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Ist LuRZ Auslegungssache???

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  • Ist LuRZ Auslegungssache???

    Ich hatte grad auf der Raststätte Göttingen ein Gespräch mit nem anderen Fahrer...
    Man hatte ihn in Bayern vor Kurzem angehalten und kontrolliert...
    es wurde bemängelt,das er in der Woche einmal eine Schichtzeit von 15 Stunden hatte...
    Aussage des Polizisten: laut Gesetz ist die Schichtzeit auf 13 Stunden festgesetzt,die Ruhezeit auf 11 Stunden,die man aber 3mal die woche auf 9 Stunden verkürzen kann,was aber nicht gleichzeitig heißt,das die Schichtzeit dadurch auf 15 Stunden erhöht wird,sondern nur,das die nächste Schichtzeit 2 Stunden eher beginnen darf...
    Ne Woche später war er dann(wo hab ich leider vergessen) beim Brummistammtisch mit Polizei und hat dort nachgefragt...
    Die anwesenden Polizisten haben die Gesetze gewälzt und nirgends etwas gefunden,das erlaubt ein Schichtzeit von 15 Stunden am Tag zu machen...
    mich hat dieses Gespräch nu etwas durcheinander gebracht...
    weiß da jemand genauer bescheid???
    aber bitte mit Gesetzesangabe zum Nachlesen und Kopieren

  • #2
    Da hat der gute Mann recht Großer

    Nachzulesen in Artikel 4 Rili 561/2006

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    • #3
      Tja,aber den Begriff "Schichtzeit" sehe ich in diesen,von Boris angegebenem Gesetzestext nicht definiert.Also ergibt sich diese aus der Abfolge von Lenk-u.Ruhezeiten.
      Allerdings hatten wir in der Firma Kopien dieser Lenk-u.Ruhezeiten erhalten,in der erwähnt wurde,das die jeweiligen Lenk-u.Ruhezeiten in einem Zeitraum von 24h zu begreifen sind.Leider kann ich das jetzt nicht verlinken ....ist also irrelevant.
      Dadurch ensteht nun folgende Frage:....bei 10 Lenkstunden sind zwingend zwei Pausen zu je 45min.nötig.Sind also 11 1/2 ,würden bis zur 13.Stunde noch 1 1/2 Std.zur Be-u.Entladung bleiben...
      Ich habe allerdings nach einer "10ner" meistens eine verkürzte Tagesruhezeit von 9 Std.eingelegt und so meine gesamte Arbeitszeit auf 15 Std. aufgestockt.Hatte damit bei Kontrollen damit keine Probleme.Aber was ist nun richtig?

      Ich weiß,Großer,dir ist damit gar nicht geholfen......und ich hab auch die von Boris angegebenen Artikel gelesen, bin trotzdem nicht schlauer.Mach ich nun doch was verkehrt???

      Gruß Marion

      Gruß Marion

      Leben ist das was passiert,
      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
      .....

      LG Marion

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      • #4
        Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

        1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
        2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
        3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

        Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.

        Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

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        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Ich hatte grad auf der Raststätte Göttingen ein Gespräch mit nem anderen Fahrer...
          Man hatte ihn in Bayern vor Kurzem angehalten und kontrolliert...
          es wurde bemängelt,das er in der Woche einmal eine Schichtzeit von 15 Stunden hatte...
          Aussage des Polizisten: laut Gesetz ist die Schichtzeit auf 13 Stunden festgesetzt,die Ruhezeit auf 11 Stunden,die man aber 3mal die woche auf 9 Stunden verkürzen kann,was aber nicht gleichzeitig heißt,das die Schichtzeit dadurch auf 15 Stunden erhöht wird,sondern nur,das die nächste Schichtzeit 2 Stunden eher beginnen darf...
          Ne Woche später war er dann(wo hab ich leider vergessen) beim Brummistammtisch mit Polizei und hat dort nachgefragt...
          Die anwesenden Polizisten haben die Gesetze gewälzt und nirgends etwas gefunden,das erlaubt ein Schichtzeit von 15 Stunden am Tag zu machen...
          mich hat dieses Gespräch nu etwas durcheinander gebracht...
          weiß da jemand genauer bescheid???
          aber bitte mit Gesetzesangabe zum Nachlesen und Kopieren

          Nun ja! Das bringt mich jetzt ein wenig auch durcheinander, das muss ich mal meine Unterlagen und mein schlaues Buch wälzen.
          Mal schauen ob ich was genaues drüber find.



          Gruss Kraftfahrer.


          _____________________


          Allzeit gute Fahrt! :devil[1]:

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          • #6
            Ich werde mal versuchen einen Fachmann für dieses Forum zu begeistern. Der gute Mann schreibt mir immer die Rechnungen nach den BAG Kontrollen.

