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Ladung gurten oder nicht???

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  • Ladung gurten oder nicht???

    Vorgabe:ein zertifizierter Auflieger mit Anschlagkante und Alu-Steckbrettern mit Nut und Feder...
    die Ladung:22 CP1-Paletten(Maße 120cm mal 100 cm)
    mit BigBags(kein ADR)
    die BigBags sind durch Schrumpffolie mit den Paletten verbunden...
    Höhe der Paletten mit BigBags ca. 100 cm
    die Ladung ist formschlüssig verladen worden...
    Ladungsgewicht: 19000 kg

    Muß ich nun noch gurten oder nicht?
    Zuletzt geändert von Großer; 18.05.2010, 19:15. Grund: Ergänzung

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    Vorgabe:ein zertifizierter Auflieger mit Anschlagkante und Alu-Steckbrettern mit Nut und Feder...
    die Ladung:22 CP1-Paletten(Maße 120cm mal 100 cm)
    mit BigBags(kein ADR)
    die BigBags sind durch Schrumpffolie mit den Paletten verbunden...
    Höhe der Paletten mit BigBags ca. 100 cm
    die Ladung ist formschlüssig verladen worden...
    Ladungsgewicht: 19000 kg

    Muß ich nun noch gurten oder nicht?

    nabend großer.

    hab selbst grad einige LaSi-Stunden hinter mir.
    die erste frage ist wohl: wofür ist denn der trailer zertifiziert? getränkekisten oder bigbags oder...?
    schrumpffolie zählt ja wohl auch nicht zur ladungssicherung, höchstens aufm firmengelände.
    höhe der paletten 100cm. wenn ne gesamte bordwand 5 tonnen aufnehmen kann, wieviel verkraftet die dann bei ner höhe von nur 100 cm höhe bei 19 tonnen gesamtgewicht?
    rutschhemmende unterlage ja oder nein?


    die antwort auf deine frage ob du noch gurten musst, interessiert mich auf jedenfall sehr großer!
    ich glaube gurten musst du auf jeden fall. die frage ist nur wie viel!

    sorry großer, für mich ist das selbst alles noch neu und ich habe fragen ohne ende... deshalb bin ich echt immer an fragen wie deinen interessiert!

    aber ich muss sagen, ich hab hier schon viel gelernt bei euch im forum und ich hoffe das geht so weiter.. ;)
    V8 - Aus Freude am Tanken....

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    • #3
      Also aus der Erfahrung mit einigen unserer Verlader und auch Aussagen diverser Polizeibeamter würde ich sagen- ja, die Ladung muss trotz alle dem gegurtet werden. Schrumpffolie zählt nicht als Ladungssicherung und stellt daher keine zugelassene Verbindung von Ladegut und Palette dar.
      Gruß Holger :D:D

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      • #4
        Moin Stefan
        Nach meinem Wissen und der Erfahrung die ich bei Hydro-PVC in Porsgrunn gemacht habe, brauchst du entweder 11 Gurte oder 13 Gurte wenn nach hinten noch Platz ist. Gurten mußt du auf jeden Fall.
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #5
          Ich hoffe die Fragestellung geht in die Richtung was die Vorschrift dazu aussagt und nicht wie es jeder in der Praxis für sich selber handhabt.
          Das sollte bei solch einer Diskussion klar getrennt werden damit nicht wieder Streit aufkommt.

          Ich denke das die Vorschrift aussagt, daß erstmal grundsätzlich jede Ladung zu sichern ist.
          Also müßte jede Pal. , Karton und was alles so drauf steht ( sehr interessant auch Sammelgut ) in irgendeiner Form gesichert werden. Dies geschieht meist durch Gurte und Spannbretter.
          In wie weit nun durch spezielle Auflieger das Gurten nicht mehr nötig zu sein braucht, weiß ich nicht. Wird wohl auch jeder Polizist wieder anders auslegen. Ich kann mir vorstellen, daß Ladekanten und spezielle Planen nicht ausreichen um die Ladung ordnunsgemäß zu sichern. Denn wenn die Ladung erstmal gegen die Plane kippt oder rutscht, hat sie ja schon ihren Platz verlassen und das sollte auf keinen Fall passieren.

          Nun noch ein Beispiel aus der Kipperbranche.
          Auch hier ist grundsätzlich alles zu sichern, also Plane drüber rollen. Bei Sand, Splitt und ähnlichem jedem klar. Nun wird aber auch Abriß und ähnliches gefahren, wo jeder sagt, wie sollen diese meist schweren Teile aus der Mulde springen oder durch den Fahrtwind runtergeweht werden?
          Gut die Polizei macht bei Abriß meist eine Ausnahme, aber hebt mindestens den Finger.

