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Konvoi überholen, aber wie?

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  • Konvoi überholen, aber wie?

    Folgende Situation, kein LKW Überholverbot. Vor mir fahren LKW dicht an dicht ca. 75 km/h. Wenn ich nun zum überholen ausschere und überhole, kann ich nach dem nächsten LKW nicht ein scheren.

    Ich müsste eigentlich alle überholen um schneller fahren zu können aber ich komme wegen der zu dicht auffahrenden LKW nicht dazwischen.

    Nun gibt es neue Bestimmungen die das überholen zeitlich begrenzen und ein Minimum an Geschwindigkeitsüberschuss vorschreiben.

    Was ist nun hier erlaubt und was darf ich gar nicht?

  • #2


    Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 2008 vom OLG Hamm:





    ...Dauert ein Überholvorgang mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h (§ 5 Abs. 2 S. 2 StVO) auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver, wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird...


    Sinn und Zweck: Eine längerfristige Behinderung des Allgemeinverkehrs soll vermieden werden.


    80 Euro plus Verwaltungsgebühren, schätzungsweise 1 Punkt.

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    • #3
      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
      Dauert ein Überholvorgang mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h (§ 5 Abs. 2 S. 2 StVO) auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver, wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird.
      Ein Überholvorgang. Aber in der beschriebenen Situation sind es mehrere Überholvorgänge hintereinander. Insofern passt dieses Urteil nicht ganz, denn es findet ja kein Elefantenrennen statt, mit Differenzgeschwindigkeiten von 0,1 km/h. Meiner Meinung nach ist das Überholen einer ganzen Kolonne von Kollegen durchaus erlaubt, wenn man 10 km/h schneller ist.
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Das sehe ich auch so !!!
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #5
          Früher, also damals als ich den Führerschein gemacht habe, lernte ich, immer der, der als erstes am Hindernis ist beginnt mit dem Überholvorgang.

          Aber nach Aussage meiner Frau, die vor 2 Jahren den Führerschein gemacht hat, gibt es diese Regel nicht mehr.

          Wenn ich nun die Aussage von BAB2 nehme, dann darf ich also garnicht mehr überholen.

          Denkt Euch den dichten Verkehr auf der teilweise 3spurigen A2. Da hast Du keine Chance mal dazwischen zu kommen. Wenn Du überholst, dann musst du teilweise 5 bis 10 LKW am Stück überholen um wieder eine Lücke zu bekommen zum Einscheren.

          Und das ist verboten? Aber im LKW Überholverbot darf ich doch den Bundeswehrkonvoi, wenn er ein Führungsfahrzeug und ein Schlussfahrzeug hat überholen?

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          • #6
            Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
            Ein Überholvorgang. Aber in der beschriebenen Situation sind es mehrere Überholvorgänge hintereinander. Insofern passt dieses Urteil nicht ganz, denn es findet ja kein Elefantenrennen statt, mit Differenzgeschwindigkeiten von 0,1 km/h. Meiner Meinung nach ist das Überholen einer ganzen Kolonne von Kollegen durchaus erlaubt, wenn man 10 km/h schneller ist.
            In dem Beispiel fährt die Kolonne 75 km/h...
            Da die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit für LKW auf Autobahnen in Deutschland 80 km/h beträgt,bist du ja (laut Gesetz) keine 10km/h schneller...
            also darfst du auch nicht überholen

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            • #7
              Es heisst immer noch das nur derjenige überholen darf, der wesentlich schneller fährt als der zu Überholende. Beim LKw hat man sich auf 10 km/h Differenz geeinigt. (Elefantenrennen...) Dieses gilt nach meiner Meinung für ein Fahrzeug. (also für jedes weitere Fahrzeug auch...) Grundsätzlich hat der Große mit seiner Einschätzung Recht was die zul Höchstgeschwindigkeit betrifft. Der Rest liegt nach meiner Meinung im Ermessen der Beamten...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                ...im ermessen der Beamten...
                Genau das wird der Punkt sein. Diese "Beamten" werden aussagen, daß der LKW Fahrer zu lange mit zuwenig Geschwindigkeitsdifferenz überholt hat. So oder so. Also hab ich mir angewöhnt in solchen Situationen aufs Überholen zu verzichten.
                Wir fahren alle mal zu schnell oder machen Fehler. Nur werde ich nicht absichtlich mehr als notwendig provozieren.

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                • #9
                  Überholen extrem...

                  Ich baue meine Frage noch mal um.

                  Der Konvoi fährt nun 69 km/h. Die Autobahn ist zweispurig und das Überholen ist erlaubt.

                  Allerdings halten ca. 15 LKW nicht den geforderten Mindestabstand ein. Ich hätte Probleme dazwischen einzuscheren. Ach so, die Streife oder Zivilstreife verfolgt mich schon seit geraumer Zeit und beobachtet nun meinen Überholvorgang.

