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2.Frage zu Digi-Tacho!!!

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  • 2.Frage zu Digi-Tacho!!!

    wann muß man,wenn man ins Ausland fährt dieses im Digi-Tacho eingeben???
    Direkt an der Grenze???
    oder erst,wenn ich in dem Land Pause mache???

  • #2
    Während der Fahrt musst und kannst du keine Eingaben zu den Ländern machen. Einfach zum Feieraben das Land bei `Ende Land`eingeben und das wars.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Auch hier hat Holger Recht. Während der Fahrt kommst du nicht mal ins Menü. Es würde auch gar keinen Sinn machen den Grenzübertritt direkt zu dokumentieren. Wichtig ist die Eintragung zum Schichtende... um zu sehen ob deine Tour innerhalb eines Landes oder innerhalb der EU stattfindet. Also ob die nationalen oder die Regelungen der EU für den Gütertransport gelten.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Ich hab es bisher auch so gehandhabt...
        man hört aber immer wieder bei Kollegen,das sie extra in der Grenze anhalten,kurze Pause machen ,um dann den Digi-Tacho auf das Ausland einzustellen...
        Da man die Tachoscheibe ja auch nicht an der Grenze wechseln muß,konnte ich mir nicht vorstellen,das es beim Digi so ist....
        nu weiß ich es ja:)

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        • #5
          Hallo. Wir haben vor kurzem von der Firma die Anweisung erhalten,bei Fahrten nach Frankreich den Tacho umzustellen,da es mehrere Strafen gesetzt hat,die nicht anzufechten waren! Ich persönlich vergeß das grundsätzlich,zudem finde ich das ganze lächerlich,wofür haben wir eigentlich GPS an Bord?? Frag mich ja schon immer,welche unnützen Hohlköpfe solchen Mist entwicklen. Schöne Grüße Andi.

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          • #6
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            Ich hab es bisher auch so gehandhabt...
            man hört aber immer wieder bei Kollegen,das sie extra in der Grenze anhalten,kurze Pause machen ,um dann den Digi-Tacho auf das Ausland einzustellen...
            Das einzige was du umstellen kannst ist die Ortszeit... aber das ist in Frankreich z.B. nicht nötig... wir leben in der gleichen Zeitzone. Fährst du nach England... dann tellst du die Zeit um um dich zu orientieren. Für die Aufzeichnungen im Tachografen ist es völlig egal... und wenn du die Zeitzone von Timbuktu eingestellt hast... Erst wenn du deine Schicht beendest, also in die Schichtpause gehst, dann stellst du auf das entsprechende Land um.
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            Da man die Tachoscheibe ja auch nicht an der Grenze wechseln muß,konnte ich mir nicht vorstellen,das es beim Digi so ist....
            nu weiß ich es ja:)
            Richtig... die analoge Tachoscheibe bleibt auch drin, und die Uhr bleibt immer auf die Zeitzone des Zulassungslandes des Fahrzeugs eingestellt.
            MfG Der Tommy...
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            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Zitat von lapa Beitrag anzeigen
              Hallo. Wir haben vor kurzem von der Firma die Anweisung erhalten,bei Fahrten nach Frankreich den Tacho umzustellen,da es mehrere Strafen gesetzt hat,die nicht anzufechten waren! Ich persönlich vergeß das grundsätzlich,zudem finde ich das ganze lächerlich,wofür haben wir eigentlich GPS an Bord?? Frag mich ja schon immer,welche unnützen Hohlköpfe solchen Mist entwicklen. Schöne Grüße Andi.
              Na ist ja eine ganz tolle Idee... man hört ja des öfteren, das die Franzosen viele Regelungen so auslegen wie sie es wollen. Wenn ich also entsprechend der EU-Regelung 561/2006 fahren möchte muss der Transport grenzüberschreitend sein.

              VO (EG) 561/2006
              KAPITEL IV
              AUSNAHMEN
              Artikel 11
              Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr,
              die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden,
              längere Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten oder
              kürzere Höchstlenkzeiten als nach den Artikeln 6 bis 9
              festlegen. In einem solchen Fall muss der Mitgliedstaat die
              relevanten kollektiven oder anderen Vereinbarungen zwischen
              den Sozialpartnern berücksichtigen. Für Fahrer im grenzüberschreitenden
              Verkehr gilt jedoch weiterhin diese Verordnung.