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          • #6
            Es gibt ja bekannlich Ladegut,das man nicht gurten kann oder darf...
            und es gibt,z.B. in Chemiebuden,Ladungen,wo das Ladegut auch in Folie eingewickelt oder eingeschweißt ist und man für diese Folie dann aber eine Bescheinigung bekommt,das die Folie das Ladegut auch stabil hält...
            worauf ich hinaus wollte ist,das wenn man sich nicht sicher ist,man auf alle Fälle gurten sollte...
            da ich mir bei der Ladung nicht sicher war,hab ich alles gegurtet...
            Lieber 10 Minuten mehr Arbeitsaufwand,als bei einer Kontrolle eine Strafe zu riskieren:)

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            • #7
              Ich glaub das hätte ich auch gegurtet, auch wenn ich es nicht 100 prozentig weiss ob man muss oder nicht.

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              • #8
                Es ist richtig das sich einiges nicht oder nicht richtig gurten läßt. Nun will ich mich da lieber nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber da die Vorschrift eindeutig sagt, daß alles zu gurten ist muß es ja auch irgendwie gemacht werden. Normalerweise ist da der Absender gefordert, die Ware so zu verpacken das es geht.
                Ich sollte mal schnell einem Kollegen der in einer Kontrolle festgehalten wurde ein paar leere Pal. bringen. Er hatte Hundetrockenfutter in diesen normalen Pappverpackungen wie man sie im Supermarkt sieht drauf. Da meinte die Polizei auch, das kann so nicht gegurtet werden. Daher sollte er oben Pal. rauf legen und dann gurten. Das wird sehr oft so gemacht, da sich dann der Gurt nicht in die Ware einschneiden kann.

                Ich halte es meist auch so, daß ich wenigstens die Gurte so anbringe das es irgendwie geht. Meine Fahrweise passe ich dann entsprechend an und bei einer Kontrolle kann ich nicht bestraft werden das ich gar nicht gesichert habe, nur das ich eventuell falsch gesichert habe. Das dürfte dann aber wohl nicht so hart bestraft werden denke ich bzw. man kommt mit einer Belehrung und einem Denkzettel davon.

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                • #9
                  Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                  aber da die Vorschrift eindeutig sagt, daß alles zu gurten ist muß es ja auch irgendwie gemacht werden.
                  Wo steht denn,das alles gegurtet werden muß???
                  Eine Ladungssicherung gegen Verrutschen nach vorne,hinten oder zur Seite ist gefordert...
                  und bei formschlüssiger Ladung,einer verstärkten Frontwand(die das Ladungsgewicht hält) und seitlich ,lückenloser Ladung, die bis an die Anschlagkanten und Alusteckbretter geht,ist meines Wissens nach,wenn ein Zertifikat dies bescheinigt,kein Gurten notwendig...

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    Wo steht denn,das alles gegurtet werden muß???
                    Eine Ladungssicherung gegen Verrutschen nach vorne,hinten oder zur Seite ist gefordert...
                    und bei formschlüssiger Ladung,einer verstärkten Frontwand(die das Ladungsgewicht hält) und seitlich ,lückenloser Ladung, die bis an die Anschlagkanten und Alusteckbretter geht,ist meines Wissens nach,wenn ein Zertifikat dies bescheinigt,kein Gurten notwendig...

                    So steht es im § 22 der STVO:
                    Zitat: "Die Ladung ist so zu sichern, daß sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen kann."

                    Hab es etwas gekürzt, aber dies sind die originalen Worte dazu.
                    So, mal abgesehen wie es der Polizist bei einer Kontrolle auslegt, wie wollen wir als Fahrer wissen, wie sich beim Fahren die Ladung verhält? Und dann noch in den beschriebenen Grenzsituationen?

                    Ich bin ganz Deiner Meinung, daß bei "normaler" Palettenware kein großes Gewese gemacht wird, auch nicht bei einer Kontrolle, aber richtete sich die ursprüngliche Frage nicht dahin, was die Vorschrift dazu aussagt? Und jeder Polizist oder Sachverständige wird Dir anhand von Test und Berechnungen erklären, daß stinknormale Paletten sich irgenndwann auf der Ladefläche selbständig machen. Spätestens dann hast den zitierten § nicht eingehalten.
                    Ich korrigiere meine Aussage von "jede Ladung ist generell zu gurten" auf "generell zu sicher". Dazu gibt es außer Gurte natürlich noch andere Möglichkeiten. Ein Kofferaufbau würde dies auch erfüllen, in wie weit nun eine Plane mit Zertifikat dies erfüllt, daß man ohne weitere Sicherungsmaßnahmen auskommt, da muß ich an der Stelle passen.

