da gebe ich dir vollkommen recht absorber.

                            Daher wird einer meiner fragen auch sein wo ich es schriftlich finden kann.

                            und gegen mich richten??? so schnell geht das gar nicht (Schwampf drüber)

                            Kommentar


                            • #15
                              Die Schwampfs verfolgen uns so langsam. :-)

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