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Wohnmobil zählt auch als Wohnung

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    Der Orginal Artikel kommt von hier


    Hartz-IV-Empfänger müssen nicht unbedingt in einer Immobilie leben, um Kosten für ihre Unterkunft ersetzt zu bekommen. Es kann auch ein Wohnmobil sein, wie ein Gericht entschied.

    Wer als Hartz-IV-Empfänger in einem Wohnmobil lebt, bekommt die Betriebskosten für sein Gefährt teilweise ersetzt. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel. Das Fahrzeug sei wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen würde. Wegen der Ersparnis von Wohnungsmiete könnten Steuern und Versicherung erstattet werden. Sprit oder Kosten für Wartung und Pflege hingegen werden nicht bezahlt, da diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen (Az. B 14 AS 79/09 R).

    Der 55 Jahre alte Kläger aus Kaiserslautern war 2005 arbeitslos geworden und zog in sein 20 Jahre altes Wohnmobil. Für das Leben in seinem fahrbaren Zuhause erhielt der Mann anfangs nur den damaligen Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro. Nach einem Widerspruch bekam er auch Geld für seine Propangasheizung. Zusätzlich wollte der Hartz-IV-Empfänger die monatlichen Kosten für Kfz-Steuer (15 Euro), Kfz-Versicherung (20 Euro), Diesel (100 Euro), Pflege (20 Euro) und Wartung (50 Euro) übernommen wissen. Das Landessozialgericht lehnte die Forderung ab und führte aus, dass nur Nebenkosten bezahlt werden, die direkt mit dem Wohnen zusammenhängen – also etwa die Heizung.

    Das BSG folgte der Sichtweise des Mannes nun teilweise: Die Kosten für die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung müssen übernommen werden, ebenso die Heizkosten. Auch Reparaturen könnten erstattet werden, entschied das Gericht grundsätzlich – allerdings hatte der Mann diese Kosten nicht mit Rechnungen belegt. Keinen Anspruch hat er auf die Übernahme seiner Spritkosten, da der „Kraftstoff für die Funktion des Wohnmobils als Unterkunft nicht erforderlich“ sei.

  • #2
    Na,da weiß man ja,wo man als Rentner später mal leben wird in diesem Staat...

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Na,da weiß man ja,wo man als Rentner später mal leben wird in diesem Staat...
      Ich hoffe nicht, das ich in einem Trailerpark ende...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

      Kommentar


      • #4
        Braucht man dann eine Hausratversicherung oder ne Kfz-Haftpflicht mit Kasko ? :)
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

        Kommentar

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