              Daher halte ich es für einen Schnitt ins eigene Fleisch, wenn man direkt an der Grenze so tut, als würde eine neue Schicht beginnen. Dann könnte man u.U. davon ausgehen das die nationalen Regelungen des Landes gelten... Wenn man es genau und spitzfindig auslegt muss bei dieser Eintragung auch wirklich die Schicht enden und beginnen... wie lang müsste die Schichtpause in diesem Fall mindestens sein? Ich halte das Vorgehen für falsch, außerdem bringt es nach meiner Meinung nichts, außer unter Umständen Ärger...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Eine Tachoscheibe mußte ja nun mal irgendwann gewechselt werden, weil nur 24 Stunden drauf passen, aber die Fahrerkarte kann doch die ganze Woche drin bleiben oder irre ich mich da? Wenn sie zum Feierabend raus genommen wird, wird man nach dem Land gefragt - ist eindeutig. Läßt man sie drin, Umstellung auf Pause, Frage nach Land kommt nicht, was nun? Ist das schlimm? Glaube nicht.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                  Eine Tachoscheibe mußte ja nun mal irgendwann gewechselt werden, weil nur 24 Stunden drauf passen, aber die Fahrerkarte kann doch die ganze Woche drin bleiben oder irre ich mich da? Wenn sie zum Feierabend raus genommen wird, wird man nach dem Land gefragt - ist eindeutig. Läßt man sie drin, Umstellung auf Pause, Frage nach Land kommt nicht, was nun? Ist das schlimm? Glaube nicht.
                  Schlimm....weiß ich nicht,liegt an deinem Geldbeutel. 35 Euro pro fehlende Eingabe find ich persönlich schon ne Hausnummer und schlimm.
                  Gruß Holger :D:D

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                    Schlimm....weiß ich nicht,liegt an deinem Geldbeutel. 35 Euro pro fehlende Eingabe find ich persönlich schon ne Hausnummer und schlimm.

                    Tut mir leid, kann dem nicht folgen. Ich bediene den digitalen Tacho als Alleinfahrer so: Wochenbeginn Karte rein, alle Angaben machen die abgefragt werden. Wenn Pause, dann umstellen auf Pause. Wenn Ruhezeit, umstellen auf Pause ( gibt ja kein anderen Knopf dafür ). Analog zur Scheibe, die blieb ja über Nacht im FV auch drin falls da nicht grad der Tausch der Scheibe erfolgen mußte. Wochenende Karte raus, Angaben machen die abgefragt werden. Selbst wenn ich weiß, daß ich Montag wieder fahre und kein anderer, könnte die Karte am WE drin bleiben. Wäre nur heiß, wenn der LKW auf Firma steht und Schlüssel aus der Hand gegeben wird.
                    So, kein anderer hat den LKW während der Woche gefahren als ich, er wurde auch nicht ohne Karte bewegt. Auf meiner Karte sind alle Fahrten, Arbeiten, Pausen und Ruhezeiten dokumentiert, also alles nachgewiesen. Wo habe ich jetzt Zeiten nicht nachgewiesen. Besser gehts doch gar nicht.

                    Da dies nur meine Logik dazu ist und ich mir nicht alle neuen Vorschriften genau durchlese, ist mir sicherlich dazu das schriftliche durch die Lappen gegangen. Eine Kontrolle hatte ich glücklicher Weise dazu auch noch nicht, sodaß ich daher von der Seite der Polizei auch noch keine Rückmeldung habe. Wäre schön die entsprechende Vorschrift mal hier zu haben.

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                    • #11
                      Vergleiche FAQ BAG: http://www.bag.bund.de/cln_011/Share....html?nn=12824

                      und:

                      Auszug aus der:

                      Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)

                      II. ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS

                      2. Funktionen

                      Mit dem Kontrollgerät müssen folgende Funktionen gewährleistet sein:
                      - Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Karten,
                      - Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung,
                      - Zeitmessung,
                      - Überwachung der Fahrertätigkeiten,
                      - Überwachung des Status der Fahrzeugführung,
                      - manuelle Eingabe durch die Fahrer:
                      - Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages,
                      - manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten,
                      - Eingabe spezifischer Bedingungen,
                      - Unternehmenssperren,
                      - Überwachung von Kontrollen,
                      - Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen,
                      - Integrierte Tests und Selbsttests,
                      - Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher,
                      - Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher,
                      - Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten,
                      - Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten,
                      - Anzeige,
                      - Ausdrucken,
                      - Warnung,
                      - Herunterladen von Daten auf externe Datenträger,
                      - Datenausgabe an zusätzliche externe Geräte,
                      - Kalibrierung,
                      - Zeiteinstellung.


                      die komplette VO findest du hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...2R1360:DE:HTML
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Was wo einstellen?

                        Soviel mir bekannt ist, erst wenn Du mit einer großen Pause beginnst/endet.
                        Ich weiß nicht, was Du für einen Digi hast. Schau einfach mal hier rein.
                        Bei den manuellen Eingaben finde ich nur den Punkt für Arbeitsbeginn und -ende und nicht während der Durchfahrt über Ländergrenzen. Sollte auch bei den anderen so funktionieren.



                        MFG
                        Wer weiß, daß er nichts weiß, weiß oft mehr als die, die meinen zu wissen, daß sie etwas wissen ;-))

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