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Verkehrsministerbeschluss: Sonntagsfahrverbot dieses WE ausgesetzt

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  • Verkehrsministerbeschluss: Sonntagsfahrverbot dieses WE ausgesetzt

    Achtung: Dieses Wochenende ist anlässlich des inzwischen aufgehobenen Flugverbots wegen der Vulkanaschewolke und Verkehrsfreigabe durch Eurocontrol Maastricht / Deutsche Flugsicherung in Raunheim das Fahrverbot für alle LKW, welche Waren transportieren die üblicherweise über den Luftweg kommen, ausgesetzt. Die Autobahnen stünden für diese LKW am Wochende offen, sofern die Speditionen die Anträge gegenüber den Landkreisen gestellt hätten. Diese würden dann unbürokratisch genehmigen. Die Quelle nennt als Rechtsgrundlage den Beschluss der Verkehrsminister der Länder per Telefonkonferenz.

    LKW-Fahrverbot am Sonntag gelockert
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    bin mal gespannt, wieviele disponenten das für 'ihre' zwecke ausnutzen
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Zitat von fasconal Beitrag anzeigen
      bin mal gespannt, wieviele disponenten das für 'ihre' zwecke ausnutzen
      Ja, diese Befürchtung habe ich auch.

      Und vor allem: Was ist denn mit der Wochenruhezeit? Die 45 Stunden, die wir am Wochenende Pause machen müssen, sind dann wohl im Eimer. Und die 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche erst recht, wenn es Ende nächster Woche zu einer Kontrolle kommt.

      Ist doch mal eine tolle Ausrede: "Ja Herr BAG-Mann, ich musste fahren, weil in Island ein Vulkan ausgebrochen ist..."
      :rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Jobsuchende mit eigenem Fahrzeug

        Es gibt, wennauch wenige LKW-Fahrer, welche über einen eigenen LKW verfügen. Diese könnten von dieser neuen Regelung profitieren, indem sie Fahrzeug und ihre Arbeitskraft für diese Transporte zur Verfügung stellen.
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        • #5
          Soweit ich richtig informiert bin darf man Sonntag nur fahren wenn man nachweisen kann das man für eine Fluggeselschaft fährt.
          Mfg
          Fernweh79

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          • #6
            Also, das Fahrverbot wird aufgehoben, nicht die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten.

            Das heist, fahren kann nur derjenige, der seine Wochenruhezeit schon gemacht hat, oder der später damit anfangen kann.
            Wer da in diese evtl. Ausnahmeregelung kommt, habe ich nicht nachgelesen.

            Wer seine Wochenruhezeit verkürzt (mind. 24 Stunden), der muss diese Zeit natürlich nachholen.

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            • #7
              Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
              Soweit ich richtig informiert bin darf man Sonntag nur fahren wenn man nachweisen kann das man für eine Fluggeselschaft fährt.
              Ich denke Du hast Recht, so habe ich es gerade gelesen.

              http://www.op-online.de/nachrichten/...rt-726068.html

              Zitat:

              "Damit bekommt das Güterverkehrsgewerbe Gelegenheit, auch am Sonntag dringend benötigte Waren und Güter zu transportieren und auszuliefern. Betroffen sind Waren, die normalerweise über den Luftverkehr befördert werden. Die Regelung gilt bundesweit."

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              • #8
                Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                Soweit ich richtig informiert bin darf man Sonntag nur fahren wenn man nachweisen kann das man für eine Fluggeselschaft fährt.
                Ist nicht ganz richtig...man bekommt auch Sondergenehmigungen,wenn man zum Zug oder zur Fähre fährt...allerdings gilt diese nur in Zusammenhang mit einer Reservierungsbestätigung(mit Datum und Abfahrtzeit) der Gesellschaft,mit der man fährt..
                Zu beachten ist dabei natürlich die LuRZ...fängt man sonntags an,dann ist freitags ja die 6-Tage-Woche rum

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                • #9
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Zu beachten ist dabei natürlich die LuRZ...fängt man sonntags an,dann ist freitags ja die 6-Tage-Woche rum
                  Frage, haben 6 Schichten etwas mit den Tagen zu tun? Ich fahre doch fast immer von Abends bis zum nächsten Vormittag. Normalerweise zähle ich 6 Schichten ab. Egal ob ich Sonntag abend anfange oder Montag morgen. Normalerweise wären es doch der Samstag wenn ich Sonntag anfange mit der 6ten Schicht?