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                    • #11
                      Wie du schon geschrieben hast: jede Ladung ist zu sichern,das sie nicht verrutschen kann...
                      Zertifizierte Auflieger sind in der Regel so gebaut,das die Stirnwand und die Planen (selbst ohne Bretter) die Ladung sicher halten...natürlich nur bis zu dem Ladungsgewicht(Nutzlast),das der Auflieger tragen darf

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                        Wie du schon geschrieben hast: jede Ladung ist zu sichern,das sie nicht verrutschen kann...
                        Zertifizierte Auflieger sind in der Regel so gebaut,das die Stirnwand und die Planen (selbst ohne B€retter) die Ladung sicher halten...natürlich nur bis zu dem Ladungsgewicht(Nutzlast),das der Auflieger tragen darf
                        OK. Überzeugt mich erstmal vom Grundsatz her wenn dem so ist.
                        2 Sachen brennen mir trotzdem noch unter den Nägeln. Zum einen bräuchten wir hier mal die genaue rechtliche Regelung, da wir alle wissen wie es in einer Kontrolle ablaufen kann. Mal abgesehn von Bußgeldern, über das nachholen der Ladungssicherung, bis hin zu Umladeaktionen. Siehe mein Beispiel mit dem Hundetrockenfutter, live erlebt, wo ich dem Kollegen die leeren Paletten hin bringen mußte.
                        Und das andere ist, wenn die Ladung verrutscht und sogar gegen die Plane kippt und die Plane das aushält weil sie so konstruiert ist und ein Zertifikat hat, wie sieht es dann auf der Ladefläche hinterher aus? OK die Verkehrssicherheit wurde nicht beeinträchtigt, aber mit dem Kunden gibt es dann Ärger.

                        Nur als Hinweis, es soll nicht der Eindruck entstehen, daß ich alles gurte. Da bin ich viel zu faul zu. Nur es ist wichtig genau zu wissen was in den Gesetzen steht, grad bei Diskussionen mit der Polizei. In der Warenannahme wird eh jede Beschädigung festgehalten, egal wie es passiert ist.

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                        • #13
                          Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                          OK. Überzeugt mich erstmal vom Grundsatz her wenn dem so ist.
                          2 Sachen brennen mir trotzdem noch unter den Nägeln. Zum einen bräuchten wir hier mal die genaue rechtliche Regelung, da wir alle wissen wie es in einer Kontrolle ablaufen kann. Mal abgesehn von Bußgeldern, über das nachholen der Ladungssicherung, bis hin zu Umladeaktionen.

                          Na,dafür haben wir ja Tommyk:)
                          Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                          Und das andere ist, wenn die Ladung verrutscht und sogar gegen die Plane kippt und die Plane das aushält weil sie so konstruiert ist und ein Zertifikat hat, wie sieht es dann auf der Ladefläche hinterher aus? OK die Verkehrssicherheit wurde nicht beeinträchtigt, aber mit dem Kunden gibt es dann Ärger.
                          Verrutschen geht ja eigentlich nicht ,weil sie formschlüssig nach vorne,hinten und zur Seite steht...
                          Falls ein Ladungsschaden auftritt,gibt es immer Ärger(sprich Schreiberei)

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                          • #14
                            Tommyk scheint nicht mehr unter uns zu weilen habe ich den Eindruck.

                            Kommentar


                            • #15
                              Ladungsicherung Euro-Paletten

                              Ganz wichtig: Immer wieder höre ich in Sendungen im Fernsehen, dass man solche Palatten mit Anti-Rutschmatten sichern muss. Und zwar so ausgerichtet, dass die Paletten an allen vier Ecken und wenn möglich in voller Länge auf den Matten stehen. Ebenso ist bei eigentlich nicht festzurrbarer Ladung der Umweg vorgeschrieben, leere Paletten, welche oben auf den Ladungsstapel kommen - mit zu verlaschen und niederzuzurren. Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein. Vor dem Sicherungsvorgang sind die Spann-/ Zurrgurte auf Verschleiß zu prüfen und ggf. auszutauschen, damit sie überhaupt das Gewicht der Ladung aushalten.

                              Die Rennleitung oder das BAG lassen sich stichprobenartig auch diese Sicherungssysteme zeigen, ob technisch einwandfrei und in Ordnung.

                              Dies ist die offizielle Information des BAG.

                              PS: Ich empfehle euch allen dringend die unter Termine vorgestellten Informationstage zur Ladungssicherung von der BGL.
                              Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                              Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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