            Gelegentlich rufe ich ihn mal an und bitte um Hilfe bei diesen Fragen hier im Forum.

            Vielleicht hat jemand ne Idee wie ich ihn überzeugen kann hier mitzumachen?

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            • #7
              Na ja, wenn ich nach meinem Arbeitsverhältnis gehe, dann habe ich eine 6 Tage Woche. Bei maximal 60 Stunden in Ausnahmefällen sind das 10 Arbeitsstunden pro Tag, dann die Pause dazu macht mindestens 11,5 Stunde.

              Findet ihr das denn realistisch? Ich meine das ich mehr arbeite. Wenn es auch kürzere Tage dazwischen gibt. Aber ich habe eine Kartenlesegerät bestellt und werde meine Arbeitszeiten in Zukunft mit Software auswerten. Bin gespannt was dabei rauskommt.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Ich hatte grad auf der Raststätte Göttingen ein Gespräch mit nem anderen Fahrer...
                Man hatte ihn in Bayern vor Kurzem angehalten und kontrolliert...
                es wurde bemängelt,das er in der Woche einmal eine Schichtzeit von 15 Stunden hatte...
                Aussage des Polizisten: laut Gesetz ist die Schichtzeit auf 13 Stunden festgesetzt,die Ruhezeit auf 11 Stunden,die man aber 3mal die woche auf 9 Stunden verkürzen kann,was aber nicht gleichzeitig heißt,das die Schichtzeit dadurch auf 15 Stunden erhöht wird,sondern nur,das die nächste Schichtzeit 2 Stunden eher beginnen darf...
                Ne Woche später war er dann(wo hab ich leider vergessen) beim Brummistammtisch mit Polizei und hat dort nachgefragt...
                Die anwesenden Polizisten haben die Gesetze gewälzt und nirgends etwas gefunden,das erlaubt ein Schichtzeit von 15 Stunden am Tag zu machen...
                mich hat dieses Gespräch nu etwas durcheinander gebracht...
                weiß da jemand genauer bescheid???
                aber bitte mit Gesetzesangabe zum Nachlesen und Kopieren
                Artikel 8 der EU (VO) 561/2006
                Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit eingenommen haben.

                § 21 a Arbeitszeitgesetz
                Die regelmässige tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und darf auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

                Vergiss die Schichtzeit, denn die gibt es gar nicht. Sie ist nirgends in einem Gesetz oder in einer Verordnung definiert. Deine Schicht darf nur so lange dauern, wie die beiden zitierten Gesetze es zulassen.
                Innerhalb eines 24 Stunden-Zeitraumes muss die Ruhezeit von 9/11 Stunden vollendet sein. Dadurch ergibt sich rein rechnerisch eine höchstmögliche Schichtzeit von 13/15 Stunden. Innerhalb dieser Schichtzeit darfst du aber nur 10 Stunden arbeiten. Zu diesen 10 Stunden addieren sich nur noch die Pausen und Bereitschaftszeiten, die @Boris schon definiert hat. Die Addition der Pausen und Bereitschaftszeiten darf aber die 13/15 Stunden nicht überschreiten, damit die tägliche Ruhezeit noch in den 24 Stunden-Zeitraum passt.

                Was der Polizist da gesagt hat, ist absoluter Blödsinn. Nach einer täglichen Ruhezeit beginnt immer eine neue Schicht, auch wenn die letzte Schicht plus Ruhezeit kleiner als 24 Stunden ist.

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                • #9
                  Noch ein Nachtrag. Bis jetzt hat noch nie jemand ein Bußgeld dafür bezahlen müssen, dass er die Schichtzeit überzogen hatte. Hat er die Schichtzeit überzogen, bekommt er ein Bußgeld, weil er weder eine regelmäßige noch eine verkürzte Ruhezeit eingelegt hatte.