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                  • #10
                    In der EU geht´das, wie du beschrieben hast so, ausser in Frankreich, die zählen die 2 Std, wenn du sonntags um 22 Uhr losfährst als Schicht, oder arbeitstag, ausserdem darfste in Frankreich nur 5 Tage arbeiten oder 5 schichten haben. So hab ich es mal gelernt. Also, wenn du Frankreich fahren musst, fahr erst um 00.05 Montagnacht los,und sieh zu, das du Freitags um 23.59 wieder aus Frankreich draussen bist, dann biste auf der sicheren Seite

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                      In der EU geht'das, wie du beschrieben hast so, ausser in Frankreich, die zählen die 2 Std, wenn du sonntags um 22 Uhr losfährst als Schicht, oder arbeitstag, ausserdem darfste in Frankreich nur 5 Tage arbeiten oder 5 schichten haben. So hab ich es mal gelernt. Also, wenn du Frankreich fahren musst, fahr erst um 00.05 Montagnacht los,und sieh zu, das du Freitags um 23.59 wieder aus Frankreich draussen bist, dann biste auf der sicheren Seite
                      Ja, ich kenne diese Probleme aus Frankreich. Meine Firma hat schon viel bezahlt in Frankreich.

                      Aber, ich bin weder Franzose, noch fahre ich einen LKW aus Frankreich. Wenn dann ein schlecht ausgebildeter Flick mich zu etwas verdonnern will und ich weiss das ich keine Verstoss begangen habe und mich nicht wehre, dann habe ich selbst schuld.

                      Ich frage meine Firma in solchen Fällen. Zahlen sie, dann ist es nicht mein Problem. Zahlen sie nicht, dann wehre ich mich und der LKW bleibt meinetwegen stehen.

                      Ist mir egal wenn ich weiss, dass ich im Recht bin. Ich bin schon zu oft von korrupten Polizisten abgezogen worden. Vor allem in Italien.

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                      • #12
                        Grundsätzlich gelten die LuRZ der EU VO auch für die Transporte von und nach Frankreich. Nur die nationalen Transporte innerhalb Frankreichs unterliegen den nationalen Bestimmungen. Soweit die Regelungen...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                          Frage, haben 6 Schichten etwas mit den Tagen zu tun? Ich fahre doch fast immer von Abends bis zum nächsten Vormittag. Normalerweise zähle ich 6 Schichten ab. Egal ob ich Sonntag abend anfange oder Montag morgen. Normalerweise wären es doch der Samstag wenn ich Sonntag anfange mit der 6ten Schicht?
                          Tag ist nicht gleich Kalendertag...
                          Man rechnet in 24-Stunden-Zeiträumen. Zwischen 2 Wochenruhezeiten sind maximal 6 24-Stunden-Zeiträume zulässig... Der Rest ist einfache Mathematik...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Für diesen Sonntag ist auf Grund eines bestimmten Ereignisses, das entscheidende Folgen für die Wirtschaft hatte, das Fahrverbot für die LKWs aufgehoben wurden, die Luftfracht befördern.

                            Ich verstehe jetzt nicht ganz womit hier einige ein Problem haben. In erster Linie gehe ich davon aus, daß weiterhin die LuRz eingehalten werden und nur die LKW fahren die durch diese Regelung fahren dürfen.
                            Das der eine oder andere Disponent oder Unternehmer versucht dies auszunutzen ist klar, aber nicht die Masse.
                            Was ist nun so schlimm diese Regelung in die Tat umzusetzen? Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder ein und der selbe Fahrer fährt diesen Sonntag weil die Ware eben jetzt dringend gebraucht wird und holt dann seine Ruhezeit nach ( dann steht eben der LKW statt erst nächstes WE schon eher ) oder der "normale Fahrer" ist wie immer WE zu Hause und es fährt Samstag und Sonntag ein anderer Fahrer.
                            Bevor mich nun wieder alle steinigen wollen, dies ist nur ein Beispiel und natürlich nur wenn der LKW übers WE am Firmensitz steht und alle Umstände es erlauben solch ein Fahrerwechsel im Einklang mit der Tour durchzuführen. Nur hat es mich verwundert, daß gleich alle Hilfe schreien ohne daran zu denken, daß dies ohne Verletzung der Gesetze möglich ist und in dieser Situation auch angebracht ist.
                            Interessant wäre auch zu wissen wer von denjenigen diesen Sonntag überhaupt davon betroffen wäre?

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                            • #15
                              Du hast natürlich Recht. Aber vorsichtig mit dem Satz, "dann steht eben der LKW statt erst nächstes WE schon eher".
                              Ist klar, das der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten einhält.?

                              Ich habe nichts mit dieser Ausnahmeregelung zu tun, da ich Kühler fahre und entsprechend den Gesetzen auch am Sonntag am fahren bin. Für mich heist das lediglich das ich die Autobahn nicht für mich habe.

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