                  Mögliche Antworten:


                  1.- Ich überhole alle 15 LKW und übernehme die Position des Ehrenamtlichen Stauführers. Der Überholvorgang hat ca. 5 Minuten gedauert. Die Polizei stoppt mich und sagt das hat zu lange gedauert?

                  2.- Nach Beendigung des Überholvorgangs stoppt die Polizei mich und bedankt sich darüber, dass ich sie auf die vielen viel zu dicht auffahrenden LKW aufmerksam gemacht habe. Sie bestraft die 15 LKW und mich nicht?

                  3.- Sie bestraft alle LKW-Fahrer, mich eingeschlossen?

                  4.- Oder die 15 LKW-Fahrer werden lobend erwähnt weil sie ihren Abstand verkürzt haben und ich sie deshalb schneller überholen konnte?

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                  • #10
                    Zu dichtes Auffahren und zu geringer Sicherheitsabstand sind beides keine Kavaliersdelikte, da sie schlimme Folgen nach sich ziehen können. Wenn das die Rennleitung oder ein ziviles Messfahrzeug sieht, hat das ganz bestimmt Strafen zur Folge.

                    Darauf reagieren die Beamten ganz penibel, zumal sie auch Abstand ausmessen können.

                    Zu Deiner Frage: Da Du auf Autobahnen nur 80 km/h fahren darfst und der Konvoi bereits 69 km/h fährt, verbleiben 11 km/h Differenz. Das würde rechtlich zwar knapp ausreichen, um alle LKW zu überholen.

                    Wirtschaftlich und energiesparend: Aber es soll nicht auf ein paar Minuten ankommen, die man schneller fährt. Verzichte auf ein Überholen und denk lieber an den eigenen Sicherheitsabstand. Wenn die Rennleitung die anderen Fahrzeuge rauszieht, biste eh automatisch vorne. :)
                    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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                    • #11
                      Stimme JARU zu.
                      Und da Du jetzt die Geschwindigkeit geändert hast ( 69 Kmh ) würde ich als "unwissender" sagen, könnte man den § so auslegen, daß sich die vorgeschriebene Zeit mit der Anzahl der zu überholenden LKW multipliziert, da es eigentlich mehrere Vorgänge sein müßten. Aber wie das der Polizist und wenn nötig der Richter ( auch ein Gegner von LKWs auf der Überholspur ) sieht.....

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                      • #12
                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Wenn ich nun die Aussage von BAB2 nehme, dann darf ich also garnicht mehr überholen.

                        Denkt Euch den dichten Verkehr auf der teilweise 3spurigen A2. Da hast Du keine Chance mal dazwischen zu kommen. Wenn Du überholst, dann musst du teilweise 5 bis 10 LKW am Stück überholen um wieder eine Lücke zu bekommen zum Einscheren.

                        Und das ist verboten? Aber im LKW Überholverbot darf ich doch den Bundeswehrkonvoi, wenn er ein Führungsfahrzeug und ein Schlussfahrzeug hat überholen?
                        Du sprichst hier von einer dreispurigen Autobahn. Solange Du nicht in ein Überholverbot reinrauschst, darfst Du andere LKW überholen. Natürlich solltest Du nebenbei auf Deinen Geschwindigkeitsaufschrieb achten;)


                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen

                        Der Konvoi fährt nun 69 km/h. Die Autobahn ist zweispurig und das Überholen ist erlaubt.

                        Allerdings halten ca. 15 LKW nicht den geforderten Mindestabstand ein. Ich hätte Probleme dazwischen einzuscheren. Ach so, die Streife oder Zivilstreife verfolgt mich schon seit geraumer Zeit und beobachtet nun meinen Überholvorgang.

                        Mögliche Antworten:


                        1.- Ich überhole alle 15 LKW und übernehme die Position des Ehrenamtlichen Stauführers. Der Überholvorgang hat ca. 5 Minuten gedauert. Die Polizei stoppt mich und sagt das hat zu lange gedauert?

                        2.- Nach Beendigung des Überholvorgangs stoppt die Polizei mich und bedankt sich darüber, dass ich sie auf die vielen viel zu dicht auffahrenden LKW aufmerksam gemacht habe. Sie bestraft die 15 LKW und mich nicht?

                        3.- Sie bestraft alle LKW-Fahrer, mich eingeschlossen?

                        4.- Oder die 15 LKW-Fahrer werden lobend erwähnt weil sie ihren Abstand verkürzt haben und ich sie deshalb schneller überholen konnte?

