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Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

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  • Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

    Laut Gesetz gibt es ja nur noch eine Verkürzung der Wochenendruhezeit von 45 Stunden auf 24 Stunden...die Verkürzung auf 36 Stunden ist ja weggefallen...hat man die Wochenendruhezeit auf 24 Stundenverkürzt,so ist ja diese innerhalb der nächsten 3 Wochenenden auszugleichen...also ist irgendwann eine Wochenendruhezeit von 45+21 Stunden fällig...wie sieht es aber aus,wenn ich nicht auf 24 Stunden verkürzt habe,sondern auf 36 Stunden???
    ich interpretiere das Gesetz so: Da es nur noch die Verkürzung auf 24 Stunden gibt,zählt alles uner 45 Stunden nur als 24 Stunden und ich muß immer 21 Stunden Ruhezeit an ein Folgewochenende dranhängen...
    Heute hab ich von einem Freund gehört,das das wohl nicht richtig ist... wenn man eine Wochenendruhezeit von 36 Stunden hatte,brauch man nur die fehlenden 9 Stunden nachholen ...oder ,wenn man 35 Stunden hatte muß man nur 10 Stunden nachholen...
    wenn das so richtig ist,wieso dieses Gesetz,das nur noch eine Verkürzung auf 24 stunden beinhaltet???

  • #2
    diese diskussion hatte ich im kollegenkreis bereits zig mal. 24 stunden stehen im gesetzestext, weil es das minimum ist, was du machen musst. ansonsten musst du "nur nachholen, was fehlt".
    inzwischen habe ich mir das zum hobby gemacht und frage in jeglicher kontrolle ein beispiel diesbezüglich den beamten. bis auf einen, der sich nicht sicher war, haben mir alle die version deines freundes bestätigt.

    übrigens meckert auch keine software zum auslesen der FK. habe einige probiert und keine entdeckt einen fehler, wenn du "nur nachholst"
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Ja, ich war das.
      Ich habe gestern mit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Kiel telefoniert. Dort sitzt Stefan König und gibt Auskunft. Er ist sehr freundlich und verständnisvoll Fahrern gegenüber.
      Ich habe auch gedacht ich müsste in so einem Fall 21 Stunden nachholen, falsch, nachholen muss man was auf 45 Stunden fehlt. Aber man muss mindestens 24 Stunden Wochenruchezeit gehabt haben. Dann holt man in den nächsten 2 Wochen die restliche Zeit nach.
      Der Witz bei der Sache ist, wusste ich auch nicht, wenn ich sagen wir 9 Stunden nachholen muss, kann ich die auch an eine reguläre Nachtruhe dranhängen. Dies ist sicher dann der Fall wenn der Chef noch keine Ladung gefunden hat.
      Ich bin mit dieser Regelung allerdings nicht einverstanden, da ich meine, das meine persönlichen Bedürfnisse, nämlich mal für mehr als einen Tag bei meiner Familie zu sein, mit den Füssen getreten werden. Ich glaube Isis hat mal nach unserer Meinung zu diesem Thema gefragt.

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      • #4
        EG VO 561/2006
        Artikel 8

        (6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
        Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
        — zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
        — eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
        reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
        24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
        eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
        Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der
        betreffenden Woche genommen werden muss.

        Ich lese daraus:

        1. niemals 2 verkürzte Wochenruhezeiten an aufeinander folgenden Wochenenden. (Satz 1)
        2. bei Verkürzung mindestens 24 Stunden Wochenruhezeit.(Satz 1)
        3. Die verkürzte Zeit ist nachzuholen, spätestens mit Ablauf der 3. Wochenruhezeit nach dem Anfallen der Verkürzung. (Satz 2)
        4. Die nachzuholende Zeit kann an eine reguläre (11-stündige) oder verkürzte (mind. 9-stündige) Tagesruhezeit oder an eine mind. 45-stündige Wochenruhezeit angehängt werden. (Satz 2)
        5. Die verkürzte Zeit ist an einem Stück nachzuholen. (Satz 2)
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Hallo. In Frankreich hatten wir den Fall erst vor kurzem. Nimmst Du nicht mindestens 54Stunden am Stück innerhalb von 3 Wochen nach der Verkürzung bist Du dran. Egal,wie lang die Verkürzung war. Wie gesagt,in Frankreich,aber da ticken die Uhren ja gern etwas anders. Schöne Grüße Andi.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            Laut Gesetz gibt es ja nur noch eine Verkürzung der Wochenendruhezeit von 45 Stunden auf 24 Stunden...die Verkürzung auf 36 Stunden ist ja weggefallen...hat man die Wochenendruhezeit auf 24 Stundenverkürzt,so ist ja diese innerhalb der nächsten 3 Wochenenden auszugleichen...also ist irgendwann eine Wochenendruhezeit von 45+21 Stunden fällig...wie sieht es aber aus,wenn ich nicht auf 24 Stunden verkürzt habe,sondern auf 36 Stunden???
            ich interpretiere das Gesetz so: Da es nur noch die Verkürzung auf 24 Stunden gibt,zählt alles uner 45 Stunden nur als 24 Stunden und ich muß immer 21 Stunden Ruhezeit an ein Folgewochenende dranhängen...
            Heute hab ich von einem Freund gehört,das das wohl nicht richtig ist... wenn man eine Wochenendruhezeit von 36 Stunden hatte,brauch man nur die fehlenden 9 Stunden nachholen ...oder ,wenn man 35 Stunden hatte muß man nur 10 Stunden nachholen...
            wenn das so richtig ist,wieso dieses Gesetz,das nur noch eine Verkürzung auf 24 stunden beinhaltet???
            Ahhhhhhhhhh
            Ist es nicht mehr das du unterwegs auf 24 Std verkuerzen kannst,und wenn du zuhaus bist auf 36 Std?
            Nun,mir wurde gesagt das du nur die fehlenden Stunden vor dem Ende der dritten Woche,zusammen mit der Wochenend ruhezeit nach holen musst.Das heisst 45Std + die Std die dir von den 45 Std der verkuerzten Ruhezeit fehlen.So wie ich das versteh,wenn du 35 Std Pause in Muenchen machst musst vor dem Ende der dritten woche 55Std Pause machen,oder,65,fals due zwei Wochen Pausen mit nur 35 Std hast.

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            • #7
              Hallo ich hätte da mal eine andere Frage und zwar zählt die Wochenruhezeit nur am Wochenende?
              Wenn ich z.b von Mittwoch bis Freitag 45 std Pause mache Fängt dann eine neue Woche an wo ich dann wieder 6 tage fahren kann bis zum nächsten Wochenruhezeit.

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              • #8
                Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                Hallo. In Frankreich hatten wir den Fall erst vor kurzem. Nimmst Du nicht mindestens 54Stunden am Stück innerhalb von 3 Wochen nach der Verkürzung bist Du dran. Egal,wie lang die Verkürzung war. Wie gesagt,in Frankreich,aber da ticken die Uhren ja gern etwas anders. Schöne Grüße Andi.
                Dafür wäre mal interessant wie die LuRZ in Frankreich (über die VO (EG) 561/2006 hinaus) national geregelt sind. Diese nationalen Regelungen gelten dann für Transporte die innerhalb Frankreichs durchgeführt werden, aber nicht für die grenzüberschreitenden Transporte. Für diese gilt die 561/2006.
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Zitat von scanixx Beitrag anzeigen
                  Hallo ich hätte da mal eine andere Frage und zwar zählt die Wochenruhezeit nur am Wochenende?
                  Wenn ich z.b von Mittwoch bis Freitag 45 std Pause mache Fängt dann eine neue Woche an wo ich dann wieder 6 tage fahren kann bis zum nächsten Wochenruhezeit.
                  Die Wochenruhezeit ist nach spätestens (!!spätestens!!) 6 Tageslenkzeiten einzulegen. Da steht nix von Samstag/ Sonntag... also ist es egal ob die WRZ am WE oder in der Woche eingelegt wird und ob davor 6 Tage gelenkt wurde oder weniger. Ist wie bei der TRZ, da heißt es ja auch "nach max. 24 Stunden"... und nicht "nach genau 24 Stunden"