                  Kommentar


                  • #10
                    13 bzw. 15 Stunden Schichtzeit sind schon richtig... Denn alles was nicht in die Schichtpause fällt ist definitiv Schicht.
                    Aber: Das heißt nicht 13 bzw. 15 Stunden Arbeitszeit am Tag!
                    die tägliche Arbeitszeit ist auf durchschnittlich 8 Stunden maximal 10 Stunden begrenzt. Wie Boris schon geschrieben hatte.
                    Das heißt definitiv:
                    1. Wer 10 Stunden am Tag seinen LKw lenkt hat keine Arbeitszeit mehr übrig um noch irgend etwas anderes zu tun.
                    2. Wer 9 Stunden lenkt darf noch eine Stunde arbeiten.
                    3. Die restlichen 3 bzw. 9 Stunden dürfen mit Pause oder Bereitschaftszeit gefüllt werden oder man geht früher in die Schichtpause.
                    4. Innerhalb von maximal 24 Stunden müssen Schicht und Schichtpause erledigt sein. 5. Wer nach 10 Stunden Lenken und darin enthalten 90 minuten Pause (Lenkzeitunterbrechung) - also nach 11,5 Stunden in die Schichtpause geht darf im Anschluss an die Schichtpause (also nach 20,5 oder 22,5 Stunden) seinen neuen 24-Stunden-Zeitraum beginnen.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Ich werde mal versuchen einen Fachmann für dieses Forum zu begeistern. Der gute Mann schreibt mir immer die Rechnungen nach den BAG Kontrollen.

                      Gelegentlich rufe ich ihn mal an und bitte um Hilfe bei diesen Fragen hier im Forum.

                      Vielleicht hat jemand ne Idee wie ich ihn überzeugen kann hier mitzumachen?
                      Hat dein Fachmann auch ahnung von anderen rechtlichen dingen ?
                      Nun ja ich bin der Meinung sowas könnte hier gut ankommen die ein oder andere Frage kommt doch mal auf.


                      Gruss Kraftfahrer. :bye:



                      _____________________


                      Allzeit gute Fahrt! :devil[1]:

                      Kommentar


                      • #12
                        Es geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
                        Ich hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
                        :thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Großer
                          Es geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
                          die Schichtzeit als Definition gibt es ganausowwenig wie die Schichtpause...

                          Definiert ist in der 561/2006 die tägliche Ruhezeit.
                          Und zwar wie folgt:

                          Kapitel I, Artikel 4

                          g)
                          tägliche Ruhezeitden täglichen Zeitraum, in dem ein
                          Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine

                          regelmäßige tägliche Ruhezeitund eine reduzierte
                          tägliche Ruhezeit
                          umfasst;

                          — „
                          regelmäßige tägliche Ruhezeiteine Ruhepause von
                          mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche

                          Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen
                          werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen
                          Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der
                          zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von
                          mindestens 9 Stunden umfassen muss;
                          — „
                          reduzierte tägliche Ruhezeiteine Ruhepause von

                          mindestens 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden;

                          allgemeiner Sprachgebrauch hierfür ist "Schichtpause".
                          Wenn es eine Schichtpause gibt - dann ist alles andere zwischen 2 Schichtpausen die "Schicht".

                          Zitat von Großer
                          Ich hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
                          :thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D
                          Auch wenn der reistaat nicht zu Deutschland gehört: Warum solltest du damit Probleme bekommen? Probleme kannst du mit dieser Regelung bekommen wenn du in einem anderen Staat versuchst einen nationalen Transport durchzuführen. Wenn du z.B. von Deutschland nach Frankreich fährst gilt für diesen Transport das EU-Recht. Und danach ist das auch OK. Wenn du dann in Frankreich lädst und woanders in Frankreich wieder entlädst, dann gilt das französische Transportrecht... (meines Wissens )


                          Die 561/2006 sagt dazu:

                          KAPITEL IV
                          AUSNAHMEN
                          Artikel 11
                          Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr,
                          die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden,
                          längere Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten oder
                          kürzere Höchstlenkzeiten als nach den Artikeln 6 bis 9
                          festlegen. In einem solchen Fall muss der Mitgliedstaat die
                          relevanten kollektiven oder anderen Vereinbarungen zwischen
                          den Sozialpartnern berücksichtigen. Für Fahrer im grenzüberschreitenden
                          Verkehr gilt jedoch weiterhin diese Verordnung.
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                            Es geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
                            Ich hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
                            :thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D

                            Nun ja! Von Bayern könnte mann das vieleicht denken... grins. :thinking::thinking::classic::classic:

                            Gruss Kraftfahrer.
                            _____________________


                            Allzeit gute Fahrt! :devil[1]:

                            Kommentar


                            • #15
                              Das ist ja alles schön und gut.

                              Aber für mich bedeutet alles was ich am LKW tue Arbeitszeit. Nur wenn ich im Park spazieren gehen kann ist es für mich Freizeit oder Pause. Im Moment zum Beispiel warte ich auf meinen Trailer für die neue Tur.

                              Angewiesene Abfahrtzeit war 23 Uhr. Trailer ist nicht fertig, was habe ich jetzt? Freizeit oder Arbeitszeit?

                              Da ich aus dem Bett krabbeln musste um nach dem Trailer zu fragen, bin ich der Meinung das ich mich in der Arbeitszeit befinde. :fight:

                              Kommentar

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