                        Antwort eins ist nicht schlecht, wird Dich aber nicht vor einem Bußgeld schützen.
                        Da wird Dir rein theoretisch nichts anderes übrigbleiben, als Dich hinten zuzugesellen und irgendwann bist Du auch an der Reihe, den langsamen LKW zu überholen.:terminator:

                        Die Polizei bemerkt sehr wohl, wenn die anderen LKW dicht machen, gerade zB, wenn man auf der Mittelspur ins Überholverbot fährt und rechts ist alles zu. Also, mal den Blinker nach rechts setzen, guten Willen zeigen, daß man rechts rein will und sich notfalls zurückfallen lassen. Ansonsten würde ich als LKW-Fahrer über Funk mal einen kollegialen Gruß und Dank ablassen

                        Und 15 LKWs mit zu geringem Abstand anhalten und verarzten? Wo geht denn das noch ?:thinking:

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                        • #13
                          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                          Antwort eins ist nicht schlecht, wird Dich aber nicht vor einem Bußgeld schützen.
                          Da wird Dir rein theoretisch nichts anderes übrigbleiben, als Dich hinten zuzugesellen und irgendwann bist Du auch an der Reihe, den langsamen LKW zu überholen.:terminator:

                          Die Polizei bemerkt sehr wohl, wenn die anderen LKW dicht machen, gerade zB, wenn man auf der Mittelspur ins Überholverbot fährt und rechts ist alles zu. Also, mal den Blinker nach rechts setzen, guten Willen zeigen, daß man rechts rein will und sich notfalls zurückfallen lassen. Ansonsten würde ich als LKW-Fahrer über Funk mal einen kollegialen Gruß und Dank ablassen

                          Und 15 LKWs mit zu geringem Abstand anhalten und verarzten? Wo geht denn das noch ?:thinking:
                          Würde mich mal interessieren was du sagen würdest wenn dein Umzugscontainer das Schiff verpasst weil ich mit 69 km/h hinter einer Kolonne hergefahren bin und du deine Möbel erst 3-5 Monate später bekommst.

                          Blinker setzen, notfalls zurückfallen lassen, da kommste ja wieder erst hinter dem letzten rein !!!

                          Von wegen die Polizei sieht das alle dicht machen. Warum habe ich denn bezahlt im Raum Stuttgart. War so freundlich und hab 2 Kollegen auf die Bahn gelassen auf der A81, die dann neben mir fuhren und mich nicht rechts rübergelassen haben.

                          Soviel zu Kollegen (Schweine) !!!




                          Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                          • #14
                            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                            Ich baue meine Frage noch mal um.

                            Der Konvoi fährt nun 69 km/h. Die Autobahn ist zweispurig und das Überholen ist erlaubt.

                            Allerdings halten ca. 15 LKW nicht den geforderten Mindestabstand ein. Ich hätte Probleme dazwischen einzuscheren.
                            Auf der Autobahn hast du mit deinem LKw zu Fahrzeugen gleicher Art (wie es so schön heisst...) einen Mindestabstabd von 50 Metern einzuhalten wenn du schneller als 50 km/h fährst... und das tust du... (69) da du zu Wiedereinscheren einen Sicherheitsabstand von mindestens halber Tacho nach vorn sowie hinten brauchst wären das schon mal allein 69 Meter (genaugenommen plus die Zuglänge [Sattel: 16,50 Meter]) dann wärst du bei einem Abstand von knapp 86 Metern die die LKw's auseinander sein müssten damit du gefahrlos einscheren kannst. Da aber wohl kaum ein LKw auf der AB diesen Abstand einhält wird das mit dem wieder einscheren wohl dein erstes Problem sein...

                            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                            Ach so, die Streife oder Zivilstreife verfolgt mich schon seit geraumer Zeit und beobachtet nun meinen Überholvorgang.

                            Mögliche Antworten:


                            1.- Ich überhole alle 15 LKW und übernehme die Position des Ehrenamtlichen Stauführers. Der Überholvorgang hat ca. 5 Minuten gedauert. Die Polizei stoppt mich und sagt das hat zu lange gedauert?

                            2.- Nach Beendigung des Überholvorgangs stoppt die Polizei mich und bedankt sich darüber, dass ich sie auf die vielen viel zu dicht auffahrenden LKW aufmerksam gemacht habe. Sie bestraft die 15 LKW und mich nicht?

                            3.- Sie bestraft alle LKW-Fahrer, mich eingeschlossen?

                            4.- Oder die 15 LKW-Fahrer werden lobend erwähnt weil sie ihren Abstand verkürzt haben und ich sie deshalb schneller überholen konnte?

                            zum 2. Problem... In keinem Grundsatzurteil das ich kenne (ich kenne natürlich nicht alle...) ist die Anzahl der Fahrzeuge begrenzt die ich am Stück überholen darf. Ich darf nicht ohne Grund die linke Spur benutzen, ich darf nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit überholen, ich muss bei Überholen Sorgfalt walten lassen und muss auf die Sicherheitsabstände achten u.s.w.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • #15
                              Na ja, wenn sich die Gesetze weiter so verschärfen, dann überholen wir bald wie auf dem You Tube Video in Polen:

                              Wumme im Auto, wenn Du nicht willst, geht es mit Gewalt........

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