                  Falls du am Sonntag fährst: Denke an die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot!
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Dafür wäre mal interessant wie die LuRZ in Frankreich (über die VO (EG) 561/2006 hinaus) national geregelt sind. Diese nationalen Regelungen gelten dann für Transporte die innerhalb Frankreichs durchgeführt werden, aber nicht für die grenzüberschreitenden Transporte. Für diese gilt die 561/2006.
                    Hallo. Das Problem in Frankreich ist immer,daß sie sich nicht viel um Regelungen so oder so scheren. Erst wird bezahlt,ohne wenn und aber und dann kann man klagen. Ob das viel Sinn macht,sei dahin gestellt. Zu dem steht man dann schnell auf der Abschußliste. Also halte ich mich im Zweifelsfall immer an die längere Ruhezeit. So wird es auch in meiner Firma ausdrücklich verlangt,wir haben da ganz klare schriftliche Anweisungen in Form eines Ordners,der in jedem Lkw zur Grundausstattung gehört. Schöne Grüße Andi.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                      So wird es auch in meiner Firma ausdrücklich verlangt,wir haben da ganz klare schriftliche Anweisungen in Form eines Ordners,der in jedem Lkw zur Grundausstattung gehört.

                      Das finde ich richtig klasse! Da kann man dann alles nachlesen und keiner kann sagen, er wüsste von nix...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Ruhezeiten nachholen

                        Grüsse!!!

                        Kann mir vielleicht irgendjemand sagen ob man als Fahrer das Recht hat bzw der Betrieb die Pflicht den Fahrer seinen Wochenendausgleich (nach zwei vorausgegangenen verkürzten Wochenenden) am Heimat.- bzw Standort des Fahrzeugs nachzuholen?

                        Oder zählt das Nachholen auch unterwegs z.B. im Ausland???


                        Der Rico

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                        • #13
                          Zitat von Der Rico Beitrag anzeigen
                          Grüsse!!!

                          Kann mir vielleicht irgendjemand sagen ob man als Fahrer das Recht hat bzw der Betrieb die Pflicht den Fahrer seinen Wochenendausgleich (nach zwei vorausgegangenen verkürzten Wochenenden) am Heimat.- bzw Standort des Fahrzeugs nachzuholen?

                          Oder zählt das Nachholen auch unterwegs z.B. im Ausland???


                          Der Rico
                          Also,1.darf man sowieso nicht an 2 Wochenenden hintereinander die Ruhezeit verkürzen
                          und 2. ist es egal ,wo du die verkürzte Ruhezeit nachholst...da ist deine Firma nicht in der Pflicht,das du sie zu Hause bekommst

                          Kommentar


                          • #14
                            Die verkürzte Zeit kann auch an eine TRZ angehängt werden.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #15
                              Ja, das ist leider so. Und wenn man dann in so einer Firma arbeitet wie ich, hat man fast keine Rechte mehr.

                              Ich werde demnächst einen neuen Thread öffnen mit dem Thema "Speditionsunternehmer oder moderne Sklavenhaltung".

                              Die neuen Lenk und Ruhezeiten Regelungen unterstützen die Unternehmer und benachteiligen den Fahrer. Allerdings hat es etwas gedauert bis der Fahrer das bemerkt hat. Jetzt scheint es zu spät zu sein. Wenn ich mehr Zeit und Lust habe werde ich mich mal dazu äussern.

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